Britische Versicherer verlieren durch den Brexit Rechte im EU-Wirtschaftsraum

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der Versicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder Gibraltar ab 1. Januar 2021 um 0.00 Uhr ihre Passporting-Rechte verlieren. Damit können sie nicht länger grenzüberschreitend im Inland tätig sein.

Der so genannte Europäische Pass erlaubt es Banken und anderen Finanzdienstleistern, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ansässig sind, mit einer pauschalen Genehmigung auch in anderen Ländern des europäischen Binnenmarktes tätig zu werden.
Da das Vereinigte Königreich und die EU für den Versicherungsbereich kein relevantes Handelsabkommen verabschiedet haben, sind Solvency-II-Versicherer und EbAV nicht mehr für die gesamte EU zugelassen.

Versicherer haben Töchter auf dem Kontinent gegründet

Weitere Konsequenzen des fehlenden Handelsabkommens sind laut Bafin: bestehende Erstversicherungsverträge oder bAV-Verträge müssen sobald rechtlich zulässig, unverzüglich gekündigt und abgewickelt werden. Das Bestandsgeschäft darf nur bis zum Ende der vollständigen Abwicklung betrieben werden, wenn und solange die Kündigung der Erstversicherungsverträge oder der bAV-Verträge zivilrechtlich unzulässig ist. EbAV dürfen keine neuen Versorgungszusagen für Arbeitnehmer übernehmen und müssen bAV-Verträge ab dem 1. Januar 2021 beitragsfrei stellen.

Was bedeutet dies für Kunden britischer Versicherer in Deutschland? Die wenigsten werden die Auswirkungen der Brexit bemerken, konstatieren Experten. 35 britische Versicherer haben in den vergangenen Jahren Dependancen in der EU gegründet und schätzungsweise 29 Millionen Versicherungsverträge sind auf die EU-Tochterfirmen überführt worden, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Britische Kunden hingegen könnten sich nicht darauf verlassen, dass ihre Autoversicherung im EU-Ausland noch gelte oder der bisherige Krankenversicherungsschutz im übrigen Europa weiter greife.

Großbritannien ist aktuell der größte Versicherungsmarkt Europas. Sein Exportvolumen betrug zuletzt umgerechnet mehr als 16 Milliarden Euro, so der GDV. Knapp 30 Prozent des Umsatzes der in Großbritannien ansässigen Versicherer oder der britischen Töchter internationaler Versicherungskonzerne stamme aus Geschäft mit dem EU-Ausland.

Hier geht es zur Verfügung der BaFin

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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