"Lebenslanges Lernen", das hört man in vielen Sonntagsreden, ist ein Gebot der Stunde. Wer in den immer rascher sich verändernden Märkten erfolgreich sein will, der muss sein Wissen immer wieder auffrischen und sein Können weiterentwickeln.
Was sich alles verändert hat
Vor 20 Jahren gab es noch mit dem Segen der Versicherungsaufsicht einheitliche Versicherungsbedingungen. Kein Vermittler musste Bedingungsvergleiche anstellen, abgesehen von den synoptischen Vergleichen älterer und neuerer Musterbedingungen. Dass aber mal Bedingungen von A wie AachenMünchener bis Z wie Zurich nicht mehr einheitlich, sondern total unterschiedlich sein werden, hatte man sich damals nur schwer vorstellen können.
Vor 15 Jahren gab es noch keine staatlich geförderten Rentenversicherungen und ein einfaches Modell der vorgelagerten Besteuerung oder der Pauschalbesteuerung in der betrieblichen Altersvorsorge. Dann kamen Riester oder auch der § 3 Nr. 63 EStG.
Vor zehn Jahren galt noch die einfache Regel, dass eine Ablaufleistung aus einer Kapitallebensversicherung steuerfrei ist, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre Laufzeit und mindestens fünf Jahre Beitragszahlungsdauer aufweist. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 war es vorbei mit der einfachen Kundenberatung in Sachen Altersvorsorge, Software ist im Prinzip Pflicht.
Vor nicht viel mehr als fünf Jahren mussten sich allenfalls Makler Gedanken machen, welche Pflichten sie dem Kunden gegenüber haben, und dass sie dafür unter Umständen auch einmal auf Schadenersatz haften. Seit 2007 gehen die Uhren für alle Vermittler anders, anlassbezogene Befragungen, Beratungen und Dokumentationen sind durchzuführen und mit Schadenersatzpflichten unterlegt.
Noch fristet die Beratung und Vermittlung gegen Honorar ein Nischendasein. Das könnte schon bald anders sein, verbunden mit neuen Anforderungen an das Verhandlungsgeschick und die Organisationsfähigkeit der Vermittler, aber auch an die finanzmathematischen Kenntnisse - denn der Kunde benötigt einen sauberen Vergleich von Brutto- und Nettopolicen mit Honoraren oder Kostenausgleich als Entscheidungsgrundlage. Mit "Sprüchen" jedenfalls lassen sich Kunden immer seltener abspeisen.
EU fordert Weiterbildung
Allein dieser kurze Abriss illustriert, wie nachhaltig die Anforderungen an die Fach- und die Beratungskompetenz sowie die Fähigkeit zum Aufbau und zur Führung professioneller Vermittlerbetriebe gestiegen sind und weiter steigen werden. Insofern ist es verständlich, dass die Europäische Kommission im Entwurf einer neuen Versicherungsvermittlungs-Richtlinie der Weiterbildung einen besonderen Stellenwert zuweist. Wer Vermittler sein will, muss danach nicht nur bei Erlaubniserteilung eine Sachkunde nachweisen, sondern diese auch fortlaufend "up to date" halten.
Vor 22 Jahren hatte die Versicherungswirtschaft eine Brancheninitiative gestartet und die Ausbildung zu Versicherungsfachleuten (BWV) aus der Taufe gehoben. Das damalige Kalkül, Standards zu setzen und dem Gesetzgeber dessen Anerkennung als Sachkunde-Anforderung eines Versicherungsvermittlers nahezulegen, ist aufgegangen. Die Ausbildung wurde 2007 zum gesetzlichen Mindeststandard erhoben und wird seither als IHK-Abschluss geprüft.
Gemeinsame Initiative von Branche, Vermittlern und Gewerkschaft
Dieser Erfolg hat die Branche ermutigt, nun auch beim Thema Weiterbildung einen Standard zu setzen. Vergangenen Mittwoch gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine gemeinsam mit den Verbänden AGV, BVK, BWV, VDVM, VGA und Votum sowie der Gewerkschaft Verdi gegründete Initiative "gut beraten - Weiterbildung der Versicherungsvermittler" bekannt (www.gutberaten.de).
Danach sollen zunächst auf freiwilliger Basis Vermittler eine Weiterbildung nachweisen, die mindestens 200 Weiterbildungspunkte in fünf Jahren umfasst, wobei ein Punkt 45 Minuten Unterrichtszeit entspricht. Die Weiterbildung kann sowohl von Versicherern intern organisiert als auch von externen Bildungsdienstleistern angeboten werden. Teilnehmer erhalten ein Zertifikat der Initiative, dieses ist damit nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden und verfällt damit nicht bei einem Wechsel. Gegenüber dem Kunden kann die Weiterbildungsaktivität durch einen Teilnahmenachweis bereits nach dem ersten Jahr belegt werden.
Vermittler müssen dazu ein Weiterbildungskonto in einer zentralen Datenbank eröffnen oder eröffnen lassen. Diese Voraussetzungen werden allerdings erst noch geschaffen und getestet, der Start ist ab 2014 vorgesehen. In der Erprobungsphase werden die Versicherer Allianz, Axa, Barmenia, Debeka, Ergo, Gothaer, LVM, R+V, Signal Iduna, SV Sparkassenversicherung, Württembergische und Zurich als Pilotunternehmen tätig.
Die Initiative passt auch zu dem neuen Verhaltenskodex, dem die Versicherer beitreten sollen. Danach verpflichten sich die Versicherer selbst, nur noch mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Wenn die Unternehmen diesen Kodex ernst nehmen, bedeutet das auch, dass sie sich von manchen Vermittlern in absehbarer Zeit werden trennen müssen.
