In den 1980er und 1990er Jahren hat der Marktführer der privaten Krankenversicherung Adressen potenzieller Kunden beschafft, ohne dabei den Datenschutz ausreichend zu achten, so ein Eingeständnis der Debeka. Mit Verhaltensrichtlinien sollen die Mitarbeiter an ihre Verantwortung erinnert werden.
Nach einer entsprechenden Medienberichterstattung ist die Debeka in die Offensive gegangen und hat ihre Verhaltensrichtlinien für die Mitarbeiter bekannt gegeben, die nach eigenen Aussagen schon seit 2010 gelten und jüngst verschärft worden sind. Stein des Anstoßes ist die Beschaffung von Adressen von Beamtenanwärtern und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, bei der Debeka-Mitarbeiter in der Vergangenheit nach eigenem Eingeständnis nicht immer die Datenschutzanforderungen beachtet hat. Durch die starke Vernetzung innerhalb des öffentlichen Dienstes sind Debeka-Mitarbeiter zum Beispiel an Listen von Referendaren gelangt und haben diese systematisch abtelefoniert.
Selbstkritik des Vorsitzenden
Vorstandsvorsitzender Uwe Laue: "Unser neues Regelwerk ist zeitgemäß und notwendig - auch deshalb, weil es in der Vergangenheit zu Verfehlungen kam. So wissen wir, dass in den 1980er und 1990er Jahren Vertriebsmitarbeiter auf eigene Rechnung Adressen potentieller Kunden erworben haben, die zwischen Mitarbeitern weiter verteilt wurden. Auch der damaligen Führungsmannschaft fehlte die Sensibilität für diese datenschutzrechtliche Thematik. Und in diese Selbstkritik schließe ich mich ausdrücklich mit ein."
Die Debeka hebt hervor, dass sie ausschließlich mit angestellten Verkäufern arbeitet und daher wesentlich leichter als andere Unternehmen weisungsrechtlich Einfluss nehmen kann auf das Verhalten. Dazu wurde eine "Betriebsvereinbarung Verhaltensrichtlinien" geschlossen. Eingangs hebt sie hervor: "Die Debeka lebt vom Vertrauen ihrer Mitglieder beziehungsweise Kunden/Kundinnen sowie vom Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungsstärke und Integrität der Unternehmensgruppe. Vertrauen ist eine Grundlage für unseren unternehmerischen Erfolg."
Über die Betriebsvereinbarung werden die Mitarbeiter unter anderem verpflichtet, "die in ihrem Arbeitsumfeld einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften sowie die internen Arbeitsanweisungen und Richtlinien des Vorstands beachten". Die Mitarbeiter sollen "sich in ihrem Arbeitsumfeld aufrichtig und fair, mit Anstand und Integrität" verhalten.
Keine Toleranz gegenüber Korruption
Besonders hingewiesen wird auf die Strafbarkeit von Bestechung und Korruption. "Im Bereich des öffentlichen Dienstes gelten besonders strenge Regeln", heißt es weiter, und, "die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption". Analog vielen Vorschriften im öffentlichen Dienst wird eine Annahme von Geschenken mit einem Wert von mehr als 25 Euro „grundsätzlich untersagt. Auch Einladungen zum Beispiel zu Geschäftsessen dürfen nur angenommen werden, wenn der Mitarbeiter sich ein solches Essen privat auch leisten würde. Insbesondere dürfen Mitarbeiter grundsätzlich keine Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen ohne oder mit nur untergeordnetem geschäftlichem Bezug annehmen. Auch Partner zu Geschäftsterminen mitzunehmen, gilt als grundsätzlich unerwünscht. Die Annahme von Geld ist untersagt.
Dieselben Vorschriften gelten auch umgekehrt für Mitarbeiter, die ihrerseits Dritte einladen oder beschenken wollen. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass gegenüber Amtsträgern besonders strenge Regeln zu beachten sind. Auch die Honorierung von Vorträgen durch Amtsträger wird als sensibel und daher mit dem Vorstand besonders abzustimmen eingeordnet.
Mitarbeiter sollen zudem Interessenkonflikte vermeiden oder diese anzeigen. Dazu zählt beispielsweise, keine Geschäftsvorfälle mit Verwandten und Freunden zu bearbeiten oder Dritte bei Auftragsvergaben aus anderen als aus sachgerechten Gründen zu bevorzugen.
