"Durch die schärferen Haftungsregeln für Unternehmensvorstände wird der Bedarf an D&O-Deckungen steigen, insbesondere mit Blick auf die notwendige Abwehr von Schadenersatzansprüchen", glaubt Erich Hartmann, Underwriting Manager bei .
Rund 14.000 deutsche Aktiengesellschaften seien von der durch die große Koalition verabschiedeten Regelung zur persönlichen Haftung der Manager betroffen. Danach haften Manager, Aufsichts- und Beiräte künftig für die finanziellen Folgen von ihnen fahrlässig begangener Pflichtverletzungen. Vorstandsmitglieder, die im Schadenfall mit bis zu einem Jahresgehalt für selbst verursachte Verluste einstehen müssen, werden, so glauben die Experten des Spezialversicherers, aller Voraussicht nach nun häufiger gegen die entsprechenden Entscheidungen gerichtlich vorgehen.
Rund 14.000 deutsche Aktiengesellschaften seien von der durch die große Koalition verabschiedeten Regelung zur persönlichen Haftung der Manager betroffen. Danach haften Manager, Aufsichts- und Beiräte künftig für die finanziellen Folgen von ihnen fahrlässig begangener Pflichtverletzungen. Vorstandsmitglieder, die im Schadenfall mit bis zu einem Jahresgehalt für selbst verursachte Verluste einstehen müssen, werden, so glauben die Experten des Spezialversicherers, aller Voraussicht nach nun häufiger gegen die entsprechenden Entscheidungen gerichtlich vorgehen.
Autor(en): Versicherungsmagazin