Der GDV sieht den Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes kritisch

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes kritisch und lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Besteuerung von nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen ab.

Die vorgeschlagene Besteuerung der Kapitallebensversicherung beschädigt das beliebteste Instrument eigenverantwortlicher Vorsorge. 70 Prozent der Arbeitnehmerhaushalte in Deutschland ergänzen durch eine Lebensversicherung ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Falsch ist auch, künftig die Pauschalbesteuerung der Beiträge nach § 40b EStG für Direktversicherungen und Pensionskassen stichtagsbezogen für Neuabschlüsse ab dem 1. Januar 2005 ersatzlos abzuschaffen. Dadurch wird der Förderrahmen in der betrieblichen Altersversorgung verengt, statt - wie erforderlich - ausgebaut.

Auch die vorgesehenen Vorschriften zu einer dringend erforderlichen Vereinfachung der Riester-Rente greifen erheblich zu kurz. Verbesserungen wie dem Dauerzulagenantrag stehen fragwürdige Neuregelungen, wie etwa die völlig unklar formulierte Verpflichtung zur Angabe der Gesamtrendite des Produktes, gegenüber. Halbherzig ist auch die vorgesehene Verkürzung des Zeitraumes für die Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre statt bisher zehn Jahre. Damit besteht weiterhin das Problem, dass dem erheblichen Beratungsbedarf der Kunden keine faire Entlohnung des Außendienstes gegenübersteht.

Generell bedauert die Versicherungswirtschaft, dass dem Gesetzentwurf ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zu ihrer eigenen Rentenreform fehlt. Ein solches Signal für die Riester-Rente wäre der Einstieg in die Vollförderung bereits im Jahr 2004 und die Ausdehnung der Riester-Förderung auf alle Steuerpflichtigen gewesen. Die Versicherungswirtschaft appelliert daher an die Bundesregierung, die entsprechenden Vorschläge der Rürup-Kommission noch aufzugreifen. Nur dann würde in der Bevölkerung die Botschaft verstanden, dass in Zukunft nur mit einer ausreichenden privaten Altersvorsorge eine drohende Altersarmut vermieden werden kann. Zudem würden Berufsgruppen wie die Selbstständigen von der Förderung nicht länger ausgegrenzt.

Im zukünftigen Altersvorsorgemarkt sollten die nachgelagerte Besteuerung von Altersrenten und die vorgelagerte Besteuerung von Altersvorsorge mit Steuerfreistellung der Erträge als gleichwertige Alternativen den Bürgern für ihre Vorsorgeentscheidung zur Verfügung stehen. Renten als alleinige Auszahlungsform der Altersvorsorge anzusehen, spiegelt eine verengte Sicht wider und behindert den erforderlichen Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Autor(en): Susanne Niemann

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