Die Altersarmut kann mit einer verbesserten Mütter- oder Väter-Rente kaum wirksam bekämpft werden. Dies bestätigte Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf einer Veranstaltung in Berlin. "In der Regel konnten sich vor allem Mütter längere Erziehungszeiten nur leisten, weil es einen Hauptverdiener in der Familie gibt", so Thiede. Insgesamt hätten solche Paare meist eine auskömmliche Rente.
Bei Geschiedenen wirke der Versorgungsausgleich für die Mütter. Dies Gruppe sei daher meist nicht besonders von Altersarmut bedroht, auch wenn die Renten der Mütter durch Erziehungszeiten deutlich unter der Durchschnittsrente von derzeit 864 (907 in den neuen Ländern) Euro liegen würde.
Eine von der Politik - vor allem der CDU - geplante Verbesserung der Mütterrente durch eine Anrechnung zusätzlicher Erziehungszeiten für Geburten vor 1992 dürfte sehr teuer werden. Dies geht aus einer Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung hervor. Danach würde die Anrechnung von drei zusätzlichen Kindererziehungsjahren schon 2014 einen jährlichen Mehraufwand für die Rentenkasse von 13,1 Milliarden Euro bedeuten. Diese Leistung würde, weil mehr Mütter und Väter mit Kindererziehungszeiten, vor 1992 in Rente gehen, 2030 einen Höhepunkt mit 16,9 Milliarden Euro erreichen.
Ohne steuerliche Gegenfinanzierung müsste die Rentenversicherung allein aufgrund der neuen Mütterrente nach einigen Jahren - wenn die Reserven aufgebraucht wären - den Rentenbeitragssatz erhöhen. Dabei werde dieser sowieso steigen, weil es aufgrund der Überalterung der Gesellschaft immer weniger Einzahler, aber immer mehr Rentner gibt. 2030 soll der Satz 22 Prozent erreichen, derzeit liegt er bei 18,9 Prozent.
"Wenn die Rentenversicherung die geplante Verbesserung der Mütterrente allein bewältigen muss, dürfte der Satz von 22 Prozent nicht haltbar sein", so Thiede. Werden auch für Geburten vor 1992 drei Jahre Kindererziehung angerechnet, steigen die Renten deutlich. In den neuen Bundesländern bei einem Kind von 600 auf 656 Euro im Monat, bei zwei Kindern von 524 auf 637 Euro im Monat. In den neuen Ländern würde bei einem Kind die Durchschnittsrente von 785 auf 836 Euro und bei zwei Kindern von 756 auf 859 Euro angehoben, wie die Modellrechnung zeigt. Mütter in den neuen Ländern beziehen durchweg eine höhere Rente, weil sie trotz Kindern in der DDR meist weitergearbeitet haben. Thiede hält es zudem für ausgeschlossen, dass nach der Bundestagswahl in diesem Jahr die Zeit ausreiche, um ein Gesetz zur Verbesserung der Renten für Erziehungszeiten für Anfang 2014 starten zu lassen. "Möglich ist es natürlich das Gesetz rückwirkend für diesen Termin geltend zu lassen. Der Mütterbestand für Geburten vor 1992 ist ja bekannt",so der Rentenexperte.
Rentenversicherung skeptisch gegenüber Demografie-Kapitalrücklage
Skeptisch äußerte sich Thiede zu Vorschlägen, dass die Deutschen Rentenversicherung wie die private Versicherungswirtschaft einen Kapitalstock anspart, um gegen die demografische Entwicklung besser gewappnet zu sein. Thiede verwies darauf, dass eine solche hohe Demografie-Rücklage möglicherweise von der Politik zweckentfremdet werden könnte. Dann hätten die Bürger möglicherweise in der Vergangenheit auf eine Senkung der Rentenbeiträge verzichtet, würden aber in der Zukunft nicht von einer höheren Rente profitieren.
Auch andere Lösungen, etwa in Schweden, wo in einen staatlichen Kapitalfonds gespart wird, hält Thiede nicht für tragbar. Er verwies darauf, dass anscheinend Verbraucherschützer das schwedische Modell noch nie richtig unter die Lupe genommen hätten. "Die Deutsche Rentenversicherung hat das genau analysiert und festgestellt, dass in Schweden das Risiko, dass sich die Kapitalanlage schlecht entwickelt oder es gar zu Verlusten kommt, zu 100 Prozent auf die Bürger verlagert wurde", kritisierte Thiede.
Bild: © Gerd Altmann/
Bei Geschiedenen wirke der Versorgungsausgleich für die Mütter. Dies Gruppe sei daher meist nicht besonders von Altersarmut bedroht, auch wenn die Renten der Mütter durch Erziehungszeiten deutlich unter der Durchschnittsrente von derzeit 864 (907 in den neuen Ländern) Euro liegen würde.
Eine von der Politik - vor allem der CDU - geplante Verbesserung der Mütterrente durch eine Anrechnung zusätzlicher Erziehungszeiten für Geburten vor 1992 dürfte sehr teuer werden. Dies geht aus einer Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung hervor. Danach würde die Anrechnung von drei zusätzlichen Kindererziehungsjahren schon 2014 einen jährlichen Mehraufwand für die Rentenkasse von 13,1 Milliarden Euro bedeuten. Diese Leistung würde, weil mehr Mütter und Väter mit Kindererziehungszeiten, vor 1992 in Rente gehen, 2030 einen Höhepunkt mit 16,9 Milliarden Euro erreichen.
Ohne steuerliche Gegenfinanzierung müsste die Rentenversicherung allein aufgrund der neuen Mütterrente nach einigen Jahren - wenn die Reserven aufgebraucht wären - den Rentenbeitragssatz erhöhen. Dabei werde dieser sowieso steigen, weil es aufgrund der Überalterung der Gesellschaft immer weniger Einzahler, aber immer mehr Rentner gibt. 2030 soll der Satz 22 Prozent erreichen, derzeit liegt er bei 18,9 Prozent.
"Wenn die Rentenversicherung die geplante Verbesserung der Mütterrente allein bewältigen muss, dürfte der Satz von 22 Prozent nicht haltbar sein", so Thiede. Werden auch für Geburten vor 1992 drei Jahre Kindererziehung angerechnet, steigen die Renten deutlich. In den neuen Bundesländern bei einem Kind von 600 auf 656 Euro im Monat, bei zwei Kindern von 524 auf 637 Euro im Monat. In den neuen Ländern würde bei einem Kind die Durchschnittsrente von 785 auf 836 Euro und bei zwei Kindern von 756 auf 859 Euro angehoben, wie die Modellrechnung zeigt. Mütter in den neuen Ländern beziehen durchweg eine höhere Rente, weil sie trotz Kindern in der DDR meist weitergearbeitet haben. Thiede hält es zudem für ausgeschlossen, dass nach der Bundestagswahl in diesem Jahr die Zeit ausreiche, um ein Gesetz zur Verbesserung der Renten für Erziehungszeiten für Anfang 2014 starten zu lassen. "Möglich ist es natürlich das Gesetz rückwirkend für diesen Termin geltend zu lassen. Der Mütterbestand für Geburten vor 1992 ist ja bekannt",so der Rentenexperte.
Rentenversicherung skeptisch gegenüber Demografie-Kapitalrücklage
Skeptisch äußerte sich Thiede zu Vorschlägen, dass die Deutschen Rentenversicherung wie die private Versicherungswirtschaft einen Kapitalstock anspart, um gegen die demografische Entwicklung besser gewappnet zu sein. Thiede verwies darauf, dass eine solche hohe Demografie-Rücklage möglicherweise von der Politik zweckentfremdet werden könnte. Dann hätten die Bürger möglicherweise in der Vergangenheit auf eine Senkung der Rentenbeiträge verzichtet, würden aber in der Zukunft nicht von einer höheren Rente profitieren.
Auch andere Lösungen, etwa in Schweden, wo in einen staatlichen Kapitalfonds gespart wird, hält Thiede nicht für tragbar. Er verwies darauf, dass anscheinend Verbraucherschützer das schwedische Modell noch nie richtig unter die Lupe genommen hätten. "Die Deutsche Rentenversicherung hat das genau analysiert und festgestellt, dass in Schweden das Risiko, dass sich die Kapitalanlage schlecht entwickelt oder es gar zu Verlusten kommt, zu 100 Prozent auf die Bürger verlagert wurde", kritisierte Thiede.
Bild: © Gerd Altmann/
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek