Ob die Briten am 31. Oktober aus der EU austreten und wenn ja, unter welchen Umständen, ist nach wie vor völlig unklar. Doch ungeachtet dessen hat sich die deutsche Versicherungsbranche auf den Brexit vorbereitet.
Schon vor fast drei Jahren hatte der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung seine Mitglieder im Zusammenhang mit dem Brexit informiert, nachdem die Briten am 26. Juni 2016 mehrheitlich für einen Austritt aus der EU gestimmt hatten, berichtet AfW-Vorstand und Fachanwalt Norman Wirth. Damals gab es eine Reihe von Fragen von Mitgliedern, die in der Mehrheit nicht beantwortet werden konnten, wie er betont. "Wir sehen aktuell keinen Grund, Produkte von Gesellschaften mit Hauptsitz in Großbritannien nicht mehr zu vermitteln", heißt die Botschaft.
Vermittler blieben gelassen
Der Grund: "Die Voraussetzung für den Versicherungsvertrieb in Deutschland über die Genehmigung durch die Bafin werden sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft haben. Sei es über einen Beitritt Großbritanniens in die EWR, sei es über einen Austritt Schottlands aus Großbritannien und einen Eintritt in die EU, sei es durch Erfüllung sonstiger Voraussetzungen eines Drittstaates für den Versicherungsvertrieb in Deutschland."
Seitdem hat Wirth weder über den AfW noch über seine Kanzlei nennenswerte Anfragen von Vermittlern zum Brexit bekommen. Pauschale Aussagen können nach seiner Auffassung sowieso nicht gemacht werden, da jede Versicherungsgesellschaft einen individuellen Weg sucht, um die Probleme zu lösen. "Versicherungsverträge mit britischen Versicherern bleiben auch nach einem harten Brexit gültig. Vermittler brauchen sich demnach keine Sorgen zu machen, wenn sie ihren Kunden Versicherungen britischer Anbieter verkauft haben. Die hier aktiven Gesellschaften mit – teilweise ehemals – britischem Sitz, allen voran die Standard Life, haben sich inzwischen mit dem Brexit arrangiert und Vorkehrungen getroffen, damit für Kunden ein eventueller Brexit - in Bezug auf bestehende und künftige Verträge - so reibungslos wie irgend möglich abläuft," ist er sich sicher.
Alle in Deutschland tätigen Versicherer betroffen
Er hält die Behandlung des Themas Wegfall des britischen Insolvenzschutzes für Lebensversicherungen für übertrieben. "Die Übertragung der Verträge auf Gesellschaften außerhalb UK erfolgt unter strengsten Prüfungen und Auflagen, immer mit Blick auf das Kundeninteresse", ist er überzeugt. "Wir raten unseren Mitgliedern auf keinen Fall pauschal zur Vertragsbeendigung mit betroffenen Versicherern."
Der Brexit betrifft alle in Deutschland tätigen britischen Versicherer, die auf Basis einer rechtlich nicht selbstständigen Niederlassung in Deutschland agieren, erklärt Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing bei Standard Life.
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Autor(en): Elke Pohl