BRSG-"Werkzeugkasten" für Aktuare

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Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es zum 1. Januar 2018 eine neue Form der Versorgungszusage für die betriebliche Altersversorgung (bAV): die reine Beitragszusage, ohne Garantien des Arbeitgebers und der durchführenden Einrichtungen. Kein leichtes Thema, auch nicht für Aktuare. Das IVS und die Aba wollen hier unterstützend unter die Arme greifen - mit einem "Werkzeugkasten".

„Die Aktuare werden als Sicherheitsarchitekten des neuen Sozialpartnermodells eine aktive Rolle bei der Einführung, Gestaltung, Steuerung und Durchführung der reinen Beitragszusage übernehmen“, ist Stefan Oecking überzeugt. Er ist Vorstandsmitglied des IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung sowie der Aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung.

Damit die praktische Umsetzung der reinen Beitragszusage für Aktuare auch funktioniert
Das IVS und die Aba haben den Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Monaten intensiv begleitet und nun eine umfassende Ausarbeitung als Handreichung vor allem für Aktuare und Mathematische Sachverständige zur praktischen Umsetzung der reinen Beitragszusage veröffentlicht. Im Mittelpunkt der 120-seitigen Ausarbeitung stehen laut nach Angabend er Akteure mögliche Ansparmodelle und Gestaltungen der Rentenbezugsphase, insbesondere im Hinblick auf Mechanismen zum kollektiven Risikoausgleich und zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus der lebenslangen Renten. „Dieser Bericht ist der Werkzeugkasten für alle, die sich mit den versorgungstechnischen Fragestellungen der reinen Beitragszusage auseinandersetzen müssen“, so Oecking weiter.

Die Aktuare sehen es als ihre Aufgabe an, nicht nur die Wirkungszusammenhänge der neuen Zusageform zu erläutern, sondern deren komplexe Prozesse zu organisieren. „Nur durch zusätzliche Transparenz und Verständlichkeit kann sich Vertrauen in die Funktions- und Leistungsfähigkeit der neuen Systeme entwickeln“, erläutert Oecking und ergänzt: „Die Aktuare sind bereit, einen entscheidenden Beitrag zu leisten, damit aus der reinen Beitragszusage möglichst verlässliche und attraktive Betriebsrenten werden.“

Die Ausarbeitung finden Sie unter brsg.aktuar.de und aba-online.de

Hintergrundinformationen zu den Initiatoren
Das IVS verfolgt das Ziel, die berufsständischen Belange seiner Mitglieder zu fördern und sich für die öffentliche Anerkennung des Berufsstandes einzusetzen. Das Institut zählt augenblicklich rund 850 Mitglieder.
Die Aba ist ein deutscher Fachverband für alle Fragen der Zusatzversorgung der Privatwirtschaft und des Öffentlichen Dienstes. Zu den rund 1.200 Mitgliedern zählen Unternehmen aller Größenordnungen, Träger der betrieblichen Altersversorgung und Verbände, wie etwa Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie Einzelpersonen.

Unser aktueller Lesetipp für Sie
Auch in der Januar-Ausgabe von "Versicherungsmagazin" wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingehend thematisiert. Unter der Überschrift "Neuer Schub für die betriebliche Vorsorge" zeigt die Titelgeschichte, welche Ziele das neue Gesetz verfolgt, welche neuen Inhalte die betriebliche Altersversorgung nun aufweist und welche Unternehmen bereits preiswürdige bAV-Modelle aus der "alten Welt" anbieten.

Nachfolgend ein kurzer Blick ins Heft:
"Es ist vollbracht: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Was soll durch dieses neue Gesetz erreicht werden? In erster Linie ein höheres Versorgungsniveau aller Arbeitnehmer durch zusätzliche Altersvorsorge. Vor allem Beschäftigte in kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Beschäftigte mit niedrigem Einkommen haben bislang keine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das soll sich nun durch das BRSG ändern. Das Gesetz setzt dabei auf den freiwilligen Ausbau der Betriebsrenten.
Mit dem BRSG und dem dafür neu geschaffenen Sozialpartnermodell, die zentrale Neuregelung des Gesetzes, will der Gesetzgeber den Sozialpartnern – also den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften – mehr Freiraum für tarifvertraglich organisierte Betriebsrenten geben, vor allem in KMU. Das alte bAV-System mit seinen fünf Durchführungswegen und drei Zusagearten bleibt aber weiter bestehen. Für das Sozialpartnermodell wurden zwei neue Formen der bAV eingeführt: Optionssysteme (Opting-out beziehungsweise Auto-Enrolment) und reine Beitragszusage ohne Garantie. Beide Formen können nur zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden. Aber auch nicht tarifgebundene Parteien können diese Modelle nutzen, doch nur, wenn die Tarifparteien zustimmen... ."

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Quellen: IVS, Aba, Meris Neininger

Autor(en): Versicherungsmagazin

Zum Themenspecial "bAV"

 

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