Mit dem Jahreswechsel hat es auch bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einige gesetzliche Änderungen gegeben, die für Arbeitnehmer Verbesserungen und für Unternehmen Handlungsbedarf bedeuten. Positiv zu Buche schlägt für Arbeitnehmer die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung von jährlich 63.600 auf 64.800 Euro. Denn statt bislang 2.544 können sie jetzt 2.592 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in ihre betriebliche Altersversorgung investieren.
Eine weitere Verbesserung ist die Senkung des gesetzlichen Unverfallbarkeitsalters bei arbeitgeberfinanzierten Neuzusagen von 30 auf 25 Jahre, was vor allem Frauen zugute kommt. Viele arbeitgeberfinanzierte Rentenanwartschaften gingen bislang verloren, weil junge Frauen wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen auschieden und damit die Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften nicht erfüllten.
Mit dem Renteneintrittsalter bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber auch das Finanzierungsendalter bei Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer angehoben. Daher müssen nun die bisherigen Pensionsrückstellungen überprüft und angepasst werden. Sonst drohen Fehler in der Bilanz oder eine Unter- oder Überfinanzierung.
Weitere Details zu diesen und vielen anderen Neuerungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat der Finanzdienstleister Delta Lloyd in der Broschüre "bAV-Essentials" zusammengestellt. Der kostenlose Ratgeber im Taschenformat informiert auf rund 50 Seiten über alle wichtigen Änderungen und über die grundlegenden Daten und Fakten zur bAV für Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht.
Die Broschüre kann kostenlos im bestellt werden.
Eine weitere Verbesserung ist die Senkung des gesetzlichen Unverfallbarkeitsalters bei arbeitgeberfinanzierten Neuzusagen von 30 auf 25 Jahre, was vor allem Frauen zugute kommt. Viele arbeitgeberfinanzierte Rentenanwartschaften gingen bislang verloren, weil junge Frauen wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen auschieden und damit die Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften nicht erfüllten.
Mit dem Renteneintrittsalter bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber auch das Finanzierungsendalter bei Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer angehoben. Daher müssen nun die bisherigen Pensionsrückstellungen überprüft und angepasst werden. Sonst drohen Fehler in der Bilanz oder eine Unter- oder Überfinanzierung.
Weitere Details zu diesen und vielen anderen Neuerungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat der Finanzdienstleister Delta Lloyd in der Broschüre "bAV-Essentials" zusammengestellt. Der kostenlose Ratgeber im Taschenformat informiert auf rund 50 Seiten über alle wichtigen Änderungen und über die grundlegenden Daten und Fakten zur bAV für Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht.
Die Broschüre kann kostenlos im bestellt werden.
Autor(en): Versicherungsmagazin