Vermittler, die ihre Kunden zum schwierigen Thema Arbeitskraftabsicherung beraten, können die aktuelle Untersuchung des Instituts für Finanz-Markt-Analyse (Infinma) zum Marktstandard in vielfältiger Weise nutzen. Sie hilft, mögliche Leistungen auf einfache Art und Weise zu verdeutlichen.
Zwar betonen die Autoren, dass sie bei der Auswertung von 18 Kriterien kein Rating erstellt haben, doch die an eine Ampelsystematik angelehnte Auszählung der Leistungen suggeriert deutlich, was als Marktstandard „durchgeht“ (blau), abgelehnt wird (rot) oder für gut oder besser befunden wird (grün). So können etwa Meldefristen für den Versicherten zu erheblichen Leistungseinbußen führen. Das gilt für 137 der ausgewerteten Tarife, während der „Markt“ mit 192 Tarifen gar keine Aussage zu Meldefristen trifft.
Für den Kunden ist es aber vorteilhaft, so die Autoren, wenn der Versicherer in seinen Bedingungen gänzlich auf Meldefristen verzichtet. Eine solche Regelung findet man immerhin in 137 der untersuchten Tarife. Kritik üben die Experten auch daran, dass es immer noch 173 Tarife am Markt gibt, die keine Erhöhungsoption ohne besonderen Anlass vorsehen. Das schränke die Kunden ein. Auch wenn die Erhöhungsoption ohne Anlass zeitlich eingeschränkt ist, etwa auf eine Frist von fünf Jahren, sei dies positiv zu bewerten.
Zeitliche Befristung ist ungut
Noch dominiert die Möglichkeit, den kranken Versicherten ein auf zwölf Monate befristetes Anerkenntnis für ihre Rente zu geben. Diese Regelung fand Infinma in 221 Tarifen. Eine Rechtssicherheit haben die Kunden damit nicht, meinen die Autoren. Das gelte auch für die zeitliche Befristung in begründeten Ausnahmefällen.
„Da die Möglichkeiten eines begründeten Einzelfalles hier allerdings vielfältig sind, dient die vorherrschende Formulierung nicht unbedingt der Markttransparenz“, stellt die Studie fest und fordert weiter: „Daher sollte der Versicherer nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen möglichst zügig eine endgültige und rechtsverbindliche Entscheidung über die Leistungspflicht treffen.“ Anscheinend leiden viele Versicherer bei der BU-Leistungsprüfung noch immer – gestützt durch ihre Bedingungen – an einem Professionalitätsdefizit. Dem Image der BU-Police tut dies auf keinen Fall gut.
187 Tarife ausgezeichnet
Insgesamt zeigt die Auswertung ganz deutlich, dass die Berufsunfähigkeits-Versicherung weiterhin in vielen Bereichen höchst komplex ist. Daher hat Infinma 187 – also rund 40 Prozent - der 461 insgesamt untersuchten Tarife „zertifiziert“. Sie entsprechend dem Marktstandard oder liegen darüber. Dazu erläuterten die Autoren: „Gerade im Hinblick auf „Best Advice“ halten wir es für sehr sinnvoll, die einzelnen Bedingungswerke daran zu messen, was aktuell am Markt üblich ist. Es ist für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind.“
Kriterium ausgetauscht
An einer Stelle hat Infinma übrigens das „Nicht-Rating“ gegenüber früheren Untersuchungen modifiziert. So wurde das Kriterium „Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit“ durch die Regelungen zur BU nach dem Ausscheiden aus dem Beruf ersetzt. Diese Veränderung des Marktstandards zeige, dass die Analyse „dynamisch auf Marktveränderung reagiert und somit gut funktioniert.“
Infinma wurde im Jahre 2003 von Marc Glissmann und Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen sowie Investment tätig.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek