Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt in einem Leitantrag auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung in Berlin eine staatlich geförderte Honorarberatung ab. Damit widerspricht der BVK zugleich den Verbraucherzentralen, die Versicherungsvermittlern unterstellen, dass ihre Beratung nicht objektiv, sondern provisionsorientiert erfolge.
Kunden seien nach Ansicht des BVK einfach nicht bereit, für eine kostenlose Leistung, die Versicherungsvermittler vor Ort ihren Kunden anbieten, nochmals eine Gebühr bei Versicherungsberatern, die selbst keine Policen vermitteln dürfen, zu zahlen. Gerade auch bei Verbraucherzentralen fehle es zumeist an einer ausreichenden Qualifikation der Berater, die überwiegend nicht registriert seien und daher auch nicht über eine Erlaubnis verfügten, die nur nach einer Sachkundeprüfung erreicht werden könne.
Fordern mehr Schutz vor falschen Finanzdienstleistungen
„Wir unterstützen jedoch gleichzeitig die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner in ihren Bemühungen, Kunden mehr Schutz vor falschen oder gefährlichen Finanzdienstleistungen zu geben“, erklärte der BVK-Präsident. Finanzdienstleister sollen nach der Auffassung des BVK in gleicher Weise qualifiziert sein und mit Beratungs- und Informationspflichten belegt werden, wie dies für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater der Fall ist. Es habe sich erwiesen, dass die Regelungen dem Kunden einen ausreichenden Schutz vor Beratungsfehlern brächten. Für alle Finanzdienstleistungsvermittler und -berater muss nach Auffassung des BVK auch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung obligatorisch sein.
Versicherungsvermittlung hat Vorbildcharakter
Der BVK regt in seinem Leitantrag an, dass diese gesetzlichen Bestimmungen bei der Vermittlung von Versicherungen auch auf Unternehmen und Institutionen sowie auf angestellte Vermittler, Berater und auf öffentlich-rechtlich geförderte Verbraucherzentralen auszuweiten sind. Dies würde auch dem Leitbild des BVK entsprechen, das sich an Kompetenz, Qualität und Berufsethik der Versicherungsvermittler orientiert. Schließlich könnte mit der gesetzlichen Ausweitung der Vorbildcharakter der Versicherungsvermittlung in Hinblick auf den Verbraucherschutz gestärkt werden, heißt es im BVK-Leitantrag.
Bild- und Textquelle: BVK
Kunden seien nach Ansicht des BVK einfach nicht bereit, für eine kostenlose Leistung, die Versicherungsvermittler vor Ort ihren Kunden anbieten, nochmals eine Gebühr bei Versicherungsberatern, die selbst keine Policen vermitteln dürfen, zu zahlen. Gerade auch bei Verbraucherzentralen fehle es zumeist an einer ausreichenden Qualifikation der Berater, die überwiegend nicht registriert seien und daher auch nicht über eine Erlaubnis verfügten, die nur nach einer Sachkundeprüfung erreicht werden könne.
Fordern mehr Schutz vor falschen Finanzdienstleistungen
„Wir unterstützen jedoch gleichzeitig die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner in ihren Bemühungen, Kunden mehr Schutz vor falschen oder gefährlichen Finanzdienstleistungen zu geben“, erklärte der BVK-Präsident. Finanzdienstleister sollen nach der Auffassung des BVK in gleicher Weise qualifiziert sein und mit Beratungs- und Informationspflichten belegt werden, wie dies für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater der Fall ist. Es habe sich erwiesen, dass die Regelungen dem Kunden einen ausreichenden Schutz vor Beratungsfehlern brächten. Für alle Finanzdienstleistungsvermittler und -berater muss nach Auffassung des BVK auch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung obligatorisch sein.
Versicherungsvermittlung hat Vorbildcharakter
Der BVK regt in seinem Leitantrag an, dass diese gesetzlichen Bestimmungen bei der Vermittlung von Versicherungen auch auf Unternehmen und Institutionen sowie auf angestellte Vermittler, Berater und auf öffentlich-rechtlich geförderte Verbraucherzentralen auszuweiten sind. Dies würde auch dem Leitbild des BVK entsprechen, das sich an Kompetenz, Qualität und Berufsethik der Versicherungsvermittler orientiert. Schließlich könnte mit der gesetzlichen Ausweitung der Vorbildcharakter der Versicherungsvermittlung in Hinblick auf den Verbraucherschutz gestärkt werden, heißt es im BVK-Leitantrag.
Bild- und Textquelle: BVK
Autor(en): versicherungsmagazin.de