Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen ersten Diskussionsentwurf erstellt, der vorsieht, dass ein komplett neues Produktinformationsblatt für Riester- und Basisrenten eingeführt wird. Darin werden die aktuellen Informationen zusammengefasst und um wesentliche Angaben ergänzt. Erstmals sollen auch die Effektivkosten und -rendite angegeben werden."
"Die Angabe der Effektivkosten und Effektivrendite erlaubt nach Jahren der Intransparenz einen produktübergreifenden Vergleich der Kosten- und Beitragsrendite. Die verbindliche Vorgabe eines standardisierten Produktinformationsblatts ist genau die richtige Entscheidung, um Kunden einen echten Produktvergleich zu ermöglichen", lobt Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA – Institut für Transparenz in der Altersvorsorge, die Initiative des BMF.
Einteilung der Produkte in diverse Chance-/Risikoklassen
Als wichtige Eckpunkte sieht das neue Produktinformationsblatt vor, dass eine verbindliche Seitenzahl vorgegeben wird, die Produkte in fünf Chance-/Risikoklassen eingeteilt, Effektivkosten und –rendite eingeführt und die Kostenarten vorgegeben werden. Der Entwurf des BMF sieht auch eine Beschränkung des Seitenumfangs vor. Insgesamt 19 Punkte sollen auf maximal drei Seiten zusammengefasst werden. Laut Ortmann sei aber zu bezweifeln, ob die Seitenvorgabe bei der Menge an Informationen einzuhalten ist. Es sollten daher einige Aspekte gestrichen werden, die für alle Produkte gleichermaßen gelten. Dazu gehörten zum Beispiel die Hinweise auf die Zertifizierung, das Inflationsrisiko, die Beitrags- und Zulagengarantie bei Riesterrenten und die Information über die Einwilligung nach § 10a EStG.
Mehr Aufklärung über mögliche Verluste noch notwendig
Erstmals soll jedes Produkt einer von fünf Chance-/Risikoklassen zugeordnet werden. Nach Ansicht des ITA erleichtert dies dem Kunden, das für ihn passende Produkt auszuwählen. Schwierig sei aber, die unterschiedlichen Klassen zu bezeichnen und die verschiedenen Produkte einer Klasse zuzuordnen. Die vom BMF vorgeschlagenen Kurzbezeichnungen – zum Beispiel „sehr geringe Chancen/sehr geringes Risiko“ für die Chance-/Risikoklasse 1 – sei zu knapp. Etwas mehr Information sollte dem Kunden gegeben werden, insbesondere zur Garantie zum Rentenbeginn und zu möglichen Verlusten während der Sparphase.
Das BMF empfiehlt, die Produkte anhand der Bezeichnung oder auf Basis von Simulationen einzustufen. Während anhand der Bezeichnung die Produkte nicht zufriedenstellend eingestuft werden könnten, dürften sich Simulationen als kaum gesetzlich umsetzbar erweisen. Denn diese setzten einen einheitlichen, öffentlichen und frei zugänglichen Simulationsstandard voraus. Diesen gäbe es bisher nicht. Der Vorschlag des BMF, darzustellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit bestimmte Renditen erzielt werden, richte sich eher an Berater als an Endkunden. Sie sollte daher nicht in das knappe Produktinformationsblatt integriert werden.
Weniger Gestaltungsfreiraum, aber mehr Verständlichkeit
Die Kosten, die ein Anbieter erheben darf, sollen einheitlich vorgegeben werden. Dies beschränke nach Meinung des ITA zwar die Unternehmen in ihrer Gestaltungsfreiheit, erhöhe gleichzeitig aber die Verständlichkeit. Alle Anbieter sollen künftig die Effektivkosten und die Effektivrendite ausweisen. Das BMF nutze hier eine weite Definition. „Eingeschlossen sind nach meinem Verständnis auch Zielfondskosten bei Dachfonds, Transaktions- und Performance-Gebühren bei Fonds sowie Kapitalanlagekosten im Sicherungsvermögen bei klassischen Rentenversicherungen“, schlussfolgert Ortmann. „Damit würde erstmals ein übergreifender Vergleich von Altersvorsorgeprodukten anhand der Kosten und Beitragsrendite ermöglicht“, so der Experte weiter.
Einen Haken gibt es seiner Ansicht nach doch: Das BMF sieht vor, zusätzlich auch die Garantiekosten als jährliche Wertminderung darzustellen. „Ich würde mir sehr wünschen, dass dies möglich wäre, aber dieser Ausweis würde bestimmte Produkte einseitig bevorzugen“, konstatiert Ortmann. Besser erscheint es ihm, die tatsächlich erhobenen Garantiegebühren wie andere Kosten auch ausdrücklich aufzuführen, aber nicht in den Effektivkosten zu berücksichtigen (Hintergründe unter www.ita-online.info).
Unterschiede zwischen einzelnen Garantiemodellen verwischt
Nach dem Entwurf des Ministeriums sollen mögliche Auszahlungsbeträge im Produktinformationsblatt vor Abzug der Kosten genannt werden. Dies helfe dem Kunden aber nicht wirklich. Denn ein solches Produkt ohne Kosten gibt es nicht. Stattdessen sollten die angenommene Rendite, Effektivkosten und Effektivrendite gezeigt werden. Schwierig: Mit welchem Zinssatz sollen die möglichen Leistungen berechnet werden? Das BMF schlägt einen einheitlichen Zinssatz je Chance-/Risikoklasse vor. Dies verwische aber die Unterschiede zwischen den einzelnen Garantiemodellen stark.
Insgesamt werden Produktinformationsblätter durch die neuen Vorgaben verständlicher und transparenter. Ob das zum bezweckten Wettbewerbsdruck und am Ende zu niedrigeren Gebühren führen wird, bleibt laut ITA abzuwarten.
