Betriebliche Altersversorgung: Kommt 2025 ein Obligatorium?

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Die Verbreitungsquote in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist in den vergangenen Jahren relativ leicht zurückgegangen – von 54,6 auf 53,9 Prozent Ende 2019. Hauptursache ist der starke Anstieg der Erwerbstätigen. Das war eine Erkenntnis beim diesjährigen MCC-Kongress Zukunftsmarkt Altersvorsorge am 3. März.

In der Privatwirtschaft gebe es 15,19 Millionen aktive Versicherte, insgesamt gibt es in Deutschland 21 Millionen bAV-Anwartschaften, erläuterte Michael Karst, Managing Director, Leiter Legal/Tax/Accounting bei Willis Towers Watson. Die Deckungsmittel in der bAV betrugen 631 Milliarden Euro zu Ende 2018. Die Direktzusage macht nach Deckungsmittel mit knapp 306 Milliarden Euro den größten Anteil aus – vor den Pensionskassen mit knapp 175 Milliarden Euro, der Direktversicherung mit 68,8 Milliarden Euro, Pensionsfonds mit 44,7 Milliarden Euro und den Unterstützungskassen mit 36,9 Milliarden Euro.

Rentenkommission fordert umfassende Verbreitung der Altersvorsorge

Karst ging in seinem Vortrag auf die so genannte Rentenkommission ("Kommission Verlässlicher Generationenvertrag") ein. Diese forderte unter anderem eine "umfassende Verbreitung der Altersvorsorge" bei Erwerbstätigen bis 2025, wobei, so Karst, die Kommission keine Definition des Begriffs "umfassend" gegeben habe. Die aktuell 16 Millionen Riester-Verträge, ein Verbreitungsgrad von aktuell 70 Prozent von Vorsorge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten per Riester oder über eine betriebliche Altersversorgung sowie circa 80 Millionen private Altersvorsorge-Verträge seien zwar eine gute Basis, reichten aber nach Meinung der Kommission nicht.

Ende der Freiwilligkeit

Falls eine umfassende Verbreitung in diesem Sinne nicht vorliege, könne ein Obligatorium – mit Befreiungsmöglichkeit bei gleichwertiger Vorsorge – die Folge sein, und dies mit der Bedingung einer hälftigen Arbeitgeberbeteiligung, meinte der Manager von Willis Towers Watson. Der Druck auf eine freiwillige Verbreitung der Altersvorsorge habe sich damit deutlich erhöht. Zudem würde dies eine erhebliche Kostensteigerung für die Arbeitgeber bedeuten, wenn diese sich an einem Obligatorium beteiligen müssten.

Autor(en): Bernhard Rudolf

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