Das ändert sich für die Bürger 2013 (Teil 2)

Das neue Jahr wird den Bundesbürgern diverse finanzielle Erleichterungen bringen. Welche dies sind, hat die Postbank zusammengetragen.

Lebensleistungsrente kommt
Noch nicht terminlich fixiert, aber fest beschlossen, ist die Einführung einer so genannten Lebensleistungsrente. Sie soll noch in dieser Legislaturperiode kommen, also spätestens bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013. Dazu möchte die Bundesregierung die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder erzogen und/oder Pflegeleistungen erbracht haben sowie für Erwerbsgeminderte und Menschen mit geringem Einkommen verbessern.
Die finanzielle Aufwertung wird aus Steuermitteln finanziert. Voraussetzung für die Verbesserung ist, dass mindestens 40 Jahre Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen und der Antragsteller privat vorgesorgt hat, etwa mit der Riester-Rente.

Sozialleistungen und -abgaben: Betreuungsgeld kommt
Familien erhalten Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind zuhause erziehen oder in eine Tageseinrichtung geben. In beiden Fällen zahlt der Staat Zuschüsse. Neben dem nachhaltigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen auch die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern gefördert werden, die von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder kaum Gebrauch machen. Sie erhalten ab August 2013 ein Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro. Ab dem 1. August 2014 sollen dann 150 Euro pro Monat gezahlt werden.
Einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro erhält, wer das Betreuungsgeld für die private Altersvorsorge nutzt. Der Gesetzgeber eröffnet mit dem Betreuungsgeld eine kontinuierliche Förderung in den ersten drei Lebensjahren. Zunächst erhalten Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld, anschließend kann man bis zu 22 Monate Betreuungsgeld beantragen.

Praxisgebühr entfällt
Die Praxisgebühr wird ab Januar 2013 abgeschafft. Damit können die Bürger bis zu 80 Euro pro Jahr an Arztgebühr sparen, bundesweit summiert sich die Ersparnis auf etwa zwei Milliarden Euro. Zugleich reduziert sich für Ärzte und Krankenkassen die Belastung durch Bürokratie. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten hierfür aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft einen vollständigen Ausgleich.

Pflegezusatzversicherung wird bezuschusst
Die Pflegezusatzversicherung wird ab 2013 einkommensunabhängig gefördert. Bislang waren solche Zusatzpolicen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe absetzbar. Allerdings nur dann, wenn der zulässige Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft war. Da dies bei vielen Beschäftigten aber der Fall war, zahlt nun der Staat einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr, sofern der Versicherungsbeitrag mindestens zehn Euro monatlich beträgt.

Private Altersvorsorge wird steuerlich stärker gefördert
Ab 2013 steigt die steuerliche Förderung für so genannte Rürup-Renten. Absetzbar sind ab kommendem Jahr 76 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige beziehungsweise 40.000 für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.200 Euro und Verheiratete von bis zu 30.400 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige einen Steuervorteil von 6.384 Euro.

Mehr Geld für Minijobs
Minijobber können ab Januar monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen. Neu ist, dass Minijobber rentenversicherungspflichtig werden. Der Arbeitgeber führt dazu 3,9 Prozent der Minijob-Einkünfte an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 17,55 Euro. Dieser Eigenbeitrag wird zusätzlich zu den 15 Prozent gezahlt, die der Arbeitgeber aufbringen muss.
Geringfügig Beschäftigte erwerben dadurch Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen und Riester-Förderung. Die spätere Rente erhöht sich bei einem 450-Euro-Job um etwa 4,50 Euro monatlich.

Der Versicherungspflicht kann allerdings individuell widersprochen werden. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, steigt die Verdienstspanne auf 450 bis 850 Euro. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Quelle: Postbank; Bild: © Claudia Hautumm /

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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