Zusagen zur Absicherung gegen Terrorrisiken weichen klammheimlich aus so mancher Lebensversicherungs-Police. Wenn sich jetzt der Schicksalsschlag vom 11. September zum dritten Mal jährt und auch aktuelle Terrorakte in Russland wieder deutlich machen, wie unberechenbar und unsicher das Leben im Umfeld terroristischer Elemente ist, wird die Brisanz für den Rückzug der Versicherer erst so richtig deutlich.
Neben den Größten im LV-Markt wie Allianz und Axa hat auch die neue leben in ihre neuen Policen eine Klausel aufgenommen, wonach "die Schäden nach Angriffen atomarer, biologischer und chemischer Waffen" nicht mehr gedeckt sind.
Es wird nichts bezahlt
Während Altverträge nicht betroffen sind, müssen Versicherungskunden neuer Risiko-Lebensversicherungs-Policen davon ausgehen, dass nach entsprechenden Terrorakten mit ABC-Waffen nichts bezahlt wird. Und bei einer Kapital-Lebensversicherung würden die Hinterbliebenen allenfalls den Zeitwert des Vertrags überwiesen bekommen.
GDV gab Empfehlungsklausel
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherung (GDV) hatte schon im letzten Jahr eine Empfehlungsklausel zum Ausschluss einiger terroristischer Risiken abgegeben. In Berlin geht man davon aus, dass nach und nach alle Versicherer die Klausel in ihre Tarife aufnehmen.
Die Musterklausel des GDV beschreibt den Deckungs-Ausschluss dann, wenn "der Einsatz oder das Freisetzen von ABC-Waffen darauf ausgerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden". Das lässt die Interpretation zu, dass schon ein Anschlag mit wenigen Toten und/oder Verletzten den Versicherungsschutz kappt.
Die beiden Rückversicherer Frankonia und Kölnische Rück warten mit anderen Klausel-Vorschlägen auf, die der GDV kritisch aufnahm. Darin wird auf das tatsächliche Terror-Ereignis (Anschlag) abgestellt. So würden fehlgeschlagene Versuche, eine größere Anzahl von Menschen zu töten oder zu verletzen, nicht schon automatisch zum Deckungs-Ausschluss führen.
Absoluter Notfall
Der GDV sieht in seinem Vorschlag übrigens keine Handhabe, dass sich die Versicherer aus der Verantwortung stehlen. Der Syndikus des GDV, Peter Präve, dazu: "Die Klausel zielt auf den absoluten Notfall, wenn die Geschäftsgrundlage der Versicherer durch einen großen Schadenfall bedroht wäre." Hier müsse in größeren Zusammenhängen gedacht werden, weil größere Unternehmen betroffen seien. Laut Präve ist bei einzelnen geschädigten Personen ein Ausschluss undenkbar.
Unterdessen ist auch von der Münchener Rück zu hören, dass sie im Haftpflicht-Geschäft keine Terror-Deckung mehr gewähren will.
Schmutziges Geschäft
Außerdem überlegen die europäischen Versicherer gemeinsam den Ausschluss von Risiken aus den Luftfahrtversicherungen. Man berate, ob Schäden durch "Anschläge in Flugzeugen mit schmutzigen Bomben" (= konventionelle Bomben mit radioaktiven Material) oder andere Terrorwaffen für nicht versicherbar erklärt werden sollen. Wenn die Klausel so verabschiedet werde, will sie auch die Hannover Rück, weltweit die Nummer vier unter den Rückversicherern, umsetzen.
Aufgeschreckt von dieser Diskussion rufen die Luftlinien erneut nach der Staatshaftung. Die Lufthansa fürchtet, dass ohne Staatshaftung Flugstillstand drohe.
Neben den Größten im LV-Markt wie Allianz und Axa hat auch die neue leben in ihre neuen Policen eine Klausel aufgenommen, wonach "die Schäden nach Angriffen atomarer, biologischer und chemischer Waffen" nicht mehr gedeckt sind.
Es wird nichts bezahlt
Während Altverträge nicht betroffen sind, müssen Versicherungskunden neuer Risiko-Lebensversicherungs-Policen davon ausgehen, dass nach entsprechenden Terrorakten mit ABC-Waffen nichts bezahlt wird. Und bei einer Kapital-Lebensversicherung würden die Hinterbliebenen allenfalls den Zeitwert des Vertrags überwiesen bekommen.
GDV gab Empfehlungsklausel
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherung (GDV) hatte schon im letzten Jahr eine Empfehlungsklausel zum Ausschluss einiger terroristischer Risiken abgegeben. In Berlin geht man davon aus, dass nach und nach alle Versicherer die Klausel in ihre Tarife aufnehmen.
Die Musterklausel des GDV beschreibt den Deckungs-Ausschluss dann, wenn "der Einsatz oder das Freisetzen von ABC-Waffen darauf ausgerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden". Das lässt die Interpretation zu, dass schon ein Anschlag mit wenigen Toten und/oder Verletzten den Versicherungsschutz kappt.
Die beiden Rückversicherer Frankonia und Kölnische Rück warten mit anderen Klausel-Vorschlägen auf, die der GDV kritisch aufnahm. Darin wird auf das tatsächliche Terror-Ereignis (Anschlag) abgestellt. So würden fehlgeschlagene Versuche, eine größere Anzahl von Menschen zu töten oder zu verletzen, nicht schon automatisch zum Deckungs-Ausschluss führen.
Absoluter Notfall
Der GDV sieht in seinem Vorschlag übrigens keine Handhabe, dass sich die Versicherer aus der Verantwortung stehlen. Der Syndikus des GDV, Peter Präve, dazu: "Die Klausel zielt auf den absoluten Notfall, wenn die Geschäftsgrundlage der Versicherer durch einen großen Schadenfall bedroht wäre." Hier müsse in größeren Zusammenhängen gedacht werden, weil größere Unternehmen betroffen seien. Laut Präve ist bei einzelnen geschädigten Personen ein Ausschluss undenkbar.
Unterdessen ist auch von der Münchener Rück zu hören, dass sie im Haftpflicht-Geschäft keine Terror-Deckung mehr gewähren will.
Schmutziges Geschäft
Außerdem überlegen die europäischen Versicherer gemeinsam den Ausschluss von Risiken aus den Luftfahrtversicherungen. Man berate, ob Schäden durch "Anschläge in Flugzeugen mit schmutzigen Bomben" (= konventionelle Bomben mit radioaktiven Material) oder andere Terrorwaffen für nicht versicherbar erklärt werden sollen. Wenn die Klausel so verabschiedet werde, will sie auch die Hannover Rück, weltweit die Nummer vier unter den Rückversicherern, umsetzen.
Aufgeschreckt von dieser Diskussion rufen die Luftlinien erneut nach der Staatshaftung. Die Lufthansa fürchtet, dass ohne Staatshaftung Flugstillstand drohe.
Autor(en): Marianne Storck