Businsassen verletzen sich auch dann oft schwer, wenn das Fahrzeug keinen Unfall hat, sondern lediglich abrupt bremst oder einem Hindernis ausweicht. Außerdem kommt es zu schweren Unfällen beim Ein- und Aussteigen. Das ist die Erkenntnis einer umfassenden Analyse der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Untersucht wurden 213 Busunfälle, bei denen Passagiere schwere Verletzungen erlitten.
Erstaunlich ist: Bei knapp 50 Unfällen war es erst gar nicht zu einem Crash im herkömmlichen Sinne gekommen war. Die Insassen verletzten sich zum Teil schwer aufgrund von Fahrmanövern oder beim Ein- und Aussteigen. "Bei Linienbussen werden die Passiere, auch wenn kein echter Unfall passiert, meist während der Fahrt verletzt", erläuterte UDV-Leiter Siegfried Brockmann auf einer Presseveranstaltung in Bonn. Grund sind in aller Regel Stürze von im Bus stehenden Personen. Vor allem ältere Menschen können sich meist nicht halten, wenn der Bus plötzlich stark bremst oder scharf in die Kurve geht. Das Risiko eine schwere Verletzung zu erleiden, ist bei den "Ohne-Unfall-Ereignissen" sogar drei Mal höher als bei "normalen" Unfällen. Bei beiden Unfallarten liegt die durchschnittliche Schadenhöhe im Schnitt bei rund 60.000 Euro.
Technische Abhilfen kaum in Sicht. "Die Busse könnten an den Stangen besser gepolstert werden", so Brockmann. Doch die Wirkung solcher Maßnahmen sei begrenzt. Eine Sitzpflicht sei ökonomisch illusorisch. "Es ist im Linienverkehr praktisch kaum vorstellbar, dass nur so viele Passagiere aufgenommen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind", sagte Brockmann. Daher bleibt nur die Warnung an alle Busnutzer. Sie sollten sich, falls möglich, immer setzen. Wer im Bus steht, sollte sich durchgängig an einer Stange festhalten. Andernfalls ist er in höchster Gefahr. Jüngere Menschen sollten wieder Vorbilder sein und älteren Personen ihren Platz überlassen.
Schadenersatz und Vorsorge
"Wer nach einem Sturz einen Schaden erleidet, sollte sich Zeugen für den Vorfall suchen", rät Michael Bücken, Verkehrsanwalt aus Köln. Möglicherweise hat der Busfahrer wegen eines eigenen Fahrfehler abrupt gebremst. "Dann ist das Busunternehmen schadenersatzpflichtig", so Bücken. Doch das dürfte nicht immer der Fall sein. Wer regelmäßig im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist, sollte daher über eine zusätzliche Vorsorge nachdenken. Gegen Unfälle mit bleibenden Schäden, bietet die private Unfallversicherung Schutz. Zusätzlich kann eine Privatbehandlung mit besserer Unterbringung im Krankenhaus abgesichert werden. Hier sind Krankheiten mit abgesichert. Im Ernstfall ist oft eine schnellere Genesung möglich. Zudem leisten beide Policen rund um die Uhr und auch wenn Unfälle außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel passieren.
Bild: © Peter A/
Erstaunlich ist: Bei knapp 50 Unfällen war es erst gar nicht zu einem Crash im herkömmlichen Sinne gekommen war. Die Insassen verletzten sich zum Teil schwer aufgrund von Fahrmanövern oder beim Ein- und Aussteigen. "Bei Linienbussen werden die Passiere, auch wenn kein echter Unfall passiert, meist während der Fahrt verletzt", erläuterte UDV-Leiter Siegfried Brockmann auf einer Presseveranstaltung in Bonn. Grund sind in aller Regel Stürze von im Bus stehenden Personen. Vor allem ältere Menschen können sich meist nicht halten, wenn der Bus plötzlich stark bremst oder scharf in die Kurve geht. Das Risiko eine schwere Verletzung zu erleiden, ist bei den "Ohne-Unfall-Ereignissen" sogar drei Mal höher als bei "normalen" Unfällen. Bei beiden Unfallarten liegt die durchschnittliche Schadenhöhe im Schnitt bei rund 60.000 Euro.
Technische Abhilfen kaum in Sicht. "Die Busse könnten an den Stangen besser gepolstert werden", so Brockmann. Doch die Wirkung solcher Maßnahmen sei begrenzt. Eine Sitzpflicht sei ökonomisch illusorisch. "Es ist im Linienverkehr praktisch kaum vorstellbar, dass nur so viele Passagiere aufgenommen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind", sagte Brockmann. Daher bleibt nur die Warnung an alle Busnutzer. Sie sollten sich, falls möglich, immer setzen. Wer im Bus steht, sollte sich durchgängig an einer Stange festhalten. Andernfalls ist er in höchster Gefahr. Jüngere Menschen sollten wieder Vorbilder sein und älteren Personen ihren Platz überlassen.
Schadenersatz und Vorsorge
"Wer nach einem Sturz einen Schaden erleidet, sollte sich Zeugen für den Vorfall suchen", rät Michael Bücken, Verkehrsanwalt aus Köln. Möglicherweise hat der Busfahrer wegen eines eigenen Fahrfehler abrupt gebremst. "Dann ist das Busunternehmen schadenersatzpflichtig", so Bücken. Doch das dürfte nicht immer der Fall sein. Wer regelmäßig im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist, sollte daher über eine zusätzliche Vorsorge nachdenken. Gegen Unfälle mit bleibenden Schäden, bietet die private Unfallversicherung Schutz. Zusätzlich kann eine Privatbehandlung mit besserer Unterbringung im Krankenhaus abgesichert werden. Hier sind Krankheiten mit abgesichert. Im Ernstfall ist oft eine schnellere Genesung möglich. Zudem leisten beide Policen rund um die Uhr und auch wenn Unfälle außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel passieren.
Bild: © Peter A/
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek