BVK-Initiative: Mindeststandards für Versicherungsprodukte

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) setzt sich dafür ein, dass bei Versicherungsprodukten im Privatsektor die Mindeststandards etabliert werden. Ziel dieser Mindeststandards soll sein, Produkte aus dem Pool der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen herauszufiltern, die die vertraglichen Ansprüche der Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln.

„Im Unterschied zu Produkt-Ratings geht es bei dieser Bewertung nicht um eine möglichst umfassende Ausgestaltung der Produkte oder um die Prüfung auf hohe Leistungsstandards, sondern um eine solide Grundprüfung aus Sicht der von BVK-Mitgliedern erforderlichen Mindestausprägungen in Umfang und klarer Bedingungsformulierung“, so der BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer.

Für das Projekt Mindeststandards nahm der BVK gemeinsam mit der Ratingagentur Franke und Bornberg eine Analyse von Versicherungsprodukten vor, die auf dem Bewertungs-Know-how dieses Kooperationspartners und auf den Erfahrungen von BVK-Vermittlern um die Kundenbedürfnisse basiert.

Leistungsansprüche müssen unmissverständlich geregelt sein
Nach Aussage des Verbandes hätten BVK-Mitglieder aus allen Vertriebswegen dazu beigetragen, die Kriterien für die Mindeststandards zusammenzustellen, die gute Produkte für ihre Kunden ausmachen. So müssten beispielsweise Leistungsansprüche unmissverständlich geregelt sein und dürften keine Auslegungsmöglichkeiten im Schadenfall zulassen.
Von der Schadenkommission des BVK sowie von Franke und Bornberg wären alle weiteren möglichen Sachverhalte eruiert worden, die mögliche Konflikte im Schadensfall beinhalten würden. In einem Internet-gestützten Verfahren seien dann diese Kriterien durch die BVK-Mitglieder bewertet und die wichtigsten Merkmale, die für nahezu alle Versicherten von Bedeutung seien, ausgewählt worden. In einem weiteren Schritt seien für diese Kriterien Mindestausprägungen festgelegt worden. Dabei seien stets notwendige Mindeststandards zu erarbeiten gewesen, die aus Kunden- und Vermittlersicht bedeutsam seien.

Umfangreiche Gesamtleistung, aber nicht transparent genug
„Die Untersuchung zeigte, dass sich zwar viele Versicherungsprodukte durch hochwertige Leistungsbausteine und eine umfangreiche Gesamtleistung auszeichnen“, informiert Michael Franke, Geschäftsführer der Ratingagentur bei Franke und Bornberg. „Die Leistungsansprüche bei einigen grundlegenden Leistungsmerkmalen, die für nahezu alle Versicherten eine Rolle spielen, waren aber nicht immer transparent und hinreichend ausgestaltet.“

„Dadurch kann im Schadensfall nicht nur eine drohende Deckungslücke für die Kunden entstehen, sondern auch die entstehenden Auslegungsfragen können das Image des betreuenden Versicherungsvermittlers negativ beeinflussen“, ergänzt Andreas Vollmer.

Klares Signal der Kundenorientierung
Um die Qualität von Versicherungsprodukten nach außen sichtbar zu machen, böte der BVK und Franke und Bornberg die Nutzung eines Qualitätssiegels an, welches Versicherer zur werblichen Darstellung verwenden könnten. Dabei sei das vergebene Qualitätssiegel immer auf den Tarif und nicht auf den Anbieter bezogen, wobei die Einteilung der Tarife in Abhängigkeit von der jeweiligen Produktausgestaltung in den besagten Sparten erfolge. Mit der Erfüllung der BVK-Mindeststandards könnten daher Versicherer eindeutig signalisieren, dass sie die Versicherungsvermittler unterstützen und kundenorientiert agieren.

Quelle: BVK

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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