Bild: © Gerd Altmann/
Was sich alles verändert hat
Vor 20 Jahren gab es noch mit dem Segen der Versicherungsaufsicht einheitliche Versicherungsbedingungen. Kein Vermittler musste Bedingungsvergleiche anstellen, abgesehen von den synoptischen Vergleichen älterer und neuerer Musterbedingungen. Dass aber mal Bedingungen von A wie AachenMünchener bis Z wie Zurich nicht mehr einheitlich, sondern total unterschiedlich sein werden, hatte man sich damals nur schwer vorstellen können.
Vor 15 Jahren gab es noch keine staatlich geförderten Rentenversicherungen und ein einfaches Modell der vorgelagerten Besteuerung oder der Pauschalbesteuerung in der betrieblichen Altersvorsorge. Dann kamen Riester oder auch der § 3 Nr. 63 EStG.
Vor zehn Jahren galt noch die einfache Regel, dass eine Ablaufleistung aus einer Kapitallebensversicherung steuerfrei ist, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre Laufzeit und mindestens fünf Jahre Beitragszahlungsdauer aufweist. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 war es vorbei mit der einfachen Kundenberatung in Sachen Altersvorsorge, Software ist im Prinzip Pflicht.
Vor nicht viel mehr als fünf Jahren mussten sich allenfalls Makler Gedanken machen, welche Pflichten sie dem Kunden gegenüber haben, und dass sie dafür unter Umständen auch einmal auf Schadenersatz haften. Seit 2007 gehen die Uhren für alle Vermittler anders, anlassbezogene Befragungen, Beratungen und Dokumentationen sind durchzuführen und mit Schadenersatzpflichten unterlegt.
Noch fristet die Beratung und Vermittlung gegen Honorar ein Nischendasein. Das könnte schon bald anders sein, verbunden mit neuen Anforderungen an das Verhandlungsgeschick und die Organisationsfähigkeit der Vermittler, aber auch an die finanzmathematischen Kenntnisse - denn der Kunde benötigt einen sauberen Vergleich von Brutto- und Nettopolicen mit Honoraren oder Kostenausgleich als Entscheidungsgrundlage. Mit "Sprüchen" jedenfalls lassen sich Kunden immer seltener abspeisen.
EU fordert Weiterbildung
Allein dieser kurze Abriss illustriert, wie nachhaltig die Anforderungen an die Fach- und die Beratungskompetenz sowie die Fähigkeit zum Aufbau und zur Führung professioneller Vermittlerbetriebe gestiegen sind und weiter steigen werden. Insofern ist es verständlich, dass die Europäische Kommission im Entwurf einer neuen Versicherungsvermittlungs-Richtlinie der Weiterbildung einen besonderen Stellenwert zuweist. Wer Vermittler sein will, muss danach nicht nur bei Erlaubniserteilung eine Sachkunde nachweisen, sondern diese auch fortlaufend "up to date" halten.
Vor 22 Jahren hatte die Versicherungswirtschaft eine Brancheninitiative gestartet und die Ausbildung zu Versicherungsfachleuten (BWV) aus der Taufe gehoben. Das damalige Kalkül, Standards zu setzen und dem Gesetzgeber dessen Anerkennung als Sachkunde-Anforderung eines Versicherungsvermittlers nahezulegen, ist aufgegangen. Die Ausbildung wurde 2007 zum gesetzlichen Mindeststandard erhoben und wird seither als IHK-Abschluss geprüft.
Gemeinsame Initiative von Branche, Vermittlern und Gewerkschaft
Dieser Erfolg hat die Branche ermutigt, nun auch beim Thema Weiterbildung einen Standard zu setzen. Vergangenen Mittwoch gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine gemeinsam mit den Verbänden AGV, BVK, BWV, VDVM, VGA und Votum sowie der Gewerkschaft Verdi gegründete Initiative "gut beraten - Weiterbildung der Versicherungsvermittler" bekannt (www.gutberaten.de).
Danach sollen zunächst auf freiwilliger Basis Vermittler eine Weiterbildung nachweisen, die mindestens 200 Weiterbildungspunkte in fünf Jahren umfasst, wobei ein Punkt 45 Minuten Unterrichtszeit entspricht. Die Weiterbildung kann sowohl von Versicherern intern organisiert als auch von externen Bildungsdienstleistern angeboten werden. Teilnehmer erhalten ein Zertifikat der Initiative, dieses ist damit nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden und verfällt damit nicht bei einem Wechsel. Gegenüber dem Kunden kann die Weiterbildungsaktivität durch einen Teilnahmenachweis bereits nach dem ersten Jahr belegt werden.
Vermittler müssen dazu ein Weiterbildungskonto in einer zentralen Datenbank eröffnen oder eröffnen lassen. Diese Voraussetzungen werden allerdings erst noch geschaffen und getestet, der Start ist ab 2014 vorgesehen. In der Erprobungsphase werden die Versicherer Allianz, Axa, Barmenia, Debeka, Ergo, Gothaer, LVM, R+V, Signal Iduna, SV Sparkassenversicherung, Württembergische und Zurich als Pilotunternehmen tätig.
Die Initiative passt auch zu dem neuen Verhaltenskodex, dem die Versicherer beitreten sollen. Danach verpflichten sich die Versicherer selbst, nur noch mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Wenn die Unternehmen diesen Kodex ernst nehmen, bedeutet das auch, dass sie sich von manchen Vermittlern in absehbarer Zeit werden trennen müssen.
Bild: © Gerd Altmann/
Autor(en): Matthias Beenken