Die finanzielle Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige von Pflegebedürftigen kommt: Vor wenigen Tagen stimmte der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu, das der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte.
Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern.
Maßnahme soll Bürger und Verwaltung entlasten
Das Gesetz enthält eine so genannte Vermutungsregel. Das heißt: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen. Diese Maßnahme soll Bürger und Verwaltung entlasten.
Wie sah die bisherige Rechtslage aus? Wenn Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst aufbringen können, werden in der Regel ihre erwachsenen Angehörigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Um die jüngere Generation zu entlasten, hat der Bundestag die Einkommensgrenze eingeführt - so wie sie bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt.
Weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung
Von der neuen Regelung sollen auch Menschen profitieren, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben - zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.
Das Gesetz enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: so erhalten sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre Berufsbildung antreten zu können.
Wenn der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat und es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, kann es wie geplant zum Jahresbeginn in Kraft treten.
Quelle: Der Bundesrat
Autor(en): Versicherungsmagazin