Einer Studie der Deutschen Clearing-Stelle (DCS) zufolge ist der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Jahr 2018 im Schnitt um 58 Prozent gestiegen.
Zudem leisten auch 25 Prozent der Arbeitnehmer freiwillig einen höheren Eigenanteil. Damit wird deutlich, dass die Ziele erreicht werden, die der Gesetzgeber mit der Gesetzesnovelle verbindet. Dennoch besteht laut DCS noch erheblicher Nachholbedarf bei der Umsetzung insbesondere der letzten Stufe des BRSG, die Anfang 2022 in Kraft trat. Dies sei einem hohen Verwaltungsaufwand aufseiten der Unternehmen geschuldet.
Gesamte Beitragshöhe stieg durchschnittlich um knapp 35 Prozent
Die Untersuchung der Deutsche Clearing-Stelle bewertet die Auswirkungen des BRSG auf die betriebliche Altersversorgung: Ausgewertet wurden 4.500 Datensätze aus 120 Unternehmen. Demnach sind die Zuschüsse seitens von Arbeitgebern um mehr als die Hälfte gestiegen. Gleichzeitig hat die Gesetzesnovelle offenbar auch zu einem Umdenken bei Arbeitnehmern geführt: Jeder vierte Angestellte zahlt mehr ein, seitdem das BRSG 2018 in Kraft trat. Die gesamte Beitragshöhe stieg damit durchschnittlich um knapp 35 Prozent.
Mit dem BRSG verbessert der Staat die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung – im Mittelpunkt steht eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers. „Der seitens des Arbeitgebers geleistete Zuschuss motiviert offensichtlich auch Mitarbeitende, ihre eigenen Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Damit wird das Ziel erreicht, das die Politik mit der Gesetzesnovelle des BRSG verfolgt hat: Eine bessere finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Rentenalter zu erreichen“, sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH.
bAV-Verträge müssen vom Arbeitgeber bezuschusst werden
Firmen investieren bereits erhebliche Ressourcen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Problematisch ist häufig jedoch der gestiegene Verwaltungsaufwand, der mit dem BRSG verbunden ist. Bestehende Systeme müssen angepasst werden und gerade HR-Abteilungen stehen vor hohen administrativen Hürden. Häufig fehlt dafür Personal. Aus diesem Grund hat eine beträchtliche Anzahl insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bislang die letzte Stufe des BRSG nicht erfüllt, die Anfang 2022 in Kraft getreten ist. Diese schreibt vor, dass auch vor 2018 abgeschlossene bAV-Verträge vom Arbeitgeber bezuschusst werden müssen.
Mit zivil- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen
Wenn Arbeitgeber das BRSG nicht vollständig umsetzen, müssen sie laut DCS mit zivil- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Außerdem wirkt sich die Missachtung der Zuschusspflicht auf die Handelsbilanz aus.
Die Studie basiert auf einer Evaluation von Datensätzen des bAV-Verwaltungsunternehmens DCS. Insgesamt wurden 4.500 Datensätze aus 120 Unternehmen ausgewertet.
Quelle: Deutsche Clearing-Stelle
Autor(en): versicherungsmagazin.de