Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme zu der EIOPA-Konsultation „Good practices on individual transfers of supplementary occupational pension rights” kritisch mit den Plänen der europäischen Versicherungsaufsicht auseinander, die Berichtspflichten für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAVs) zu verschärfen.
Der Schwerpunkt der Konsultation liegt auf den entstehenden Kosten für die EbAVs durch die Implementierung der zusätzlichen Berichte an die nationalen Aufsichtsbehörden. Zudem kritisiert die DAV den Zeitplan der geplanten Reform. Dabei ist sie unter anderem überzeugt, dass aufgrund diverser schwer kalkulierbarer Faktoren der Zeitplan schwer einzuhalten ist.
Als eher kostengering werden die vorgesehenen Änderungen in den Bereichen Vermögensübersicht und die Aufnahme der offenen Derivate in die Meldepflicht bewertet. In beiden Fällen sollten die Informationen bereits vorliegen, wodurch Beschaffungskosten entfallen.
Informationen fehlen oder liegen nicht vollständig vor
Mit deutlich höheren Kosten rechnet die DAV bei Änderungen im Vermögensverzeichnis und bei dem sogenannten Look-Through-Ansatz, weil hierfür jeweils Informationen fehlen würden, nicht vollständig vorliegen würden, oder kein europaweit einheitlicher Rahmen gebildet werden könne. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Quelle: DAV
Autor(en): versicherungsmagazin.de