BVK überzeugt: „Der Provisionsdeckel wird sicher nicht kommen“

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Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), war auf dem Pressedialog 2019 seines Hauses in Berlin wieder in Hochform. Besonders als die Themen „Provisionsdeckel“ und „Check 24“ auf der Agenda standen.

Den Einstieg in die Presseveranstaltung gestalte  der BVK-Chef gleich wortgewaltig: „Seit unendlichen Zeiten müssen wir uns mit dieser spinnerten Idee aus dem Finanzministerium beschäftigen. Doch sie lähmt nur unseren Verband und nahezu die ganze Branche.“ Gemeint ist – natürlich - der Wunsch der Regierung, der Versicherungsbranche einen Provisionsdeckel zu verpassen. Heinz betonte immer wieder, seiner „Argumentation auf Sachebene“ würden sich vor allem Finanzminister Olaf Scholz und die verantwortliche Staatssekretärin entziehen. Die Begründung der SPD-Politiker für die Einführung eines Deckels ziele immer wieder auf die Höhe der Provisionen und die Kundenbeschwerden ab. "Es ist und bleibt Unsinn", polterte Heinz.

Und – so Heinz – auch die Zahlen des Ombudsmanns würden immer wieder und klar das Gegenteil beweisen. „Sie haben einfach keinen Plan und keine Ahnung“ – es ist einfach grausam, schimpfte Heinz wie ein Rohrspatz, blieb dabei aber auch gelassen und immer leicht amüsiert. Man merkte, dass ihn der Streit mit den Regierungsgranden fuchst, aber auch sportlich antreibt.  

Kanzlerin Merkel interessiert das Thema nicht

Doch trotz aller Widerstände, trotz des Dauergezerres und der Sicherheit, dass sich dieses Jahr bei diesem Thema nichts mehr bewegt, ist der BVK-Frontmann sicher: „Den Provisionsdeckel wird es nicht geben“. Damit wiederholte er selbstsicher sein Statement vom vergangenen Jahr, welches er auf dem Presse-Dialog seines Verbandes 2018 geäußert hatte. Er ist sich dessen auch so sicher, weil er weiß, „Merkel interessiert das Thema nicht.“ Folglich werde das Thema auch in keinem Gesetzgebungsverfahren münden.

Und nicht zu unterschätzen: Das Pochen auf die unternehmerische Freiheit und die Standhaftigkeit des Verbandes werde dies zu verhindern wissen. „Wir bleiben glasklar der Meinung – der Provisionsdeckel wird in der vorgesehenen Form nicht kommen!“

Der Freund und Unterstützer: Carsten Brodesser

Heinz freut sich auch, dass die Opposition, allen voran die FDP, „die Arbeit der Regierung bei diesem Thema als dilettantisch“ erachtet. Immerhin einen Unterstützer haben Heinz und sein Bundesverband in der CDU sicher: Carsten Brodesser. Der zuständige Berichterstatter für die LVRG-Evaluierung ist fest davon überzeugt, dass eine Limitierung von Vertriebsprovisionen in der Lebensversicherung dem verfassungsrechtlichen Gebot der Vertragsfreiheit widerspricht. 

Schmunzelnd wies Heinz beim Berliner Presse-Dialog auf das gute Verhältnis mit dem CDU-Mann hin: „Von Brotesser werden wir gut behandelt, aber das haben wir uns auch hart erarbeitet“.

Auch vom GDV sieht sich der BVK unterstützt, auch dieser sei „klar gegen den Provisionsdeckel". Eine Unterstützung, die seitens des Verbandes nicht immer selbstverständlich ist.

Der Provisionsdeckel - ein Dauerthema

Nochmals zur Erinnerung: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ kürzlich vorgelegt. Schon vor der Sommerpause sollte dieser Gesetzentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet werden, wurde aus diversen Gründen jedoch immer wieder von der Tagesordnung genommen. Ob es in diesem Jahr nochmals angegangen wird, ist fraglich. 

Die Deckelung der Provisionen bei den Lebensversicherungen stellt nach Ansicht des BVK einen Eingriff in die durch Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützte Berufsfreiheit der Versicherungsvermittler dar, denn das Grundrecht der Berufsfreiheit beinhaltet auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen selbst festzulegen oder mit Interessenten auszuhandeln. Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, ob „die Regelung mit ihr vom Gesetzgeber verfolgten Zielsetzung als verhältnismäßig (das heißt geeignet, erforderlich und angemessen) angesehen werden kann“.

Der BVK erachtet einen Provisionsdeckel außerdem als ineffektiv, weil er bestenfalls nur eine homöopathische Renditewirkung auf die Verträge hätte. Und für die älteren Verträge wäre er gänzlich wirkungslos, weil für den abgeschlossenen Vertragszeitraum die einmal getroffenen Kosten und Provisionssätze gelten. Weitere Einschnitte wären daher „weder angemessen noch verhältnismäßig“. 

Neueinsteiger in die Vermittlerwelt würden durch Deckel ausgebremst

Der BVK sieht durch einen Provisionsdeckel  aber auch junge Makler oder solche, die als Makler neu starten möchten, in Gefahr: Durch die Aufteilung in eine Abschlussprovision (2,5 %) und eine anschließende qualitätsabhängige Provision, würde der Gesetzesentwurf zudem eine Markteintrittsbarriere

diese Vermittlerklientel schaffen. Der Grund: Diese haben in den ersten Jahren keine Bestandskunden, so dass sie sich für die qualitätsabhängigen Ertragsmöglichkeiten (z. B. geringe Stornoquoten) noch nicht qualifizieren könnten. Dies sei besonders problematisch, weil die Vermittlerschaft sowieso schon mit Nachwuchssorgen zu kämpfen habe. Auch Mehrfachvermittler und Makler, die sich nicht bei weiteren qualitätsabhängigen Messzahlen (z. B. der Bestandspflege) Provisionsanteile verdienen könnten, würden stark benachteiligt. Die Folge: Gravierende Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Vertriebswege – so jedenfalls die Einschätzung des Verbandes.

Unser Lesetipp für Sie

Wie der BVK den schwelenden Streit mit Check 24 betrachtet, was er zum Thema „private Altersvorsorge“ zu sagen hat oder welche interessanten Ergebnisse die „BVK-Strukturanalyse 2018/2019“ offenbart hat, lesen Sie in der November-Ausgabe von Versicherungsmagazin und in den nächsten Tagen auf www.versicherungsmagazin.de

Autor(en): Meris Neininger

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