Der Bundesrat ist noch nicht zufrieden mit dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz - GPVG). Das Gremium forderte von der Bundesregierung in seiner jüngsten Sitzung Nachbesserungen.
Mit dem Gesetz sollen in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen finanziert werden. Die Mittel hierfür sollen aus der Pflegeversicherung kommen und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.
Ruf nach höheren Bundesmitteln
Um die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung auch in und nach der Corona-Pandemie stabil zu halten, will die Bundesregierung aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführen. Den zusätzlich von der Bundesregierung geplanten ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro hält der Bundesrat für zu niedrig. Das Gremium fordert, diesen auf elf Milliarden Euro anzuheben.
Mehr Spielraum für Krankenkassen
Eine Regelung, nach der die Krankenkassen den von ihnen erhobenen Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen, wenn sie über eine Finanzreserve verfügen, die 0,8 Monatsausgaben übersteigt, soll nach der Stellungnahme gestrichen werden. Außerdem fordert die Ländervertretung eine Regelung, die in Krankenhäusern eine Betreuung von Gebärenden durch Hebammen im Verhältnis 1:1 ermöglichen soll.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dort haben die Beratungen in 1. Lesung bereits am 29. Oktober 2020 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung in 2./3. Lesung wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de