Zweimal zeigte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit der Entwicklung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) ganz zufrieden. Ende November 2016 als das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Gesetzentwurf für die Umsetzung der IDD vorlegte. Und auch am 19. Januar diesen Jahres, als das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur IDD verabschiedete. Doch nun ging der Verband in Berlin nochmals auf die Straße, um sich für den Vertrieb mit Beratung einzusetzen.
Der Anlass für die Demonstration der Versicherungskaufleute: Am 30. März 2017 beriet der Bundestag über das Umsetzungsgesetz der IDD. Parallel dazu will der BVK ein Zeichen setzen und begab sich mit Schirmen bewaffnet auf die Straße. Die Botschaft: Wir Vermittler schützen die deutschen Familien mit unserer kompetenten Beratung vor Fehlentscheidungen, wir fordern "Keinen Vertrieb ohne Beratung!"
Was bislang geschah
In seinen früheren Stellungnahmen begrüßte der BVK, dass in dem Gesetzentwurf trotz kleinerer Ausnahmen grundsätzlich kein Vertrieb ohne Beratung erlaubt ist. Und nicht nur das. So begrüßte der BVK nach der Vorstellung des Gesetzentwurfes in einer ersten Stellungnahme ausdrücklich, dass Provisionen in Deutschland als Leitvergütung für den Versicherungsvertrieb erhalten bleiben sollen.
O-Ton von BVK-Präsident Michael H. Heinz (siehe Foto: Dritter von rechts): "Nur dank Provisionen können hunderttausende Versicherungskaufleute ihre Kunden qualifiziert und anspruchsvoll beraten und ihnen den für sie angemessenen Versicherungsschutz vermitteln. Wir freuen uns auch, dass das BMWi den Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und Internetvertrieb ausweitet, wie in der IDD vorgesehen. Damit ist eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege gewährleistet und der Online-Vertrieb muss künftig dieselben Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen wie der stationäre Vertrieb über Versicherungskaufleute."
Gesetzgeber sollte Kopplungsgeschäfte verbieten
Nicht einverstanden zeigt sich der BVK mit den Regelungen zu Kopplungsgeschäften beziehungsweise Querverkäufen, die es vornehmlich Finanzinstituten erlauben, die Vergabe von Krediten an Kunden mit dem gleichzeitigen Abschluss einer Versicherung zu koppeln. "Diese sollte der Gesetzgeber zukünftig verbieten", fordert der BVK-Präsident damals.
Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes meldete sich der Bundesverband erneut, wobei er positiv als auch kritisch das Beschlossene kommentierte. So hatte das Bundeskabinett in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass es keinen weiteren Bedarf zur Beratung seitens der Versicherungsunternehmen geben soll, sofern Makler bereits beraten haben. Das begrüßte der BVK ausdrücklich, forderte aber, dass dieser Gedanke auch im Gesetzeswortlaut seinen Niederschlag finden solle. Schließlich stehe der Versicherungsmakler im Lager des Kunden und erfülle damit vollumfängliche Beratungs- und Dokumentationspflichten, die nicht noch einmal durch Versicherungsunternehmen erbracht werden müssten.
BVK will sich im parlamentarischen Verfahren weiterhin einbringen
Ganz abnicken wollte der BVK auch nicht die geplanten Regelungen zur Abgrenzung von Versicherungsvermittlern und -beratern. Hier sah er bereits Anfang des Jahres noch den Bedarf zur Nachjustierung, auch vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung zur Vermittlung von Nettopolicen. Ebenso bekräftigte der Verband nochmals seine Forderung, dass die gleichen Stornohaftungsregeln für Versicherungsberater wie für Versicherungsvermittler gelten sollten. Hier wollte sich der BVK im kommenden parlamentarischen Verfahren "weiterhin intensiv einbringen".
Und genau dies tat er mit seiner Demonstration in Berlin. Der Grund: Am 30. März 2017 beriet der Bundestag unter anderem darüber, wie künftig Versicherer und Vermittler Versicherungsabschlüsse tätigen dürfen.
Um die Parlamentarier dafür zu sensibilisieren, wie wichtig eine persönliche Beratung durch Versicherungsvermittler ist, führte der BVK parallel zu dieser Lesung im Bundestag wie oben erwähnt seine Aktion unter dem Motto „Kein Vertrieb ohne Beratung“ durch. "Mit unserer Kampagne möchten wir die Parlamentarier davon überzeugen, dass der Versicherungsvertrieb ohne eine gesetzliche Beratungspflicht nicht im Interesse eines modernen Verbraucherschutzes sein kann", so Heinz.
Hohe Abschlussbereitschaft dank guter Beratung
Davon ist auch Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische, überzeugt und argumentiert: "Das persönliche Gespräch und eine langfristige Beziehung zum Berater ist auch weiterhin wichtig", sagt er mit Hinweis auf eine repräsentative Studie seines Hauses und der V.E.R.S. Leipzig GmbH sowie Professor Dr. Fred Wagner vom Institut für Versicherungslehre an der Universität Leipzig. Diese hatte unter anderem herausgefunden, dass 62 Prozent der Befragten aufgrund der persönlichen Beratung vor Ort einen Vertrag über ein Altersvorsorgeprodukt abgeschlossen hätten.
Am 23. Februar 2018 ist es (endlich) soweit
Die IDD muss bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden und erlaubt es den Mitgliedstaaten, "eigenständige Regelungen zu erlassen sowie nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen". Vielleicht liefert die Regenschirmaktion der Versicherungskaufleute ja den letzten Ansporn für die Regierungsvertreter in Berlin, dass der BVK das Gesetz nur noch zufrieden zustimmen kann.
Quellen: BVK, Versicherungsgruppe Die Bayerische; Bilder: © BVK, fotodo /fotolia
Der Anlass für die Demonstration der Versicherungskaufleute: Am 30. März 2017 beriet der Bundestag über das Umsetzungsgesetz der IDD. Parallel dazu will der BVK ein Zeichen setzen und begab sich mit Schirmen bewaffnet auf die Straße. Die Botschaft: Wir Vermittler schützen die deutschen Familien mit unserer kompetenten Beratung vor Fehlentscheidungen, wir fordern "Keinen Vertrieb ohne Beratung!"
Was bislang geschah
In seinen früheren Stellungnahmen begrüßte der BVK, dass in dem Gesetzentwurf trotz kleinerer Ausnahmen grundsätzlich kein Vertrieb ohne Beratung erlaubt ist. Und nicht nur das. So begrüßte der BVK nach der Vorstellung des Gesetzentwurfes in einer ersten Stellungnahme ausdrücklich, dass Provisionen in Deutschland als Leitvergütung für den Versicherungsvertrieb erhalten bleiben sollen.
O-Ton von BVK-Präsident Michael H. Heinz (siehe Foto: Dritter von rechts): "Nur dank Provisionen können hunderttausende Versicherungskaufleute ihre Kunden qualifiziert und anspruchsvoll beraten und ihnen den für sie angemessenen Versicherungsschutz vermitteln. Wir freuen uns auch, dass das BMWi den Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und Internetvertrieb ausweitet, wie in der IDD vorgesehen. Damit ist eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege gewährleistet und der Online-Vertrieb muss künftig dieselben Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen wie der stationäre Vertrieb über Versicherungskaufleute."
Gesetzgeber sollte Kopplungsgeschäfte verbieten
Nicht einverstanden zeigt sich der BVK mit den Regelungen zu Kopplungsgeschäften beziehungsweise Querverkäufen, die es vornehmlich Finanzinstituten erlauben, die Vergabe von Krediten an Kunden mit dem gleichzeitigen Abschluss einer Versicherung zu koppeln. "Diese sollte der Gesetzgeber zukünftig verbieten", fordert der BVK-Präsident damals.
Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes meldete sich der Bundesverband erneut, wobei er positiv als auch kritisch das Beschlossene kommentierte. So hatte das Bundeskabinett in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass es keinen weiteren Bedarf zur Beratung seitens der Versicherungsunternehmen geben soll, sofern Makler bereits beraten haben. Das begrüßte der BVK ausdrücklich, forderte aber, dass dieser Gedanke auch im Gesetzeswortlaut seinen Niederschlag finden solle. Schließlich stehe der Versicherungsmakler im Lager des Kunden und erfülle damit vollumfängliche Beratungs- und Dokumentationspflichten, die nicht noch einmal durch Versicherungsunternehmen erbracht werden müssten.
BVK will sich im parlamentarischen Verfahren weiterhin einbringen
Ganz abnicken wollte der BVK auch nicht die geplanten Regelungen zur Abgrenzung von Versicherungsvermittlern und -beratern. Hier sah er bereits Anfang des Jahres noch den Bedarf zur Nachjustierung, auch vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung zur Vermittlung von Nettopolicen. Ebenso bekräftigte der Verband nochmals seine Forderung, dass die gleichen Stornohaftungsregeln für Versicherungsberater wie für Versicherungsvermittler gelten sollten. Hier wollte sich der BVK im kommenden parlamentarischen Verfahren "weiterhin intensiv einbringen".
Und genau dies tat er mit seiner Demonstration in Berlin. Der Grund: Am 30. März 2017 beriet der Bundestag unter anderem darüber, wie künftig Versicherer und Vermittler Versicherungsabschlüsse tätigen dürfen.
Um die Parlamentarier dafür zu sensibilisieren, wie wichtig eine persönliche Beratung durch Versicherungsvermittler ist, führte der BVK parallel zu dieser Lesung im Bundestag wie oben erwähnt seine Aktion unter dem Motto „Kein Vertrieb ohne Beratung“ durch. "Mit unserer Kampagne möchten wir die Parlamentarier davon überzeugen, dass der Versicherungsvertrieb ohne eine gesetzliche Beratungspflicht nicht im Interesse eines modernen Verbraucherschutzes sein kann", so Heinz.
Hohe Abschlussbereitschaft dank guter Beratung
Davon ist auch Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische, überzeugt und argumentiert: "Das persönliche Gespräch und eine langfristige Beziehung zum Berater ist auch weiterhin wichtig", sagt er mit Hinweis auf eine repräsentative Studie seines Hauses und der V.E.R.S. Leipzig GmbH sowie Professor Dr. Fred Wagner vom Institut für Versicherungslehre an der Universität Leipzig. Diese hatte unter anderem herausgefunden, dass 62 Prozent der Befragten aufgrund der persönlichen Beratung vor Ort einen Vertrag über ein Altersvorsorgeprodukt abgeschlossen hätten.
Am 23. Februar 2018 ist es (endlich) soweit
Die IDD muss bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden und erlaubt es den Mitgliedstaaten, "eigenständige Regelungen zu erlassen sowie nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen". Vielleicht liefert die Regenschirmaktion der Versicherungskaufleute ja den letzten Ansporn für die Regierungsvertreter in Berlin, dass der BVK das Gesetz nur noch zufrieden zustimmen kann.
Quellen: BVK, Versicherungsgruppe Die Bayerische; Bilder: © BVK, fotodo /fotolia
Autor(en): Meris Neininger