Betriebliche Altersversorgung 2008 - Was ändert sich?

Mit Jahresbeginn 2008 müssen sich die Bundesbürger in Sachen Altersvorsorge wieder mit vielen neuen Regelungen vertraut machen. Erfreulich: Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ergeben sich für den Vorsorgesparer einige Verbesserungen:

So bleiben bei der Entgeltumwandlung Einzahlungen in die Betriebsrente auch über das Jahr 2008 hinaus sozialabgabenfrei. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung von jährlich 63.000 auf 63.600 Euro steigt zudem die steuer- und sozialabgabenfreie Investitionsmöglichkeit in der bAV und zwar von jährlich 2.520 auf 2.544 Euro.

Eine weitere Verbesserung ist die Senkung des gesetzlichen Unverfallbarkeitsalters bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen von 30 auf 25 Jahre, was vor allem Frauen zugute kommt. Viele arbeitgeberfinanzierte Rentenanwartschaften gehen derzeit noch verloren, weil junge Frauen wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden und damit die Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften nicht erfüllen.

Für einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat der Wiesbadener Finanzdienstleister Delta Lloyd auch in diesem Jahr wieder die bAV-Essentials zusammengestellt. Der kostenlose Ratgeber im Pocketformat informiert auf 50 Seiten über alle wichtigen Änderungen und Neuerungen sowie über die grundlegenden Daten und Fakten zur betrieblichen Altersversorgung mit dem Wichtigsten aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht.

Leser können die Essentials kostenlos unter bestellen.

Autor(en): Susanne Niemann

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