Bewertungsreserven: DAV fürchtet um die Risikotragfähigkeit der Versicherer

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Die Bundesregierung plant, die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere neu zu regeln. Dieser Plan wird von der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), mit Sitz in Köln, begrüßt. Denn damit könnte die „wesentliche Gerechtigkeitslücke zwischen Kundengenerationen“ geschlossen werden und die Risikotragfähigkeit der Unternehmen erhalten bleiben, ist die Vereinigung überzeugt.

Mit „zwei Problemen“ hat die Versicherungswirtschaft augenblicklich zu kämpfen: Mit der Zinszusatzreserve und der Beteiligung an den Bewertungsreserven – so jedenfalls die Einschätzung der DAV. Doch das brennendere Problem scheint der Komplex „Bewertungsreserve“ zu sein. Dies kristallisierte sich auf der Jahrestagung der Vereinigung in Bonn heraus.

Von Gewinnern und Verlierern
Durch die augenblicklich historisch niedrigen Zinsen verbuchen die Versicherer überproportional hohe Bewertungsreserven aus Zinspapieren. An diesen Reserven müssen die Kunden zu 50 Prozent beteiligt werden. Profiteure hiervon sind diejenigen, die heute vorzeitig ihre Verträge kündigen oder diese augenblicklich ausgezahlt bekommen. Diese Menschen haben ein „Glückslos gezogen“, so Dr. Johannes Lörper, Mitglied der Vorstände der Ergo Lebensversicherung AG und Mitglied des DAV-Vorstands, denn sie erhielten mit fünf bis acht Prozent verzinste Policen ausbezahlt und das in einem extremen Niedrigzinsumfeld.

Für die treuen Kunden und diejenigen, deren Verträge noch länger liefen, beinhalte dies ein „Element der Ungerechtigkeit“, denn diese müssten sich in einigen Jahren mit weitaus weniger Rendite zufriedengeben. Doch der Aspekt „Bewertungsreserven“ sei eigentlich kein Thema der frühen Stornierer, sondern in erster Linie der Abläufer, konkretisierte Lörper das (gegenwärtige) Problem.
Problematisch ist dies natürlich auch für die Versicherer, denn die momentan hohen Ausschüttungen führen auch dazu, dass die Risikotragfähigkeit der Unternehmen massiv belastet wird. Dass diese Fähigkeit der Versicherer gewahrt bleiben müssen, hätte auch die Politik erkannt, zeigt sich der Ergo-Mann erleichtert.

Transparenz darf Flexibilität nicht gefährden
Aus diesem Grund ist es, so der Standpunkt von Dr. Lörper, „absolut notwendig, dass der gegenwärtige Umgang mit den Bewertungsreserven verändert wird“. Aber es dürften keine Maßnahmen ergriffen werden, die das Problem verschlimmerten. Ein Problem dabei könnte für die DAV-Akteure sein, dass das Thema „Transparenz“ zu viel Gewicht erhält. O-Ton Lörper: „Wir brauchen eine gewisse Flexibilität bei der Steuerung der Systeme. Und Transparenz darf diese Steuerung nicht stören. Und wir brauchen grundsätzlich Spielräume, um richtig manövrieren zu können, damit wir auch künftig die Leistungsversprechen gegenüber unseren Kunden erbringen können“.

Lebensversicherung darf nicht zum Lotteriespiel werden
In der Kapitalmarktkrise seien nur mit Blick auf die Kapitalanlagen Bewertungsreserven ausgeschüttet worden, ohne zu bedenken, dass noch weitere Verpflichtungen bestünden. Ein Denkfehler, für den die Branche nun bluten müsse. Ein derartiges Vorgehen solle künftig vermieden werden, aber auch anderweitige Aktivitäten müssten gut überlegt und die Rahmenbedingungen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, damit „die kapitalbildende Lebensversicherung eine Zukunft hat und nicht zur Lotterie wird“, mahnte Lörper.

Autor(en): Meris Neininger

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