BU-Rente darf nicht einfach gestrichen werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Erhält ein Versicherungsnehmer eine unbefristete Berufsunfähigkeits (BU)-Rente, muss diese weitergezahlt werden, auch wenn der Versicherungsnehmer einen neuen Beruf erlernt (AZ. IV ZR 269/08).

Wie die Zeitschrift "Finanztest" berichtetete, konnte ein Maurerlehrling nach einem Unfall seine Ausbildung nicht beenden. Seine Berufsunfähigkeit sei ihm vom Versicherer anerkannt worden. Als der Versicherungsnehmer eine neue Ausbildung begonnen habe, teilte ihm der Versicherer mit, die BU-Rente nur noch bis zum Ausbildungsende zu zahlen und dies nur auf freiwilliger Basis. Das BGH entschied: Der Versicherer muss auch nach der Ausbildung zahlen, weil er eine unbefristete Zusage gab und den Kunden gegen "Treu und Recht" getäuscht habe.

Quelle: Finanztest 8/2011

Bild: © Claudia Hautumm/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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