Damit Sie im Alter nicht in die Pleite rutschen

740px 535px
Ältere Menschen sind nicht nur durch Pflegebedürftigkeit von Armut bedroht. Auch mangelnde private Altersvorsorge ist ein Armutsrisiko. Und es trifft immer mehr Senioren: In der Gruppe der über 60-Jährigen ist laut „Bürgel-Schuldenbarometer 2016“ die Zahl Privatinsolvenzen zum fünften Mal in Folge gestiegen. Dabei ging die Gesamtzahl der privaten Pleiten 2016 erneut zurück. Acht Tipps für jedermann, sollen dazu beitragen, ein dickes finanzielles Polster im Alter zu haben.


1. Gesetzliche Rente wird mit Brutto-Betrag ausgewiesen

Ab dem 27. Lebensjahr erhält jeder automatisch einmal im Jahr den voraussichtlichen Stand seiner Altersrente als Renteninformation mitgeteilt. Aufgepasst: hier handelt es sich um eine Bruttorente. Wie beim Bruttolohn gehen Sozialabgaben und Steuern ab. Machen Sie einen Abschlag von 20 Prozent, um ein realistisches Größe der Rente zu erhalten.

2. Kalkulieren Sie nicht mit der voraussichtlichen Rente
Die gesetzliche Rentenkasse rechnet Ihre Rente zum Rentenalter hoch. Diese Rechnung geht davon aus, dass Ihr Gehalt bis dahin am heutigen Stand entspricht und Sie die Regel-Altersrente in Anspruch nehmen. Wer früher geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 47 Prozent wird weiter fallen.

3. Legen Sie sich, egal wie alt Sie sind eine weitere Altersvorsorge zu
Es gibt Modelle über den Arbeitgeber, mit Steuerbegünstigungen, Zuschüssen oder Sie sparen aus Ihrem Netto. Profis wissen, dass der Unterschied zwischen gefördert oder aus netto gezahlter Vorsorge bei Vergleich der Einspar- und Auszahlphase häufig verschwindend gering ist. Wichtig ist, dass Sie überhaupt mit dem Sparen beginnen.

4. Die Form der Altersvorsoge
Nach Alter und persönlicher Situation kann man grundsätzlich festhalten:
Rürup-Förderungen oder Basisrente: bei Selbstständigen, hohen Einkommen und rentennahen Jahrgängen
Betriebliche Altersversorgung: interessant für alle Arbeitnehmer, besonders wenn der Chef einen Zuschuss zahlt
Riester-Renten: für Familien
Private Vorsorgen (etwa Rentenversicherung, Depot, Immobilien): Jedermann, auch nach Ausschöpfung der geförderten Möglichkeiten, denn diese unterliegen Höchstgrenzen. Sinnvoll, um auch für den Ehepartner ausreichende und gleichberechtigte Altersvorsorge sicherzustellen.

5. Die Höhe der Altersvorsorge
Wen es darum geht, dass Kinder Elternunterhalt zahlen, ist der Staat der Meinung, dass es sich bis zur Höhe von fünf Prozent des aktuellen Einkommens rückwirkend auf alle Berufsjahre um Schonvermögen handelt. Beispiel: bei einem 50 Jährigen Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttogehalt ist das ein Schonbetrag von rund 175.000 Euro. Das ist der Betrag, der dem Kind zu belassen ist, dass es im Alter über die Runden kommt. Rechnen Sie sich also fünf Prozent von Ihrem Zielbrutto aus und legen es in einer Form der Altersvorsorge an. Wenn das nicht geht, fangen Sie trotzdem an.

6. Checken Sie einmal pro Jahr Ihre gesamten Rentenansprüche
Wer sich mit seiner Altersvorsorge auseinandersetzt, wird auch handeln. Vielleicht haben Sie bereits einen Vorsorgeberater, der das für Sie erledigt. Sonst sammeln Sie alle Aufstellungen, die meist Anfang des Jahres zugesandt werden und die Sie übrigens auch für Ihre Steuererklärung zumindest zum Teil brauchen.

7. Rentenberatung, wenn es konkret wird
Der Tag wird kommen, an dem Sie sich damit auseinandersetzen, wann Sie mit welcher Rentenart in Ruhestand gehen. Renten müssen beantragt werden. Was Sie nun festlegen, bleibt bis zum Ende. Ziehen Sie einen Experten hinzu, der sich mit, Altersrenten mit und ohne Abschläge, mit freiwilligen Leistungen und der neuen Flexrente auskennt.

8. Größte Risiken absichern
Das größte Risiko unserer Zeit ist nicht der frühe Tod sondern ein langes Leben. Die Altersvorsorge bestimmt unsere Lebensqualität für 20 bis 30 Jahre. Zusätzlich ist es wünschenswert, dass im letzten Lebensabschnitt genügend Geld für den Aufwand, der die eigene Pflegebedürftigkeit mit sich bringt, vorhanden ist. Das Hautproblem liegt in einer langen Pflegedauer: fünf Jahre, zehn Jahre oder länger? Sorgen Sie auch hier vor.

Autor(en): Margit Winkler, Institut Generationenberatung (IGB)

Alle Branche News