Die Medienlandschaft in Deutschland ist sehr heterogen: Über 370 TV-Sender, 330
Radiostationen und mehr als 1.500 Zeitungsausgaben konkurrieren um die Zuschauergunst. Veröffentlichungen bergen viele Risiken und so sorgen regelmäßig spektakuläre Schadenfälle für Aufregung, vor allem wenn eine prominente Persönlichkeit involviert ist. Schadenersatzansprüche für Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Kompensationskosten für unerlaubte Veröffentlichungen können teuer werden. So hat der Schadenersatzanspruch von Caroline von Monaco für eine nicht genehmigte Veröffentlichung der Bilder ihres Babys die Zeitung 75.000 Euro gekostet.
Um sich gegen solche Risiken zu schützen, ist der Abschluss einer so genannten Berufshaftpflicht- undVermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse der Medienunternehmen ausgerichtet ist, sinnvoll. Der Spezialversicherer Hiscox bietet ab sofort die Police "Media by Hiscox" in Deutschland an. Das Unternehmen versichert Verlage, Redaktionen, Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und TV-Sender sowie andere vergleichbare Unternehmen. Die mögliche Deckungssumme beträgt bis zu 15 Millionen Euro.
Fehler sollen die Existenz nicht bedrohen
„Deutschland verfügt über eine der heterogensten Medienlandschaften der Welt. Immer wieder wird hierzulande über Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechtverletzung berichtet. Wir möchten den Medien, vor allem kleineren Unternehmen, für die ein solcher Fehler schnell existenzbedrohlich werden kann, unkomplizierten und effektiven Versicherungsschutz anbieten“, so Erich Hartmann, Underwriting Manager bei Hiscox.
Die Versicherung bietet eine Allrisk-Deckung, die alle typischen Haftungsrisiken der Branche für Personen-, Sachund Vermögensschäden abdeckt. Neben dem Service im Schadenfall, sind Verletzungen fremder Rechte (wie zum Beispiel Urheber-, Persönlichkeits-, Namens-, Marken-, Wettbewerbs- und Lizenzrechte) ausdrücklich und ohne Einschränkungen mitversichert. Diverse Eigenschadendeckungsbausteine (wie das Vertrauensschadenelement, Aufwendungen bei Rücktritt eines Auftragsgebers, Zerstörung der eigenen Website) sind ebenfalls mitversichert. Es besteht weltweiter Versicherungsschutz einschließlich USA und Kanada (für Vermögensschäden).
Radiostationen und mehr als 1.500 Zeitungsausgaben konkurrieren um die Zuschauergunst. Veröffentlichungen bergen viele Risiken und so sorgen regelmäßig spektakuläre Schadenfälle für Aufregung, vor allem wenn eine prominente Persönlichkeit involviert ist. Schadenersatzansprüche für Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Kompensationskosten für unerlaubte Veröffentlichungen können teuer werden. So hat der Schadenersatzanspruch von Caroline von Monaco für eine nicht genehmigte Veröffentlichung der Bilder ihres Babys die Zeitung 75.000 Euro gekostet.
Um sich gegen solche Risiken zu schützen, ist der Abschluss einer so genannten Berufshaftpflicht- undVermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse der Medienunternehmen ausgerichtet ist, sinnvoll. Der Spezialversicherer Hiscox bietet ab sofort die Police "Media by Hiscox" in Deutschland an. Das Unternehmen versichert Verlage, Redaktionen, Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und TV-Sender sowie andere vergleichbare Unternehmen. Die mögliche Deckungssumme beträgt bis zu 15 Millionen Euro.
Fehler sollen die Existenz nicht bedrohen
„Deutschland verfügt über eine der heterogensten Medienlandschaften der Welt. Immer wieder wird hierzulande über Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechtverletzung berichtet. Wir möchten den Medien, vor allem kleineren Unternehmen, für die ein solcher Fehler schnell existenzbedrohlich werden kann, unkomplizierten und effektiven Versicherungsschutz anbieten“, so Erich Hartmann, Underwriting Manager bei Hiscox.
Die Versicherung bietet eine Allrisk-Deckung, die alle typischen Haftungsrisiken der Branche für Personen-, Sachund Vermögensschäden abdeckt. Neben dem Service im Schadenfall, sind Verletzungen fremder Rechte (wie zum Beispiel Urheber-, Persönlichkeits-, Namens-, Marken-, Wettbewerbs- und Lizenzrechte) ausdrücklich und ohne Einschränkungen mitversichert. Diverse Eigenschadendeckungsbausteine (wie das Vertrauensschadenelement, Aufwendungen bei Rücktritt eines Auftragsgebers, Zerstörung der eigenen Website) sind ebenfalls mitversichert. Es besteht weltweiter Versicherungsschutz einschließlich USA und Kanada (für Vermögensschäden).
Autor(en): Versicherungsmagazin