Die Unionsfraktion fordert Reformen in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die rechtlichen Grundlagen der Tarifstruktur in der PKV seien seit mehr als 15 Jahren nicht wesentlich verändert worden. Beiträge würden allein aufgrund langjährig überkommener Gesetze und Verordnungen angepasst, heißt es in einem Antrag (20/11762) der Fraktion.
Die aktuelle Gesetzeslage führe dazu, dass privat Krankenversicherte in der Regel unregelmäßige Beitragsanpassungen erhielten, die vor allem für nicht Beihilfeberechtigte mitunter im zweistelligen Prozentbereich liegen könnten. Die Jahre mit starken Steigerungen seien für die Versicherten mit Blick auf ihre persönliche Finanzplanung wenig vorhersehbar.
Seit 23 Jahren nicht an höheres Renteneintrittsalter angepasst
Hinzu komme, dass der „gesetzliche Zuschlag“ auf Beiträge zur Krankenvollversicherung, der dazu diene, Mittel anzusparen, um für Versicherte ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen abzumildern, seit 23 Jahren nicht an die gestiegene Lebenserwartung und das höhere Renteneintrittsalter angepasst worden sei. Überarbeitungswürdig sei auch die Ausgestaltung der Sozialtarife.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Beitragsverstetigung in der PKV mit häufigeren, aber gleichmäßigeren Preisanpassungen wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Standardtarif sollte für alle Mitglieder der PKV geöffnet werden, um eine Entlastung für Versicherte in finanziell schwierigen Lebenslagen zu ermöglichen.
Quelle: Deutscher Bundestag