Bild: Debeka
Nach einer entsprechenden Medienberichterstattung ist die Debeka in die Offensive gegangen und hat ihre Verhaltensrichtlinien für die Mitarbeiter bekannt gegeben, die nach eigenen Aussagen schon seit 2010 gelten und jüngst verschärft worden sind. Stein des Anstoßes ist die Beschaffung von Adressen von Beamtenanwärtern und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, bei der Debeka-Mitarbeiter in der Vergangenheit nach eigenem Eingeständnis nicht immer die Datenschutzanforderungen beachtet hat. Durch die starke Vernetzung innerhalb des öffentlichen Dienstes sind Debeka-Mitarbeiter zum Beispiel an Listen von Referendaren gelangt und haben diese systematisch abtelefoniert.
Selbstkritik des Vorsitzenden
Vorstandsvorsitzender Uwe Laue: "Unser neues Regelwerk ist zeitgemäß und notwendig - auch deshalb, weil es in der Vergangenheit zu Verfehlungen kam. So wissen wir, dass in den 1980er und 1990er Jahren Vertriebsmitarbeiter auf eigene Rechnung Adressen potentieller Kunden erworben haben, die zwischen Mitarbeitern weiter verteilt wurden. Auch der damaligen Führungsmannschaft fehlte die Sensibilität für diese datenschutzrechtliche Thematik. Und in diese Selbstkritik schließe ich mich ausdrücklich mit ein."
Die Debeka hebt hervor, dass sie ausschließlich mit angestellten Verkäufern arbeitet und daher wesentlich leichter als andere Unternehmen weisungsrechtlich Einfluss nehmen kann auf das Verhalten. Dazu wurde eine "Betriebsvereinbarung Verhaltensrichtlinien" geschlossen. Eingangs hebt sie hervor: "Die Debeka lebt vom Vertrauen ihrer Mitglieder beziehungsweise Kunden/Kundinnen sowie vom Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungsstärke und Integrität der Unternehmensgruppe. Vertrauen ist eine Grundlage für unseren unternehmerischen Erfolg."
Über die Betriebsvereinbarung werden die Mitarbeiter unter anderem verpflichtet, "die in ihrem Arbeitsumfeld einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften sowie die internen Arbeitsanweisungen und Richtlinien des Vorstands beachten". Die Mitarbeiter sollen "sich in ihrem Arbeitsumfeld aufrichtig und fair, mit Anstand und Integrität" verhalten.
Keine Toleranz gegenüber Korruption
Besonders hingewiesen wird auf die Strafbarkeit von Bestechung und Korruption. "Im Bereich des öffentlichen Dienstes gelten besonders strenge Regeln", heißt es weiter, und, "die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption". Analog vielen Vorschriften im öffentlichen Dienst wird eine Annahme von Geschenken mit einem Wert von mehr als 25 Euro „grundsätzlich untersagt. Auch Einladungen zum Beispiel zu Geschäftsessen dürfen nur angenommen werden, wenn der Mitarbeiter sich ein solches Essen privat auch leisten würde. Insbesondere dürfen Mitarbeiter grundsätzlich keine Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen ohne oder mit nur untergeordnetem geschäftlichem Bezug annehmen. Auch Partner zu Geschäftsterminen mitzunehmen, gilt als grundsätzlich unerwünscht. Die Annahme von Geld ist untersagt.
Dieselben Vorschriften gelten auch umgekehrt für Mitarbeiter, die ihrerseits Dritte einladen oder beschenken wollen. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass gegenüber Amtsträgern besonders strenge Regeln zu beachten sind. Auch die Honorierung von Vorträgen durch Amtsträger wird als sensibel und daher mit dem Vorstand besonders abzustimmen eingeordnet.
Mitarbeiter sollen zudem Interessenkonflikte vermeiden oder diese anzeigen. Dazu zählt beispielsweise, keine Geschäftsvorfälle mit Verwandten und Freunden zu bearbeiten oder Dritte bei Auftragsvergaben aus anderen als aus sachgerechten Gründen zu bevorzugen.
Bild: Debeka
Autor(en): Matthias Beenken