Nach einem verlorenen Prozess vor dem Landgericht Hamburg gegen die Debeka-Versicherung muss die Wirtschaftszeitung Handelsblatt ihre Berichterstattung über den Tippgeber-Vertrieb korrigieren (Az.: 324 O 136/14). So hat laut Debeka die Zeitung nun klar gestellt, dass das Vertriebssystem der Debeka nicht "geheim", sondern "öffentlich" ist.
Außerdem muss die Zeitung deutlich machen, dass die Debeka ihre Tippgeber nicht für die Weitergabe persönlicher Daten bezahlt, sondern nur bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss. Der Versicherer verwies darauf, dass Tippgeber im Schnitt 2012 mit 170 Euro pro Jahr entlohnt worden seien. Das wäre weniger als die Werbung für ein einziges Handelsblatt-Abonnement, für das das Düsseldorfer Medienunternehmen derzeit 250 Euro zahle.
Staatsanwaltschaft ermittelt weiter
Trotzdem steht die Debeka in der sogenannten Datenaffäre immer noch unter Druck. So ermitteln derzeit Staatsanwaltschaft und der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftrage weiter gegen den Versicherer. Untersucht wird, ob einzelne Mitarbeiter persönliche Daten illegal erworben haben. Dazu wurden nun sogar einige Geschäftsstellen von der Staatsanwaltschaft durchsucht. "Es handelt sich um ein ganz normale Vorgänge, weil die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht prüfen muss", heißt es dazu bei der Debeka.
Anfang Mai hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ihre Prüfung der Vorgänge rund um das Tippgeber-System mit einer Rüge gegenüber der Debeka eingestellt. Die Bafin hatte "geschäftsorganisatorische Mängel im Umgang mit personenbezogenen Daten potenzieller Neukunden" beklagt. Die Aufsicht kritisiert, dass die rechtmäßige Herkunft personenbezogener Daten nicht immer nachvollzogen werden kann. Verdachtsfälle seien nicht ausreichend aufgearbeitet worden und die Mitarbeiter nicht ausreichend kontrolliert worden.
Neue Verhaltensrichtlinien eingeführt
Der Versicherer wurde von der Bafin aber lediglich aufgefordert, diese Mängel zu beseitigen. Die Debeka hatte nach ersten Vorwürfen bereits Ende Ende Oktober 2013 neue Verhaltensrichtlinien für ihre Mitarbeiter eingeführt. Das Unternehmen will aber auch künftig weiterhin mit seinen rund 36.000 Tippgebern arbeiten. Das System, dass "zufriedene Mitglieder" die Versicherung an potenzielle Neukunden weiterempfehlen würden, sei gängige Praxis. So habe die Bundesregierung Anfang 2014 festgestellt, dass es in Deutschland 34 Versicherungsunternehmen gebe, die mit Tippgebern zusammenarbeiten würden.
Ob vor allem Behördenmitarbeiter nach der wüsten Berichterstattung, vor allem durch das Handelsblatt, in Zukunft noch gerne öffentlich als Tippgeber genannt werden wollen, ist aber fraglich. Trotz gerichtlicher Korrektur haftet dieser Art der Kundengewinnung weiterhin ein fader Beigeschmack an.
Bildquelle: Frank Wagner Fotolia
Außerdem muss die Zeitung deutlich machen, dass die Debeka ihre Tippgeber nicht für die Weitergabe persönlicher Daten bezahlt, sondern nur bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss. Der Versicherer verwies darauf, dass Tippgeber im Schnitt 2012 mit 170 Euro pro Jahr entlohnt worden seien. Das wäre weniger als die Werbung für ein einziges Handelsblatt-Abonnement, für das das Düsseldorfer Medienunternehmen derzeit 250 Euro zahle.
Staatsanwaltschaft ermittelt weiter
Trotzdem steht die Debeka in der sogenannten Datenaffäre immer noch unter Druck. So ermitteln derzeit Staatsanwaltschaft und der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftrage weiter gegen den Versicherer. Untersucht wird, ob einzelne Mitarbeiter persönliche Daten illegal erworben haben. Dazu wurden nun sogar einige Geschäftsstellen von der Staatsanwaltschaft durchsucht. "Es handelt sich um ein ganz normale Vorgänge, weil die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht prüfen muss", heißt es dazu bei der Debeka.
Anfang Mai hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ihre Prüfung der Vorgänge rund um das Tippgeber-System mit einer Rüge gegenüber der Debeka eingestellt. Die Bafin hatte "geschäftsorganisatorische Mängel im Umgang mit personenbezogenen Daten potenzieller Neukunden" beklagt. Die Aufsicht kritisiert, dass die rechtmäßige Herkunft personenbezogener Daten nicht immer nachvollzogen werden kann. Verdachtsfälle seien nicht ausreichend aufgearbeitet worden und die Mitarbeiter nicht ausreichend kontrolliert worden.
Neue Verhaltensrichtlinien eingeführt
Der Versicherer wurde von der Bafin aber lediglich aufgefordert, diese Mängel zu beseitigen. Die Debeka hatte nach ersten Vorwürfen bereits Ende Ende Oktober 2013 neue Verhaltensrichtlinien für ihre Mitarbeiter eingeführt. Das Unternehmen will aber auch künftig weiterhin mit seinen rund 36.000 Tippgebern arbeiten. Das System, dass "zufriedene Mitglieder" die Versicherung an potenzielle Neukunden weiterempfehlen würden, sei gängige Praxis. So habe die Bundesregierung Anfang 2014 festgestellt, dass es in Deutschland 34 Versicherungsunternehmen gebe, die mit Tippgebern zusammenarbeiten würden.
Ob vor allem Behördenmitarbeiter nach der wüsten Berichterstattung, vor allem durch das Handelsblatt, in Zukunft noch gerne öffentlich als Tippgeber genannt werden wollen, ist aber fraglich. Trotz gerichtlicher Korrektur haftet dieser Art der Kundengewinnung weiterhin ein fader Beigeschmack an.
Bildquelle: Frank Wagner Fotolia
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek