Die Bundesregierung will die Forschung und Entwicklung als auch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland und Europa auf ein weltweit führendes Niveau bringen. Sie sieht sich in der Pflicht, eine verantwortungsvolle Nutzung von KI in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Wirtschaft, Staat und der Zivilgesellschaft voranzubringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP.
Diese Bestreben geschehe auf Grundlage europäischer Werte wie der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Achtung der Privatsphäre und des Gleichheitsgrundsatzes. Die Bundesregierung hat am 18. Juli 2018 Eckpunkte zu einer Strategie zur Förderung von KI verabschiedet, um diesen Prozess im Interesse der Bundesrepublik zu gestalten. Die Bundesregierung teilt auch die Einschätzung der 600 europäischen KI-Forscher, dass Europa mehr Anstrengungen bei KI-Forschung und -Entwicklung betreiben müsse, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Bundesregierung hat eine Daten-Ethikkommission eingesetzt
Ob die Gründung einer europäischen KI-Forschungsgemeinschaft hierzu einen substanziellen Beitrag leisten könne, werde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) in Expertenanhörungen zu klären sein. Die Bundesregierung habe zudem eine Daten-Ethikkommission eingesetzt, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, KI und digitalen Innovationen vorschlagen soll.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Deutschland ein attraktiver Forschungs- und Wirtschaftsstandort für KI-Expertinnen und -Experten aus dem Inund Ausland ist. Dazu gehört auch die Steigerung der Attraktivität von Arbeits- undEntlohnungsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Diverse Gesetze regeln die Datennutzung bereits ausreichend
Die Bundesregierung plant keine eigenen „Richtlinien“ für die Verarbeitung von Daten außerhalb Deutschlands bzw. außerhalb der EU. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen gilt insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung. Darüber hinaus stellen auf nationaler Ebene zahlreiche weitere Gesetze zum Beispiel des Zivil-, Straf-, Wettbewerbs- und Urheberrechts Regelungen für die Auswertung und Verwertung von Daten auf. Auf EU-Ebene ist die
Verarbeitung personenbezogener und nicht-personenbezogener Daten Gegenstand verschiedener laufender Normsetzungsverfahren, wie der Vorschlag für eine „Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG“ und der Vorschlag für eine „Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union“.
Was ist eigentlich "Künstliche Intelligenz"?
Unter Künstliche Intelligenz auf metaphysischer Ebene versteht die Bundesregierung nichtmenschliche, zerebrale Prozesse auf mindestens menschenähnlichem, menschengleichem oder sogar menschenübertreffendem Niveau. KI ist eine Teildisziplin der Informatik. Die Abgrenzung zu anderen Themengebieten im Bereich IT/Informatik/Datenwissenschaften ist unscharf. KI spielt unter anderem auch in der Linguistik, Psychologie und Medizin eine Rolle.
Innerhalb der Bundesregierung beschäftigen sich die Ressorts Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales federführend mit Fragen zu KI.
KI kann sich auf die Arbeitswelt positiv auswirken
KI-Technologien und darauf fußende Robotik bieten grundsätzlich die Chance, anstrengende und routineartige Arbeiten zu ersetzen. Sie können daher dazu beitragen, die Arbeitnehmer von gesundheitsgefährdenden oder psychologisch belastenden Arbeitsbedingungen zu entlasten. Da die Diffusion von neuen Technologien in Arbeits- und Produktionsprozesse stark branchenspezifisch und von der Unternehmensgröße abhängig ist, lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung jedoch derzeit nicht bewerten, wie weit die Substitution solcher Tätigkeiten durch KI-Technologien reicht.
Autor(en): Versicherungsmagazin