Länglich bekannt ist, dass die Versicherungsbranche unter der nicht enden wollenden Niedrigzinsphase leidet. Zunehmend ächzen auch Pensionskassen, Direktversicherungen und versicherungsförmige Pensionsfonds unter den niedrigen Zinsen und haben bereits Mühe, ihr finanzielles Gleichgewicht zu wahren. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) findet diesen Umstand alarmierend und hat sich vorgenommen, dies nicht unkommentiert hinzunehmen. Ganz nebenbei will sie dabei auch noch für Generationengerechtigkeit sorgen.
Die Mitglieder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS), ein Zweigverein der DAV, sind besorgt. Nicht unbedingt ob der aktuellen Situation bei den Betriebsrenten, sondern darüber, was die (nahe) Zukunft bringt oder besser nicht bringt. Und das sind ausbleibende Kapitalerträge. Das wurde bei einem Pressegespräch in Köln überdeutlich.
Langfristig ausbleibende Kapitalerträge machen Aktuare nervös
Dass die aktuell fehlenden Erträge die finanzielle Balance bei den Pensionskassen stören, ist für sie ein sichtbares und noch eingrenzbares Problem. Das andere aber sind die in Zukunft und langfristig ausbleibenden Kapitalerträge, die noch nicht sichtbar sind. Das macht die Aktuare richtig nervös und lässt sie um das „versicherungsmathematische Äquivalenzprinzip im kapitalgedeckten System“ bibbern.
Und damit das System nicht in Schieflage gerät, wünschen sie sich mehr Flexibilität im Aufsichtsrecht sowie eine Harmonisierung von Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht. Das heißt im Detail: Der Handlungsspielraum der Aufsicht soll zum Beispiel bei den Bedeckungsvorschriften erweitert werden, ebenso bei der Ausgestaltung der Leistungseinschränkungen.
Ein Lösungsvorschlag: Arbeitgeberhaftung einschränken
Die größten Lastenträger in der Niedrigzinsphase sind und werden neben den Pensionskassen die Arbeitgeber sein. Denn sie müssen oft höhere Beiträge zahlen oder Leistungskürzungen für Arbeitnehmer ausgleichen. Die so genannte arbeitsrechtliche Einstandspflicht verpflichtet sie dazu. Der Lösungsvorschlag der Aktuare: Die Arbeitgeberhaftung einschränken.
Zum Hintergrund: Pensionskassen müssen die Rentenleistungen liefern. Sind diese insolvent, nicht oder nur teilweise zahlungsunfähig, muss der Arbeitgeber das Geld an den ehemaligen Arbeitnehmer bezahlen, „auch wenn die Welt untergeht,“ so der Tenor der DAV-Denker. Eine Einschränkung der Arbeitgeberhaftung müsse natürlich von Fall zu Fall geprüft werden und hänge von der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Unternehmens ab.
Systeme dürfen nicht auseinanderbrechen
Ein Vorbild für eine flexiblere Lage der Pensionskassen sind für IVS und DAV die gesetzliche Rentenversicherung, bei der auch Leistungskürzungen möglich sind. „Wenn die Pensionskassen – finanzielle - Probleme haben, müssen sie reagieren können. Wir müssen verhindern, dass diese Systeme auseinanderbrechen“, plädierte Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsmitglied des IVS und Vorstandsmitglied der Heubeck AG (ganz rechts im Bild).
Die Aktuarvereinigungen wollen bei der Politik erwirken, dass bei der Arbeitgeberhaftung in der bAV nachjustiert wird. Wie dieses Nachjustieren genau aussehen soll, können die Versicherungsmathematiker noch nicht genau sagen. Ihnen ist es augenblicklich vor allem wichtig, dass Politik, Wirtschaft und die Medien überhaupt dieses Problem als ein solches erkennen. Keinesfalls wollen sie das bestehende Arbeitsrecht aushebeln, wie kritische Stimmen schon mutmaßten.
Junge Arbeitnehmer könnten leer ausgehen
Die Aktuare machen sich zudem für eine Generationengerechtigkeit stark, denn: „Die jetzigen und zeitnahen Renten sind gesichert, aber wie sieht es mit den Renten der Jungen aus?“ Auf diese Frage gibt es nach Ansicht von DAV und IVS noch keine befriedigende Antwort. Und um die Renten der jetzt Unter-30-Jährigen zu sichern, müssten schwächelnde oder zahlungsunfähige Pensionskassen auf jeden Fall verhindert werden. Eine volle Haftung der Arbeitgeber bei weiterhin niedrigen Zinsen, könnte dazu führen, das aktuell junge Arbeitnehmer künftig bei Betriebsrenten leer ausgehen.
Zur Zeit kein Kopf für das Thema
Die Aktuarvereinigungen wünschen sich, dass der Gesetzgeber hier baldmöglichst aktiv wird, um Schlimmeres zu verhindern. Doch wie sagte Dr. Wilhelm Schneemeier, Vorsitzender der DAV und im Vorstand der Swiss Life Deutschland (siehe Zweiter von rechts), so schön: „Der Gesetzgeber hat momentan keine Kapazitäten, sich mit diesem Thema zu beschäftigen“. Nachvollziehbar. Die (politischen) Brennpunkte sind zurzeit ganz andere: Brexit, Migration, Terrorismus. Und nächstes Jahr sind Bundestagswahlen.
