Der Bundesrat hat einen neuen Vorstoß unternommen, um Verbraucher besser vor Werbeanrufen zu schützen. In seiner Sitzung vom 27. April 2018 beschloss das Gremium, einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung (gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes) beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Damit wiederholt der Bundesrat einen Gesetzesentwurf (Drucksache 181/17), den er bereits 2017 in den Bundestag eingebracht hatte. Dort wurde er jedoch nie beraten, weshalb er zum Ende der vergangenen Legislaturperiode der Diskontinuität unterfiel.
Maßnahmen reichen nicht aus
Trotz der seit 2013 geltenden Verschärfungen, hätten die bisherigen Maßnahmen hätten die Situation noch nicht ausreichend verbessert, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Der Bundesrat kritisiert unter anderem, dass das Gesetz bislang noch immer nicht evaluiert wurde.
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte die Bundesregierung einen Bußgeldbestand für unerlaubte Werbeanrufe eingeführt. Außerdem sind Verträge im Bereich der Gewinnspiele seitdem nur gültig, wenn sie schriftlich gefasst wurden.
Laut dem Gesetzesentwurf sollen künftig Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann gültig sein, wenn Verbraucher sie ausdrücklich und formgerecht bestätigen. Der Lösungsvorschlag entspreche dem europäischen Ansatz aus der Verbraucherrechterichtlinie.
Quelle: Bundesrat
Autor(en): Versicherungsmagazin.de