Sie sprießen wie Pilze aus dem Boden und tragen so hippe Namen wie Asuro, Clark, Getsafe oder Knip. Fintechs-Startups, die anfänglich die Bankenszene bestimmten, prägen zunehmend auch die Versicherungssparte. Doch was heißt "Fintech" eigentlich genau? Sind diese Unternehmen wirklich eine ganz neue Erfindung? Sind sie vielleicht nur eine kurze Modeerscheinung oder stellen sie die Versicherungslandschaft künftig auf den Kopf? Damit beschäftigte sich auch der diesjährige Pressedialog der BCA in Frankfurt.
Die Marktanteile der Fintechs oder auch Finanztechnologie-Unternehmen am Gesamtmarkt liegen bislang noch im Promille-Bereich. Die größten Fintechs kommen vor allem aus den USA, China oder Großbritannien, wobei diese in erster Linie, Online-Kredite vergeben, Online-Sachversicherung verkaufen oder als Online-Bank auftreten, die diesbezüglichen Unternehmen im Versicherungsbereich sind dagegen bislang noch recht klein. Die Lösungen für den Versicherungsbereich werden häufig auch als Insurtech bezeichnet.
Werden die Fintechs ihrem Anspruch gerecht?
Fintechs möchten meist junge oder versicherungsmüde Kunden gewinnen und zwar durch einen lässigen Auftritt in Netz sowie der entsprechenden Sprache ("Mit uns hast du das gute Gefühl. richtig und günstig versichert zu sein."). Doch werden sie diesem Anspruch auch wirklich gerrecht? Das bezweifeln viele versierte Versicherungsfachleute, so auch die BCA AG, wie auf deren Pressedialog in Frankfurt zu erkennen war.
Der Hauptkritik des Maklerpools: Die diversen Fintechs sind als Makler für Versicherungen im Sinne des § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Doch trotz diesem Status wird die Kundenberatung oft explizit ausgeschlossen, was meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu ersehen ist. Doch welcher (potenzielle) Kunde liest diese AGBs der Unternehmen schon sorgfältig durch!
Volle Maklervollmacht unterschreiben, ohne es zu wissen
So heißt es zum Beispiel in den AGBs eines deutschen Fintech-Unternehmens: "Um unsere Dienste zu nutzen, musst du dich auf unserer Internet-Plattform bzw. App registrieren. ... Durch deine Registrierung kommt zwischen uns ein Nutzungsvertrag zustande." Und genau in einer derartigen Formulierung liegt nach Ansicht der BCA-Verantwortlichen das Problem: Denn wer sich registriere, erteile damit eine Maklervollmacht. Diese Vollmacht sei nicht nur eine bloße Auskunfts-AGB sondern eine volle Maklervollmacht, die zur Folge habe, dass eine bestehende Vollmacht gegenüber dem früheren Versicherungsmakler des Kunden erlösche.
Schlecht für den vorab betreuenden Makler, der so sein Mandat verliert. Der Kunde selbst sei sich dieses Verfahrens oft nicht bewusst. Und wenn sich ein wechselfreudiger oder unsteter Kunde entscheide, erneut zu wechseln, würde wieder eine neue Maklervollmacht entstehen und die alte verlöre ihre Gültigkeit.
Großes Problem: Möglicher Haftungsausschluss
Nicht weniger problematisch ist nach Ansicht der BCA-Macher auch die Tatsche, dass bei unvollständigen Daten ein Haftungsauschluss erfolge. Will sagen: Verschreibt sich ein angehender Kunde zum Beispiel bei seinem Vertragsabschluss und es kommt zu einem Schaden, besteht die Gefahr, dass die Haftung ausgeschlossen wird.
Was klassischen Branchenteilenhmern wie BCA auch sauer aufstößt, ist der Umstand, dass Fintechs dazu neigten, verschiedene Versicherungssparten auszuschließen.
Sie als Maklerpool würden dahingegen weitaus eher dem Profil eines Fintechs-Unternehmens gerecht werden, denn sie trügen als Vollsortimenter jedem Geschäftsbereich Rechnung, zudem seien aktuelle Trends wie Digitalisierung, Prozessoptimierung und Regulierung ihre Themen. O-Ton Oliver Lang, Vorstand der BCA AG: "Wir sind seit 31 Jahren ein Fintech."
Regulierung gewünscht
Und obwohl die Versicherungsbranche kontinuierlich mit dem Thema Regulierung konfrontiert war und hierbei leichte Ermüdungserscheinungen aufweist, wünschen sich Lang und seine Vorstandskollegen für die Zukunft, dass die Regulierungsbehörden den neuen Online-Maklern doch etwas genauer auf die Finger schauen.
