Berufsunfähige haben meist psychische Probleme

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Die Zahlen ändern sich über die Jahre nur marginal. Der Trend bleibt gleich. Psychische Störungen sind immer noch DER Grund für Berufsunfähigkeit. Das zeigt auch eine neue Untersuchung der Debeka.

Psychische Störungen sind immer noch mit großem Abstand Ursache Nummer eins, wenn Menschen berufsunfähig werden. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Debeka.

Für ihre neuste Analyse hat der Lebensversicherer aus Koblenz seinen Bestand von etwa 481.000 gegen Berufsunfähigkeit (BU) Versicherten für das Jahr 2020 ausgewertet. Berücksichtigt wurden dabei die in dem Jahr rund 950 neu eingetretenen Leistungsfälle.

Gibt drei hauptsächliche Gründe für eine Berufsunfähigkeit

Die drei Hauptgründe sind: Für 40,6 Prozent waren psychische Störungen Grund für die Berufsunfähigkeit. Im Jahr 2019 betrug dieser Anteil noch 44,1 Prozent. Als zweiten Grund führt die Debeka mit 16,9 Prozent Geschwülste an, so zum Beispiel Krebserkrankungen. Mit 14,1 Prozent war der Bewegungsapparat – Rücken oder Gelenke – der drittgrößte Anlass, seinem Job nicht mehr nachkommen zu können. 

Zahl schwankt seit Jahren zwischen 40 und 45 Prozent

Die Anzahl psychischer Erkrankungen als Hauptursache für Berufsunfähigkeit schwankt seit Jahren zwischen 40 und 45 Prozent und war in den Jahren 2019 und 2020 wieder rückläufig. Eine Auswertung der Daten in der Debeka Krankenversicherung ergab für denselben Zeitraum eher einen minimalen Anstieg von psychischen Behandlungen im ambulanten Bereich sowie wahlärztlichen Bereich im Krankenhaus. Für das Jahr 2019 waren es mit circa 878.400 Behandlungen 3,27 Prozent mehr und für das Jahr 2020 noch einmal 1,7 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr.

Ob sich diese Entwicklung in der Berufsunfähigkeit niederschlagen wird, bleibt abzuwarten. Auswirkungen der Corona-Pandemie sind damit bisher noch nicht erkennbar oder bestätigt.

Laut Debeka hat der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte leicht zugenommen. 2019 lag der Wert bei insgesamt 12,6 Prozent. Neubildungen – also bösartige und gutartige Tumore – als Grund stiegen leicht um 1,2 Prozentpunkte, 2019 waren es insgesamt 15,6 Prozent.

Gut 2,5 Prozent mehr Rente für Berufsunfähigkeit ausbezahlt

63,3 Millionen Euro Rente (Vorjahr: 61,7 Millionen Euro) zahlte die Debeka im Jahr 2020 insgesamt an Menschen, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Damit entrichtete die Debeka knapp 2,5 Prozent mehr Rente für Berufsunfähigkeit als im Vorjahr. Empfänger waren knapp 7.500 Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr – oder nur noch eingeschränkt – verrichten konnten. Davon waren circa 6.670 Vollinvalide und 819 Teilinvalide. Im Vorjahr lag die Zahl der Vollinvaliden bei circa 6.450 Personen, die Zahl der Teilinvaliden bei 788.

 

 

 

 

Akzeptanz psychischer Erkrankungen wächst nur langsam

Obwohl Diagnosen wie Burn-out-Syndrom immer mehr häufiger gestellt werden, ist vielen Menschen nicht bewusst, dass es jeden treffen kann. Berufsunfähigkeitsfälle aufgrund psychischer Erkrankungen durchziehen alle Milieus und Berufe, vom Studenten bis zum Manager. Und auch Menschen ohne auffällige Krankheitsvorgeschichte können betroffen sein. Ein weiteres großes Problem ist die gesellschaftliche Stigmatisierung. Die öffentliche Akzeptanz psychischer Erkrankungen wächst im Vergleich zu deren tatsächlichen Verbreitung nur langsam.

Ein Vergleich zwischen männlichen und weiblichen Rentenbeziehern in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt eine hohe Diskrepanz zwischen beiden Geschlechtern. Während der Anteil der Versicherungsfälle im Jahr 2017 bei Frauen bei 43 Prozent lag, waren es bei Männern nur 30 Prozent. Hier liegt der Verdacht nahe, dass Letztere aufgrund von geschlechtsbedingten Rollenerwartungen seltener einen Arzt oder Therapeuten aufsuchen.

Bei einer mindestens sechs Monate anhaltenden Arbeitsunfähigkeit zahlt zum Beispiel die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend eine fortwährende Rente – auch bei psychischen Erkrankungen. Diese werden bereits bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sogenannter "gelber Schein") anerkannt.

Vor allem für Arbeitnehmer in sozialen Berufsgruppen wie Erzieher, Kranken- oder Altenpfleger oder anderen, mit hoher psychischer Belastung verbundenen Tätigkeiten, ist diese BU-Absicherung gedacht. Einer der Merkmale der Police ist deren Wiedereingliederungshilfe von bis zu sechs Monatsrenten (maximal 10.000 Euro), die als Belohnung für eine erfolgreiche Wiederaufnahme der bisherigen oder einer anderen Berufstätigkeit an den Versicherten ausgezahlt werden.

Quellen: Basler Versicherungen, Debeka

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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