Quelle: ITA; Bild: © Marco Schlüter /
"Die Angabe der Effektivkosten und Effektivrendite erlaubt nach Jahren der Intransparenz einen produktübergreifenden Vergleich der Kosten- und Beitragsrendite. Die verbindliche Vorgabe eines standardisierten Produktinformationsblatts ist genau die richtige Entscheidung, um Kunden einen echten Produktvergleich zu ermöglichen", lobt Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA – Institut für Transparenz in der Altersvorsorge, die Initiative des BMF.
Einteilung der Produkte in diverse Chance-/Risikoklassen
Als wichtige Eckpunkte sieht das neue Produktinformationsblatt vor, dass eine verbindliche Seitenzahl vorgegeben wird, die Produkte in fünf Chance-/Risikoklassen eingeteilt, Effektivkosten und –rendite eingeführt und die Kostenarten vorgegeben werden. Der Entwurf des BMF sieht auch eine Beschränkung des Seitenumfangs vor. Insgesamt 19 Punkte sollen auf maximal drei Seiten zusammengefasst werden. Laut Ortmann sei aber zu bezweifeln, ob die Seitenvorgabe bei der Menge an Informationen einzuhalten ist. Es sollten daher einige Aspekte gestrichen werden, die für alle Produkte gleichermaßen gelten. Dazu gehörten zum Beispiel die Hinweise auf die Zertifizierung, das Inflationsrisiko, die Beitrags- und Zulagengarantie bei Riesterrenten und die Information über die Einwilligung nach § 10a EStG.
Mehr Aufklärung über mögliche Verluste noch notwendig
Erstmals soll jedes Produkt einer von fünf Chance-/Risikoklassen zugeordnet werden. Nach Ansicht des ITA erleichtert dies dem Kunden, das für ihn passende Produkt auszuwählen. Schwierig sei aber, die unterschiedlichen Klassen zu bezeichnen und die verschiedenen Produkte einer Klasse zuzuordnen. Die vom BMF vorgeschlagenen Kurzbezeichnungen – zum Beispiel „sehr geringe Chancen/sehr geringes Risiko“ für die Chance-/Risikoklasse 1 – sei zu knapp. Etwas mehr Information sollte dem Kunden gegeben werden, insbesondere zur Garantie zum Rentenbeginn und zu möglichen Verlusten während der Sparphase.
Das BMF empfiehlt, die Produkte anhand der Bezeichnung oder auf Basis von Simulationen einzustufen. Während anhand der Bezeichnung die Produkte nicht zufriedenstellend eingestuft werden könnten, dürften sich Simulationen als kaum gesetzlich umsetzbar erweisen. Denn diese setzten einen einheitlichen, öffentlichen und frei zugänglichen Simulationsstandard voraus. Diesen gäbe es bisher nicht. Der Vorschlag des BMF, darzustellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit bestimmte Renditen erzielt werden, richte sich eher an Berater als an Endkunden. Sie sollte daher nicht in das knappe Produktinformationsblatt integriert werden.
Weniger Gestaltungsfreiraum, aber mehr Verständlichkeit
Die Kosten, die ein Anbieter erheben darf, sollen einheitlich vorgegeben werden. Dies beschränke nach Meinung des ITA zwar die Unternehmen in ihrer Gestaltungsfreiheit, erhöhe gleichzeitig aber die Verständlichkeit. Alle Anbieter sollen künftig die Effektivkosten und die Effektivrendite ausweisen. Das BMF nutze hier eine weite Definition. „Eingeschlossen sind nach meinem Verständnis auch Zielfondskosten bei Dachfonds, Transaktions- und Performance-Gebühren bei Fonds sowie Kapitalanlagekosten im Sicherungsvermögen bei klassischen Rentenversicherungen“, schlussfolgert Ortmann. „Damit würde erstmals ein übergreifender Vergleich von Altersvorsorgeprodukten anhand der Kosten und Beitragsrendite ermöglicht“, so der Experte weiter.
Einen Haken gibt es seiner Ansicht nach doch: Das BMF sieht vor, zusätzlich auch die Garantiekosten als jährliche Wertminderung darzustellen. „Ich würde mir sehr wünschen, dass dies möglich wäre, aber dieser Ausweis würde bestimmte Produkte einseitig bevorzugen“, konstatiert Ortmann. Besser erscheint es ihm, die tatsächlich erhobenen Garantiegebühren wie andere Kosten auch ausdrücklich aufzuführen, aber nicht in den Effektivkosten zu berücksichtigen (Hintergründe unter www.ita-online.info).
Unterschiede zwischen einzelnen Garantiemodellen verwischt
Nach dem Entwurf des Ministeriums sollen mögliche Auszahlungsbeträge im Produktinformationsblatt vor Abzug der Kosten genannt werden. Dies helfe dem Kunden aber nicht wirklich. Denn ein solches Produkt ohne Kosten gibt es nicht. Stattdessen sollten die angenommene Rendite, Effektivkosten und Effektivrendite gezeigt werden. Schwierig: Mit welchem Zinssatz sollen die möglichen Leistungen berechnet werden? Das BMF schlägt einen einheitlichen Zinssatz je Chance-/Risikoklasse vor. Dies verwische aber die Unterschiede zwischen den einzelnen Garantiemodellen stark.
Insgesamt werden Produktinformationsblätter durch die neuen Vorgaben verständlicher und transparenter. Ob das zum bezweckten Wettbewerbsdruck und am Ende zu niedrigeren Gebühren führen wird, bleibt laut ITA abzuwarten.
Quelle: ITA; Bild: © Marco Schlüter /
Autor(en): versicherungsmagazin.de