Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Krankheitsfall ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer streng geregelt. Kommt es jedoch zu einem Krankheitsfall im Ausland während eines Arbeitsaufenthaltes zum Beispiel als Expat, sieht die Lage anders aus.
Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, alle medizinischen Kosten seiner Arbeitnehmer zu tragen, sehen diese sich in vielen Fällen gezwungen, dem Arbeitgeber die Rechnungen für die medizinische Behandlung für die Erstattung vorzulegen.
Auf jeden Fall Zugriff durch Dritte ausschließen
Der Datenschutz im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers spielt für Arbeitgeber eine immer wichtigere Rolle und ist durch die DSGVO relativ abgesichert. Die Auskunft sollte sich auf das tatsächliche Erfordernis beschränken, die Entsorgung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen muss fachgerecht und datensicher erfolgen. Insbesondere bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist sicherzustellen, dass nur sichere Kommunikationswege genutzt werden, die den Zugriff durch Dritte ausschließen.
Viele entschließen sich, internationale Krankenversicherung abzuschließen
Wie sieht es hingegen mit Krankheiten im Ausland aus? Benötigt der Arbeitnehmer eine medizinische Behandlung im Ausland und wurde er vom Arbeitgeber dorthin entsandt, hat der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer im Ausland. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen, für ihre ins Ausland entsandten Mitarbeiter eine internationale Krankenversicherung abzuschließen.
Wählt der Arbeitgeber eine Versicherung mit Einschränkungen, kommt es in der Praxis zur Ablehnung von Ansprüchen, die – in der Regel – vom Arbeitgeber doch wieder übernommen werden müssen. In diesen Fällen müssen die Mitarbeiter ihre Arztrechnungen einreichen und die Personalabteilung ist in vielen Fällen die Adresse für die Erstattung der Behandlungskosten an diese Mitarbeiter. Dieses Vorgehen verstößt jedoch gegen den Datenschutz, wenn dadurch intime Details über die Erkrankung preisgegeben werden.
Arztrechnungen im Ausland direkt mit Versicherungskarte zahlen
Um Organisationen und Unternehmen bei der Lösung dieses potenziellen Verstoßes gegen die DSGVO zu helfen, ermöglicht Passport Card Deutschland allen angestellten Expats, ihre Arztrechnungen im Ausland direkt mit ihrer Versicherungskarte zu bezahlen und bietet hundertprozentige Datenschutz. Schließt der Arbeitgeber eine Versicherung über den Krankenversicherer ab, erhält der Arbeitnehmer eine Versichertenkarte, die im Krankheitsfall vom Versicherer aufgeladen wird und mit der die Behandlungskosten direkt vor Ort mit dem Geld des Versicherers beglichen werden können.
Kein Verwaltungsaufwand mehr für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Vorauszahlung entfällt, die Abrechnung wird von dem internationalen Krankenversicherer übernommen und es müssen keine Schadensformulare an den Versicherer oder den Arbeitgeber geschickt werden. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber entfällt der Verwaltungsaufwand. Es gibt keinen Papierkram, der vorgelegt, aufgezeichnet und kontrolliert werden muss und die medizinische Behandlung transparent gegenüber der Personalabteilung offenlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erreichen so ein hohes Maß an Datensicherheit, reduzieren ihren Verwaltungsaufwand und machen sich datenschutzrechtlich unangreifbar, ist der Krankenversicherer überzeugt.
Quelle: Passport Card
Autor(en): versicherungsmagazin.de