Bis zum 31. März 2009 haben Versicherte noch die Chance, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2008 zu zahlen. Das teilt aktuell die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöhe sich die spätere Rente. Darüber hinaus können durch freiwillige Beiträge Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden, so die Deutsche Rentenversicherung. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist nicht versäumen, heißt es weiter.
Zwischen dem Mindestbeitrag, derzeit 79,60 Euro monatlich, und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.054,70 Euro könnten die Beiträge frei gewählt werden. Die Grenzen gelten gleichermaßen in den alten und neuen Bundesländern.
Weitere Informationen gibt es unter .
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöhe sich die spätere Rente. Darüber hinaus können durch freiwillige Beiträge Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden, so die Deutsche Rentenversicherung. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist nicht versäumen, heißt es weiter.
Zwischen dem Mindestbeitrag, derzeit 79,60 Euro monatlich, und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.054,70 Euro könnten die Beiträge frei gewählt werden. Die Grenzen gelten gleichermaßen in den alten und neuen Bundesländern.
Weitere Informationen gibt es unter .
Autor(en): Versicherungsmagazin