Unfallopfer sollen künftig ein Recht auf Kapitalabfindung bekommen. Das fordert der Bund der Versicherten (BdV). Nach seinen Erkenntnissen würden die Versicherer Schwerverletze erst „jahrelang wirtschaftlich“ austrocknen und dann „mit einer nur unzureichenden Rentenzahlungen oder einem deutlich unter Wert liegenden Kapitalbetrag abfinden.“ Bisher sei eine Kapitalabfindung nur möglich, wenn es dafür einen wichtigen Grund gebe. Der BdV fordert, dass sich Gerichte künftig öfter für eine Kapitalabfindungen aussprechen.
Neue gesetzliche Forderung nicht notwendig
Demgegenüber sehen Praktiker keinen Grund, das geltende Recht zu ändern. „Bei anerkannten Dauerschäden sind die Versicherer in der Regel immer bereit, eine Kapitalabfindung zu leisten“, sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aus Hagen. Die Versicherer würden in den meisten Fällen eine fallabschließende Regulierung anstreben. Schon 2005 hatte der Goslar Verkehrsgerichtstag (VGT) festgestellt, dass eine neue gesetzliche Regelung „nicht erforderlich sei“.
Beim Abfindungsvergleich sollte es grundsätzlich der Vereinbarung der Parteien überlassen bleiben, mit welchen Rechenparametern der Kapitalbetrag errechnet wird. „Wer seinen Schadenersatz kapitalisiere, muss im Gegensatz zu einer lebenslangen Rente immer mit einem Abschlag rechnen, weil das Risiko, dass das Opfer frühzeitig verstirbt, also das Todesfallrisiko, eingepreist wird“, erläutert Elsner.
Versicherer rechnen runter
Auf der anderen Seite würden Kapitalabfindungen tatsächlich oft mit viel zu hohen Werten abgezinst. Der tatsächliche Wert liege laut Experten längst bei rund zwei Prozent. „Trotzdem arbeiten Versicherer noch mit fünf oder 4,5 Prozent“, so Elsner. Daher gehe es in der Praxis immer darum, auf fachlich hohem Niveau möglichst geschickt zu verhandeln. „Nur wenn Ihr Anwalt, der ein absoluter Spezialist im Personenschadensrecht ist, alle Ansprüche kennt, wird der Versicherer einlenken“, heißt es auf der Homepage der Rechtsanwältin Cordula Schah Sedi aus Tessin bei Rostock.
Einen langen Atem und damit oft besseren Erfolg für Schadenersatzverhandlungen haben übrigens Geschädigte, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen.
Bild: © Ernst Rose /
Neue gesetzliche Forderung nicht notwendig
Demgegenüber sehen Praktiker keinen Grund, das geltende Recht zu ändern. „Bei anerkannten Dauerschäden sind die Versicherer in der Regel immer bereit, eine Kapitalabfindung zu leisten“, sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aus Hagen. Die Versicherer würden in den meisten Fällen eine fallabschließende Regulierung anstreben. Schon 2005 hatte der Goslar Verkehrsgerichtstag (VGT) festgestellt, dass eine neue gesetzliche Regelung „nicht erforderlich sei“.
Beim Abfindungsvergleich sollte es grundsätzlich der Vereinbarung der Parteien überlassen bleiben, mit welchen Rechenparametern der Kapitalbetrag errechnet wird. „Wer seinen Schadenersatz kapitalisiere, muss im Gegensatz zu einer lebenslangen Rente immer mit einem Abschlag rechnen, weil das Risiko, dass das Opfer frühzeitig verstirbt, also das Todesfallrisiko, eingepreist wird“, erläutert Elsner.
Versicherer rechnen runter
Auf der anderen Seite würden Kapitalabfindungen tatsächlich oft mit viel zu hohen Werten abgezinst. Der tatsächliche Wert liege laut Experten längst bei rund zwei Prozent. „Trotzdem arbeiten Versicherer noch mit fünf oder 4,5 Prozent“, so Elsner. Daher gehe es in der Praxis immer darum, auf fachlich hohem Niveau möglichst geschickt zu verhandeln. „Nur wenn Ihr Anwalt, der ein absoluter Spezialist im Personenschadensrecht ist, alle Ansprüche kennt, wird der Versicherer einlenken“, heißt es auf der Homepage der Rechtsanwältin Cordula Schah Sedi aus Tessin bei Rostock.
Einen langen Atem und damit oft besseren Erfolg für Schadenersatzverhandlungen haben übrigens Geschädigte, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen.
Bild: © Ernst Rose /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek