Betriebliche Altersversorgung: Arbeitgeber nachlässig

45 Prozent der erwerbstätigen Bundesbürger beklagen, von ihrem Arbeitgeber keine Angebote zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu bekommen, obwohl die Bereitschaft eine entsprechende Versicherung abzuschließen vorhanden sei. So das Ergebnis einer von der in Auftrag gegebenen Befragung.

Vor allem Berufstätige mit einem monatlichen Nettoverdienst zwischen 1.000 und 2.000 Euro gehen häufig leer aus: Mehr als jeder Zweite berichtet, von den eigenen Personalverantwortlichen über keinerlei betriebliche Altersversorgungsmodelle informiert worden zu sein. Wird eine bAV angeboten, ist die Nachfrage unter den Beschäftigten groß. 85 Prozent der Arbeitnehmer, für die eine entsprechende Möglichkeit besteht, nehmen diese auch in Anspruch.

Geringverdiener oft uninformiert
Trotz der großen Bereitschaft der Deutschen, eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen, sind viele Befragte unzufrieden mit der Qualität ihrer bAV-Beratung. Knapp jeder zweite Berufstätige fühlt sich nicht ausreichend informiert. Hinzu kommt, dass 71 Prozent der Befragten, die kein Beratungsangebot erhalten haben, meist nicht einmal wissen, dass sie einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung haben. Vor allem Geringverdiener sind sich ihrer Rechte nicht bewusst.
Während knapp die Hälfte aller Befragten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 3.000 Euro über die Beratungspflicht ihres Arbeitgebers Bescheid weiß, sind bei den Kleinverdienern (weniger als 1.000 Euro netto im Monat) 80 Prozent nicht informiert.

Jeder Mitarbeiter hat heute die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung direkt aus dem eigenen Bruttoeinkommen zu finanzieren. Der gängigste und flexibelste Durchführungsweg hierfür ist nach Ansicht der Hannoverschen Leben die betriebliche Direktversicherung. Der gewünschte Beitrag wird automatisch vom Bruttogehalt einbehalten und in eine Rentenversicherung eingezahlt - und zwar steuer- und
sozialversicherungsfrei.

Staat bietet Steuervorteile
Anders als bei vielen gängigen Altersvorsorgemöglichkeiten unterstützt der Staat den Sparer somit aktiv beim Aufbau der eigenen Altersvorsorge. Insgesamt können Arbeitnehmer von ihrem Bruttogehalt monatlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2010: jährlich 2.640 Euro) steuerfrei in ihre Altersvorsorge investieren.

Zur Studie
Das (IMWF) hat für die Hannoversche Leben 1.002 erwerbstätige Deutsche befragt.

Quelle: Hannoversche Leben; Bildquelle: © Ernst Rose,

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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