Die Stabilität von Berufsunfähigkeits-Versicherer hat der map-report erneut untersucht. Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler sollten sich streng an den Ergebnissen orientieren, wenn sie nicht im Zweifelsfall haften wollen.
Wie auch in den Vorjahren malt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH, den Teufel in Form der „Gefahr einer Unterkalkulation“ in der Berufsunfähigkeits-Versicherung an die Wand. Der Analyst warnt davor, dass der starke Preiswettbewerb „langfristig“ nicht gutgehen kann. „Die jeweilige Durchschnittsprämie wird von einigen Versicherern um 40 Prozent und mehr unterschritten.“ Und trotz sinkendem Garantiezins läge etwa die Bruttoprämie eines Maschinenbauingenieurs marktdurchschnittlich heute rund zehn Prozentpunkte niedriger als 2015. Seitdem sei der Garantiezins von 1,25 Prozent auf nur noch 0,25 Prozent gesunken.
Preiswettbewerb könnte noch anziehen
Daher hätten die Prämien eigentlich deutlich steigen müssen. So rechnete die Rating-Agentur Assekurata anlässlich ihrer aktuellen Marktstudie zu Garantien in der Lebensversicherung vor, dass bei der von der Deutschen Aktuarvereinigung vorgeschlagenen Anhebung des Höchstrechnungszinses für 2025 auf 1,0 Prozent die Prämien für die Berufsunfähigkeits-Versicherung um sieben bis acht Prozent sinken müssten. Der Preiswettbewerb könnte somit noch mehr befeuert werden.
Und noch vor zwei Trends warnt Analyst Franke: Zum einen würde es weiterhin eine noch stärkere Differenzierung von Berufsgruppen geben. Günstiger würden vor allem „vermeintlich risikoarme Tätigkeiten“. Zum anderen würden aber psychische Erkrankungen – die eben diese Berufsgruppen betreffen – zunehmen. Wenn die Preise zu niedrig sind und die Schäden steigen, müssten die Prämien angepasst werden. Das passiert bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung dadurch, dass die Nettoprämie in Richtung Bruttoprämie erhöht wird.
Gefährlicher Brutto-Netto-Spread
Und auch hier warnt Franke vor den Unternehmen, die eine besonders große Differenz zwischen den beiden Prämien haben. Die Rating-Agentur erläutert: „Je größer der Abstand zwischen Netto- und Bruttoprämie, umso größer ist das Risiko, dass die Prämien steigen.“ Angesichts dieser „Gefahren“ liegt es nahe, die Haftung bei der Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen möglichst zu minimieren. Und da hilft nun das BU-Stabilitätsratings (map-report 933 vom 13.03.2024). Das Rating ermittelt für jedes Wertungskriterium eine Kennzahl im Bereich zwischen 0 und 100 (100 = Maximalerfüllung) als Maßstab für die Fähigkeit eines Unternehmens, sein BU-Geschäft langfristig stabil betreiben zu können. Die Ergebnisse der Teilbereiche werden gewichtet und zu einem Gesamtindex zusammengeführt. Zitat: „Dieser Index ist ein wichtiger Indikator für langfristige Stabilität im Geschäftsfeld Berufsunfähigkeit.“
Rating beachten
Dazu sollten sich Versicherungsmakler vergegenwärtigen, wie ihre Haftungslage bei der Neuanbahnung eines Vertrages ist. Das führt die Rechtsanwältin, Karin Baumeier, in ihrer Masterarbeit am Beispiel einer D&O-Versicherung aus: „Bei der Wahl des Versicherers sollte auf die Solvenz bzw. das Rating geachtet werden, so dass im Schadensfall gewährleistet ist, dass Schäden auch tatsächlich reguliert werden.“ Und zum sogenannten „Ofenbauerurteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 26.03.2014, IV ZR 422/12) erläutert Jan Finzel, Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Kanzlei Reuter Herwegh·Arndt: „Hat ein Versicherungsmakler ein Risiko nicht ausreichend versichert, haftet er gegenüber dem Versicherungsnehmer auf Schadensersatz. Er muss dem Versicherungsnehmer (VN) eine sogenannte „Quasideckung“ gewähren. Das bedeutet, dass er den VN so stellen muss, als sei er ausreichend versichert.“
Wenn die Prämie überfordert
Im Worst-Case-Szenario verliert der Kunde seinen Schutz, weil der Versicherungsmakler die falsche Gesellschaft ausgewählt hat. Denn instabile Berufsunfähigkeitsversicherer, die die Prämien stark erhöhen, sind für die Versicherten eine sehr große Gefahr. Denn unter Umständen kann sich der Kunde die Prämie nicht mehr leisten und muss kündigen und erhält im Ernstfall keine Berufsunfähigkeitsrente. Hätte der gleiche Kunde seine Police bei einem „stabilen“ Berufsunfähigkeitsversicherer abgeschlossen, wäre diese schlimme Folge nicht eingetreten. Dies hätte der Versicherungsmakler 2024 verhindern können, wenn er dem map-report-Rating gefolgt wäre.
Folglich bleiben von den 42 Assekuranzen, die eine Gesamtbewertung erhalten haben, nur noch die besten zwölf Gesellschaften als sichere Empfehlung übrig. Es sind Allianz, BL die Bayerische, Continetale, Ergo Vorsorge, Europa, Generali, HDI, Inter, LV1871, Nürnberger, Provinzial Rheinland und Volkswohlbund. Doch nur drei dieser Gesellschaften haben einen Prämien-Brutto-Netto-Spread, der unter dem des Marktes von 31,1 Prozent liegt. Es sind Allianz mit einem Spread von 23,0 Prozent, HDI (Spread 25,0) und Inter (29,6). Wer also ganz auf Nummer sicher gehen will, wählt eine dieser Top-Gesellschaften für seine Kunden aus.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek