In 2024 gibt es in der EU einige Veränderungen beim Thema Cyber-Sicherheit. So muss bis Oktober 2024 die Network and Information Security 2 (NIS2)-Richtlinie in den EU-Staaten umgesetzt werden. NIS2 soll Cyber-Sicherheitsanforderungen für wichtige Infrastrukturen harmonisieren. Da jedoch jeder Mitgliedsstaat die Richtlinie anders umsetzen kann, könnten "multinationale Unternehmen wie Banken" Probleme bekommen, sagt der IT-Dienstleister Swisscom Trust Services.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die 2025 für alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen in Kraft tritt und betriebliche Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Angriffe im Finanzsektor verstärken soll. "Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Regularien vertraut machen, da insbesondere die Compliance ansonsten Probleme bereiten könnte", sagt Ingolf Rauh, Head of Product und Innovation Management bei Swisscom Trust Services.
Nach einer Abstimmung im Februar 2024 könnte noch im Frühjahr eine Verordnung zur Einführung von digitalen Brieftaschen, so genannten Wallets, in der EU in Kraft treten. Die Wallets sollen Eu-Bürgerinnen und -Bürgern dazu dienen, sich elektronisch ausweisen zu können, und nach den Plänen der EU-Kommission sollen bis 2030 80 Prozent der EU-Bevölkerung sie haben. Datenschützer und Sicherheitsexperten kritisieren die geplante Verordnung mit der Begründung, die anonyme Nutzung von Online-Diensten wäre dadurch gefährdet.
Digitalisierte Arbeitsverträge in Deutschland
Auch in Deutschland könnten im Bereich Digitalisierung und Cyber Veränderungen kommen. 2024 könnte eine Regel im deutschen Nachweisgesetz neu geschaffen werden, der die schriftliche Aufbewahrung von Arbeitsvertragskopien unnötig macht, wenn der Vertrag in einer gültigen elektronischen Form geschlossen wurde. HR-Prozesse könnten somit weiter digitalisiert werden. "Nicht nur aufgrund dieser legislativen Initiative, sondern auch aus ganz praktischen Gründen im digitalen Raum wird die qualifizierte elektronische Signatur immer mehr zum Standard werden und die händische Unterschrift auf Papier sukzessive ablösen", kommentiert Rauh.
Quelle: Swisscom Trust Services
Autor(en): versicherungsmagazin.de