Weitere Aspekte aus dem BCA-Pressedialog 2016 finden Sie auch in der Februar-Ausgabe von .
Bildquelle: © moggara12 /fotolia; Textquelle: Wikipedia
Die Marktanteile der Fintechs oder auch Finanztechnologie-Unternehmen am Gesamtmarkt liegen bislang noch im Promille-Bereich. Die größten Fintechs kommen vor allem aus den USA, China oder Großbritannien, wobei diese in erster Linie, Online-Kredite vergeben, Online-Sachversicherung verkaufen oder als Online-Bank auftreten, die diesbezüglichen Unternehmen im Versicherungsbereich sind dagegen bislang noch recht klein. Die Lösungen für den Versicherungsbereich werden häufig auch als Insurtech bezeichnet.
Werden die Fintechs ihrem Anspruch gerecht?
Fintechs möchten meist junge oder versicherungsmüde Kunden gewinnen und zwar durch einen lässigen Auftritt in Netz sowie der entsprechenden Sprache ("Mit uns hast du das gute Gefühl. richtig und günstig versichert zu sein."). Doch werden sie diesem Anspruch auch wirklich gerrecht? Das bezweifeln viele versierte Versicherungsfachleute, so auch die BCA AG, wie auf deren Pressedialog in Frankfurt zu erkennen war.
Der Hauptkritik des Maklerpools: Die diversen Fintechs sind als Makler für Versicherungen im Sinne des § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Doch trotz diesem Status wird die Kundenberatung oft explizit ausgeschlossen, was meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu ersehen ist. Doch welcher (potenzielle) Kunde liest diese AGBs der Unternehmen schon sorgfältig durch!
Volle Maklervollmacht unterschreiben, ohne es zu wissen
So heißt es zum Beispiel in den AGBs eines deutschen Fintech-Unternehmens: "Um unsere Dienste zu nutzen, musst du dich auf unserer Internet-Plattform bzw. App registrieren. ... Durch deine Registrierung kommt zwischen uns ein Nutzungsvertrag zustande." Und genau in einer derartigen Formulierung liegt nach Ansicht der BCA-Verantwortlichen das Problem: Denn wer sich registriere, erteile damit eine Maklervollmacht. Diese Vollmacht sei nicht nur eine bloße Auskunfts-AGB sondern eine volle Maklervollmacht, die zur Folge habe, dass eine bestehende Vollmacht gegenüber dem früheren Versicherungsmakler des Kunden erlösche.
Schlecht für den vorab betreuenden Makler, der so sein Mandat verliert. Der Kunde selbst sei sich dieses Verfahrens oft nicht bewusst. Und wenn sich ein wechselfreudiger oder unsteter Kunde entscheide, erneut zu wechseln, würde wieder eine neue Maklervollmacht entstehen und die alte verlöre ihre Gültigkeit.
Großes Problem: Möglicher Haftungsausschluss
Nicht weniger problematisch ist nach Ansicht der BCA-Macher auch die Tatsche, dass bei unvollständigen Daten ein Haftungsauschluss erfolge. Will sagen: Verschreibt sich ein angehender Kunde zum Beispiel bei seinem Vertragsabschluss und es kommt zu einem Schaden, besteht die Gefahr, dass die Haftung ausgeschlossen wird.
Was klassischen Branchenteilenhmern wie BCA auch sauer aufstößt, ist der Umstand, dass Fintechs dazu neigten, verschiedene Versicherungssparten auszuschließen.
Sie als Maklerpool würden dahingegen weitaus eher dem Profil eines Fintechs-Unternehmens gerecht werden, denn sie trügen als Vollsortimenter jedem Geschäftsbereich Rechnung, zudem seien aktuelle Trends wie Digitalisierung, Prozessoptimierung und Regulierung ihre Themen. O-Ton Oliver Lang, Vorstand der BCA AG: "Wir sind seit 31 Jahren ein Fintech."
Regulierung gewünscht
Und obwohl die Versicherungsbranche kontinuierlich mit dem Thema Regulierung konfrontiert war und hierbei leichte Ermüdungserscheinungen aufweist, wünschen sich Lang und seine Vorstandskollegen für die Zukunft, dass die Regulierungsbehörden den neuen Online-Maklern doch etwas genauer auf die Finger schauen.
Weitere Aspekte aus dem BCA-Pressedialog 2016 finden Sie auch in der Februar-Ausgabe von .
Bildquelle: © moggara12 /fotolia; Textquelle: Wikipedia
Autor(en): Meris Neininger