Die Zahl der Empfänger einer betrieblichen Altervsersorgung (bAV) auf Leitungsebene ist leicht zurückgegangen. So verfügen rund drei Viertel der deutschen Geschäftsführer und 71 Prozent der Führungskräfte auf erster und zweiter Ebene über die Zusage ihres Unternehmens für eine solche Zusatzleistung. Vor zehn Jahren waren das noch 83 Prozent der Geschäftsführer und 75 Prozent der Führungskräfte. Diese aktuellen Zahlen gab die Unternehmensberatung bekannt.
Die bAV ist eine der wichtigsten Zusatzleistungen, die Geschäftsführer und Leitende Angestellte beziehen. "Gerade bei Geschäftsführern reicht die gesetzliche Sozialversicherungsrente nicht aus, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die betriebliche Altersversorgung ist aber die mit Abstand teuerste Zusatzleistung. Daher sehen die Unternehmen hier ein großes Einsparpotenzial", sagt Christian Näser, Vergütungsexperte bei Kienbaum. Ob Unternehmen eine Altersversorgung anbieten, hänge dabei maßgeblich von ihrer Größe ab: Bei Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern haben 90 Prozent der Geschäftsführer eine Versorgungszusage. Bei Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern sind es lediglich 70 Prozent.
Kosten bestimmen Zusage-Modell
Wie Kienbaum in einer vergleichenden Analyse aktueller Vergütungsstudien herausfand, gibt es deutliche Unterschiede in der Zusageform der betrieblichen Altersversorgung. Die beitragsabhängige Leistungszusage ist bei Geschäftsführern mit 31 Prozent weniger verbreitet als die klassische Leistungszusage (59 Prozent). Anders die Lage bei den Leitenden Angestellten, von denen 54 Prozent beitragsabhängige Leistungszusagen haben. Die spätere Versorgungsleistung ergibt sich hier aus einem festgelegten Beitrag und einem bestimmten Zinssatz. "Es ist seit geraumer Zeit ein deutlicher Trend hin zur beitragsabhängigen Leistungszusage zu erkennen, denn die Kosten lassen sich für den Arbeitgeber besser kalkulieren als bei der klassischen Variante", sagt Näser.
Finanz- und Steuerberatung als Zusatzleistung noch nicht erkannt
Während in den Vereinigten Staaten die Finanzberatung als betriebliche Zusatzleistung bereits etabliert ist, können in Deutschland nur wenige Geschäftsführer (17 Prozent) und Führungskräfte (weniger als fünf Prozent) auf ein derartiges Angebot zurückgreifen. In der Regel bestehen Verträge mit unabhängigen Beratungsunternehmen, die mit ihrem Fachwissen bei der privaten Planung helfen. "Die Finanzberatung stellt eine attraktive Zusatzleistung dar, die zukünftig auch in Deutschland an Bedeutung gewinnen wird - nicht zuletzt durch die geplante Einführung der Abgeltungssteuer 2009", prognostiziert Näser.
Die bAV ist eine der wichtigsten Zusatzleistungen, die Geschäftsführer und Leitende Angestellte beziehen. "Gerade bei Geschäftsführern reicht die gesetzliche Sozialversicherungsrente nicht aus, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die betriebliche Altersversorgung ist aber die mit Abstand teuerste Zusatzleistung. Daher sehen die Unternehmen hier ein großes Einsparpotenzial", sagt Christian Näser, Vergütungsexperte bei Kienbaum. Ob Unternehmen eine Altersversorgung anbieten, hänge dabei maßgeblich von ihrer Größe ab: Bei Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern haben 90 Prozent der Geschäftsführer eine Versorgungszusage. Bei Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern sind es lediglich 70 Prozent.
Kosten bestimmen Zusage-Modell
Wie Kienbaum in einer vergleichenden Analyse aktueller Vergütungsstudien herausfand, gibt es deutliche Unterschiede in der Zusageform der betrieblichen Altersversorgung. Die beitragsabhängige Leistungszusage ist bei Geschäftsführern mit 31 Prozent weniger verbreitet als die klassische Leistungszusage (59 Prozent). Anders die Lage bei den Leitenden Angestellten, von denen 54 Prozent beitragsabhängige Leistungszusagen haben. Die spätere Versorgungsleistung ergibt sich hier aus einem festgelegten Beitrag und einem bestimmten Zinssatz. "Es ist seit geraumer Zeit ein deutlicher Trend hin zur beitragsabhängigen Leistungszusage zu erkennen, denn die Kosten lassen sich für den Arbeitgeber besser kalkulieren als bei der klassischen Variante", sagt Näser.
Finanz- und Steuerberatung als Zusatzleistung noch nicht erkannt
Während in den Vereinigten Staaten die Finanzberatung als betriebliche Zusatzleistung bereits etabliert ist, können in Deutschland nur wenige Geschäftsführer (17 Prozent) und Führungskräfte (weniger als fünf Prozent) auf ein derartiges Angebot zurückgreifen. In der Regel bestehen Verträge mit unabhängigen Beratungsunternehmen, die mit ihrem Fachwissen bei der privaten Planung helfen. "Die Finanzberatung stellt eine attraktive Zusatzleistung dar, die zukünftig auch in Deutschland an Bedeutung gewinnen wird - nicht zuletzt durch die geplante Einführung der Abgeltungssteuer 2009", prognostiziert Näser.
Autor(en): Versicherungsmagazin