BU-Schutz für Beamte: DU-Klausel kann nützlich sein

Das Gerücht hält sich hartnäckig: Optimalen Schutz erhalten Beamte nur, wenn ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel vorsieht. Versicherungsmakler Helge Kühl hat das Thema unter die Lupe genommen und kommt zu dem Fazit: Die DU-Klausel kann, muss aber nicht vereinbart werden.

Für Beamte gelten besondere Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenleistung verspricht der Dienstherr ein Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit. Aber nicht immer bietet dieses Versprechen lebenslange Sicherheit. Auch Beamte geraten in die Lage, ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können. In diesem Fall steht ihnen eine Pension zu, die in der Regel auskömmlicher ist als Leistungen, die Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten würden. Trotzdem reicht die Pension oft nicht aus, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Stolperfallen für Beamte
Rechtsgrundlagen der Beamtenversorgung sind das Beamtenversorgungsgesetz sowie das Bundesbeamtengesetz (BBG). Hier werden unter anderem Voraussetzungen und Umfang der Pension geregelt. Nicht immer sind die Leistungen auskömmlich, so zum Beispiel für Beamte auf Widerruf. Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie ebenfalls entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nur Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, sofern sie die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Aber auch hier gibt es Stolperfallen, erläutert Versicherungsmakler Helge Kühl. Denn wer anderweitig eingesetzt werden kann, wird nicht in den Ruhestand geschickt. Der Beamte muss nicht einmal zustimmen, sofern das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, mindestens dasselbe Endgrundgehalt bietet wie das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass er die gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes erfüllen wird. „Das kann zu Einnahmeausfällen führen, wenn zum Beispiel in der neuen Funktion keine Zuschläge mehr gezahlt werden“, erläutert Kühl. Noch größer ist das Problem, wenn auf Teildienstunfähigkeit entschieden wird. In diesem Fall erhalten Beamte nur anteilige Bezüge. Die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit bleibt ihnen aber möglicherweise verwehrt. Was tun?

Schutz mindestens bis Endalter 63

Die meisten Beamten werden zwingend auf eine private Zusatzversicherung angewiesen sein. Der Schutz solle mindestens bis zum Endalter von 63 Jahren, besser noch bis 65 oder 67, und in ausreichender Höhe vereinbart werden, rät Helge Kühl. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehe idealerweise auch eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) vor, so der Versicherungsexperte. Andererseits hat Kühl bei seinen Recherchen festgestellt, dass auch die DU-Klausel nicht nur Vorteile bietet.

Vorteile der DU-Klausel
Attestiert ein amtsärztliches Gutachten Dienstunfähigkeit aus medizinischer Sicht und versetzt der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand, muss der Versicherer leisten. Eine eigene, manchmal langwierige und umfassende Leistungsprüfung des Versicherers findet nicht statt.
Muss der Versicherer aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens leisten, kann er später (im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente) keine Nachprüfung verlangen, solange Versorgungsbezüge gezahlt werden.

Mögliche Nachteile der DU-Klausel
  • Nur sehr wenige Versicherungsunternehmen bieten DU-Klauseln. Damit sinkt die Zahl der infrage kommenden Unternehmen deutlich.
  • Die meisten der wenigen Anbieter begrenzen die Versicherungsdauer auf ein Endalter von 55 oder 60 Jahren. Statistisch gesehen treten aber die meisten Leistungsfälle erst nach dem 55. Lebensjahr ein. Die Rente wird oft begrenzt (zum Beispiel auf 500 oder 750 Euro im Monat).
  • Einige Anbieter verwehren eine DU-Klausel, falls Risikoausschlüsse oder Beitragszuschläge notwendig werden.

Vertrag mit DU-Klausel nicht automatisch gut
Wichtig sei, dass dem Vertrag eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sehr guten Bedingungen zugrunde liege. Idealerweise umfasse der Schutz auch eine DU-Klausel (bei Vollzugsdienstbeamten und Feuerwehrleuten spezielle DU-Klausel), kommentiert Helge Kühl. Sehr gut darüber hinaus sei, wenn auch Leistungen bei Teildienstunfähigkeit erbracht würden. Allerdings sei ein Vertrag nicht schon deshalb gut, weil er eine DU-Klausel biete. Denn das begrenze den Kreis der infrage kommenden Unternehmen stark.

Das Fazit von Kühl: Die DU-Klausel kann nützlich sein. Aber sehr gute Versicherungsbedingungen bei Berufsunfähigkeit seien einem mittelmäßigen Schutz auf Basis einer DU-Klausel fast immer überlegen.

Hintergrundinformationen
Die Firma Helge Kühl –Versicherungsmakler ist auf Versicherungen bei Berufsunfähigkeit spezialisiert. 2004 baute Kühl das Internetportal www.buforum24.de auf. Über das Unternehmen können Verbraucher anonyme Risikovoranfragen stellen.

Quelle: Helge Kühl - Versicherungsmakler / Sabine Brunotte; Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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