Neue gesetzliche Regelungen und das Aufkommen neuartiger Risiken führen für Versicherungsvermittler zu einer unübersichtlichen Produktvielfalt mit komplexen Informations- und Beratungspflichten. Dementsprechend steigt für sie der Anspruch, sich weiterzubilden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) möchte diesen Anspruch für seine Mitglieder verbindlicher gestalten.
Deshalb diskutierten auf der BVK-Jahreshauptversammlung in Dresden die Delegierten über die Einführung eines Bildungspasses für Versicherungsvermittler und die Zertifizierung von Weiterbildungsinstituten und Kursen.
Sterne im Schaufenster: Signal für Transparenz und Güte
„Die Vorteile eines Bildungspasses sind die individuelle Dokumentation der Weiterbildung und der Nachweis gegenüber den Kunden“, konstatiert BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli. „Damit lässt sich ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit erzielen, beispielsweise, indem in den Schaufenstern der Agenturen in Form von Sternen gezeigt wird, dass die Versicherungsvermittler sich gezielt fort- und weitergebildet haben. Kunden könnten dies ähnlich der Hotelsterne als Gütemerkmale identifizieren.“
BVK, BWV und GDV wollen an einem Strang ziehen
Diese Selbstverpflichtung der BVK-Mitglieder zur Fortbildung sollte alle fünf Jahre erneuert werden. In Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) will der BVK daran arbeiten, diesen Weiterbildungsanspruch umzusetzen.
Quelle: BVK; Bild: © Marco Schlüter /
Deshalb diskutierten auf der BVK-Jahreshauptversammlung in Dresden die Delegierten über die Einführung eines Bildungspasses für Versicherungsvermittler und die Zertifizierung von Weiterbildungsinstituten und Kursen.
Sterne im Schaufenster: Signal für Transparenz und Güte
„Die Vorteile eines Bildungspasses sind die individuelle Dokumentation der Weiterbildung und der Nachweis gegenüber den Kunden“, konstatiert BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli. „Damit lässt sich ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit erzielen, beispielsweise, indem in den Schaufenstern der Agenturen in Form von Sternen gezeigt wird, dass die Versicherungsvermittler sich gezielt fort- und weitergebildet haben. Kunden könnten dies ähnlich der Hotelsterne als Gütemerkmale identifizieren.“
BVK, BWV und GDV wollen an einem Strang ziehen
Diese Selbstverpflichtung der BVK-Mitglieder zur Fortbildung sollte alle fünf Jahre erneuert werden. In Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) will der BVK daran arbeiten, diesen Weiterbildungsanspruch umzusetzen.
Quelle: BVK; Bild: © Marco Schlüter /
Autor(en): versicherungsmagazin.de