Bild: Meris Neininger
Die Mitglieder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS), ein Zweigverein der DAV, sind besorgt. Nicht unbedingt ob der aktuellen Situation bei den Betriebsrenten, sondern darüber, was die (nahe) Zukunft bringt oder besser nicht bringt. Und das sind ausbleibende Kapitalerträge. Das wurde bei einem Pressegespräch in Köln überdeutlich.
Langfristig ausbleibende Kapitalerträge machen Aktuare nervös
Dass die aktuell fehlenden Erträge die finanzielle Balance bei den Pensionskassen stören, ist für sie ein sichtbares und noch eingrenzbares Problem. Das andere aber sind die in Zukunft und langfristig ausbleibenden Kapitalerträge, die noch nicht sichtbar sind. Das macht die Aktuare richtig nervös und lässt sie um das „versicherungsmathematische Äquivalenzprinzip im kapitalgedeckten System“ bibbern.
Und damit das System nicht in Schieflage gerät, wünschen sie sich mehr Flexibilität im Aufsichtsrecht sowie eine Harmonisierung von Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht. Das heißt im Detail: Der Handlungsspielraum der Aufsicht soll zum Beispiel bei den Bedeckungsvorschriften erweitert werden, ebenso bei der Ausgestaltung der Leistungseinschränkungen.
Ein Lösungsvorschlag: Arbeitgeberhaftung einschränken
Die größten Lastenträger in der Niedrigzinsphase sind und werden neben den Pensionskassen die Arbeitgeber sein. Denn sie müssen oft höhere Beiträge zahlen oder Leistungskürzungen für Arbeitnehmer ausgleichen. Die so genannte arbeitsrechtliche Einstandspflicht verpflichtet sie dazu. Der Lösungsvorschlag der Aktuare: Die Arbeitgeberhaftung einschränken.
Zum Hintergrund: Pensionskassen müssen die Rentenleistungen liefern. Sind diese insolvent, nicht oder nur teilweise zahlungsunfähig, muss der Arbeitgeber das Geld an den ehemaligen Arbeitnehmer bezahlen, „auch wenn die Welt untergeht,“ so der Tenor der DAV-Denker. Eine Einschränkung der Arbeitgeberhaftung müsse natürlich von Fall zu Fall geprüft werden und hänge von der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Unternehmens ab.
Systeme dürfen nicht auseinanderbrechen
Ein Vorbild für eine flexiblere Lage der Pensionskassen sind für IVS und DAV die gesetzliche Rentenversicherung, bei der auch Leistungskürzungen möglich sind. „Wenn die Pensionskassen – finanzielle - Probleme haben, müssen sie reagieren können. Wir müssen verhindern, dass diese Systeme auseinanderbrechen“, plädierte Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsmitglied des IVS und Vorstandsmitglied der Heubeck AG (ganz rechts im Bild).
Die Aktuarvereinigungen wollen bei der Politik erwirken, dass bei der Arbeitgeberhaftung in der bAV nachjustiert wird. Wie dieses Nachjustieren genau aussehen soll, können die Versicherungsmathematiker noch nicht genau sagen. Ihnen ist es augenblicklich vor allem wichtig, dass Politik, Wirtschaft und die Medien überhaupt dieses Problem als ein solches erkennen. Keinesfalls wollen sie das bestehende Arbeitsrecht aushebeln, wie kritische Stimmen schon mutmaßten.
Junge Arbeitnehmer könnten leer ausgehen
Die Aktuare machen sich zudem für eine Generationengerechtigkeit stark, denn: „Die jetzigen und zeitnahen Renten sind gesichert, aber wie sieht es mit den Renten der Jungen aus?“ Auf diese Frage gibt es nach Ansicht von DAV und IVS noch keine befriedigende Antwort. Und um die Renten der jetzt Unter-30-Jährigen zu sichern, müssten schwächelnde oder zahlungsunfähige Pensionskassen auf jeden Fall verhindert werden. Eine volle Haftung der Arbeitgeber bei weiterhin niedrigen Zinsen, könnte dazu führen, das aktuell junge Arbeitnehmer künftig bei Betriebsrenten leer ausgehen.
Zur Zeit kein Kopf für das Thema
Die Aktuarvereinigungen wünschen sich, dass der Gesetzgeber hier baldmöglichst aktiv wird, um Schlimmeres zu verhindern. Doch wie sagte Dr. Wilhelm Schneemeier, Vorsitzender der DAV und im Vorstand der Swiss Life Deutschland (siehe Zweiter von rechts), so schön: „Der Gesetzgeber hat momentan keine Kapazitäten, sich mit diesem Thema zu beschäftigen“. Nachvollziehbar. Die (politischen) Brennpunkte sind zurzeit ganz andere: Brexit, Migration, Terrorismus. Und nächstes Jahr sind Bundestagswahlen.
Bild: Meris Neininger
Autor(en): Meris Neininger