Betriebsrentner sollen entlastet werden

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Der Koalitionsausschuss hat im Zuge seines Kompromisses zur umstrittenen Grundrente auch eine Entlastung von Millionen Betriebsrentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekannt gegeben. Die Koalitionsparteien wollen die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abmildern.

Seit 2004 müssen Betriebsrentner auf Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Dies sollte die klammen gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Besonders bitter für Versicherte, die vor diesem Stichtag eine Betriebsrente abgeschlossen haben: Die Regelung wurde rückwirkend eingeführt und traf Direktversicherte besonders hart, deren einmalige Kapitalauszahlungen zuvor komplett beitragsfrei waren.

Unterstützung für Krankenkassen

Nun ist geplant, die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro monatlich in einen Freibetrag umzuwandeln. Die Umwandlung soll vollständig aus Mitteln der GKV finanziert werden und führe laut "Handelsblatt" zu Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro. Die Krankenkassen sollen bei der Umstellung mit einer Sonderzahlung aus der Finanzreserve des Gesundheitsfonds unterstützt werden, und zwar mit 900 Millionen Euro 2021, mit 600 Millionen Euro 2022 sowie  mit 300 Millionen Euro 2023.

Hierauf hat sich die Koalition bei der Grundrente geeinigt:

Ab 2021 sollen diejenigen Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag bekommen, die 35 Beitragsjahre haben und deren Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt. Dabei soll ein Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare gelten. Von der Grundrente sollen zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Menschen profitieren. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf eine bis 1,5 Milliarden Euro. Statt einer Bedürftigkeitsprüfung, die von der SPD strikt abgelehnt wurde, soll ein Einkommensabgleich automatisiert zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden stattfinden. Eine persönliche Prüfung beim Amt soll so entfallen. Zusätzlich zur Grundrente will die Koalition einen Freibetrag beim Wohngeld in Höhe von rund 80 Millionen Euro einführen.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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