Nicht nur die Deutschen müssen privat Vorsorge für die Rente treffen: Auch andere europäische Länder suchen nach Lösungen für die drohende Rentenlücke. Welche bAV-Systeme haben sich in den europäischen Mitgliedsstaaten durchgesetzt? Das auf mittelständische bAV-Lösungen spezialisierte Beratungsunternehmen Longial wirft einen Blick auf die Situation der Betriebsrenten in Europa.
Die bAV-Szene in den Mitgliedsstaaten der EU sei stets sehr heterogen: „Kulturelle Unterschiede, überlieferte Traditionen und die von den politischen Parteien definierte Rolle der staatlichen Sozialversicherungsträger bestimmen sowohl Form und Ausgestaltung der privaten als auch der betrieblichen Altersvorsorge“, erläutert Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial.
Wo der Staat sich um die Vorsorge seiner Bürger durch ein staatliches System kümmere, habe die bAV eine entsprechend geringere Bedeutung und deren steuerliche Förderung sei eingeschränkt. Steuerliche Anreize für die betriebliche und private Vorsorge böten dagegen die Länder, die sich traditionell nur um eine Basisversorgung seiner Bürger kümmere – wie zum Beispiel Großbritannien. Der gebräuchlichste Durchführungsweg in diesen Ländern sei der Pensionsfonds („pension fund“).
Höhe der Pensionsvermögen in der EU
Wie groß die Unterschiede dieser Vorsorgephilosophien innerhalb der EU seien, zeige eine kürzlich veröffentlichte Studie zur Höhe der Pensionsvermögen von „Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ in den einzelnen Mitgliedsländern für die Jahre 2011 bis 2013. Auftraggeber sei die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority). „Die absoluten Zahlen gewinnen an Vergleichbarkeit, wenn man sie ins Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) setzt“, erklärt Dr. Kolvenbach: Danach spiele die bAV in den Niederlanden die bedeutendste Rolle: Mit knapp 1 Billion Euro Anlagevermögen der betrieblichen Pensionsfonds entspricht dies circa 170 Prozent des BIP.
Der in absoluten Zahlen größte bAV-Markt ist traditionell Großbritannien: Auf Basis der EIOPA-Angaben und ergänzender Recherchen der Longial ergeben sich für 2013 Deckungsmittel in Höhe von circa 2,4 Billionen Euro. Das entspreche einer BIP-Quote von 130 Prozent. Es folge Irland mit 60 Prozent, dann mit großem Abstand Portugal (9 Prozent), Norwegen (7,5 Prozent) und – gleichauf mit Italien – Deutschland (6 Prozent).
Besonderheiten in Deutschland
Allerdings zählten gemäß der Definition der EIOPA in Deutschland nur die Pensionskasse und der Pensionsfonds zu den so genannten EbAVs (Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung), nicht jedoch die drei weiteren Durchführungswege Direktzusage, Direktversicherung und Unterstützungskasse. Daher seien diese Wege in der Vergleichsübersicht nicht enthalten. Nehme man deren Deckungsmittel hinzu, ergebe sich eine Summe von insgesamt 520 Milliarden Euro Anlagevermögen. Dies entspreche einer Quote von 18 Prozent – ein Zehntel dessen, was gemessen am BIP in den Niederlanden an Mitteln zur Altersvorsorge vorhanden sei. „Die Quote spiegelt deutlich die von Politikern und Gewerkschaften beklagte zu geringe Verbreitung der bAV in Deutschland wider“, so der Geschäftsführer des Pensionsberaters.
Vereinheitlichung erfordert Abstimmung
Die bAV-Landschaft in Europa sei sehr unterschiedlich. Bestrebungen der EU-Kommission, die bAV zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, erforderten daher langwierige und schwierige Abstimmungsprozesse. „Als Ergebnis sind daher höchstens grobe Rahmenbedingungen möglich“, kommentiert Dr. Kolvenbach. Diese zielten dann in erster Linie auf die grenzüberschreitende Portabilität erworbener bAV-Anwartschaften und eine Angleichung der arbeitsrechtlichen Bedingungen ab.
Textquelle: Longial
Die bAV-Szene in den Mitgliedsstaaten der EU sei stets sehr heterogen: „Kulturelle Unterschiede, überlieferte Traditionen und die von den politischen Parteien definierte Rolle der staatlichen Sozialversicherungsträger bestimmen sowohl Form und Ausgestaltung der privaten als auch der betrieblichen Altersvorsorge“, erläutert Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial.
Wo der Staat sich um die Vorsorge seiner Bürger durch ein staatliches System kümmere, habe die bAV eine entsprechend geringere Bedeutung und deren steuerliche Förderung sei eingeschränkt. Steuerliche Anreize für die betriebliche und private Vorsorge böten dagegen die Länder, die sich traditionell nur um eine Basisversorgung seiner Bürger kümmere – wie zum Beispiel Großbritannien. Der gebräuchlichste Durchführungsweg in diesen Ländern sei der Pensionsfonds („pension fund“).
Höhe der Pensionsvermögen in der EU
Wie groß die Unterschiede dieser Vorsorgephilosophien innerhalb der EU seien, zeige eine kürzlich veröffentlichte Studie zur Höhe der Pensionsvermögen von „Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ in den einzelnen Mitgliedsländern für die Jahre 2011 bis 2013. Auftraggeber sei die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority). „Die absoluten Zahlen gewinnen an Vergleichbarkeit, wenn man sie ins Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) setzt“, erklärt Dr. Kolvenbach: Danach spiele die bAV in den Niederlanden die bedeutendste Rolle: Mit knapp 1 Billion Euro Anlagevermögen der betrieblichen Pensionsfonds entspricht dies circa 170 Prozent des BIP.
Der in absoluten Zahlen größte bAV-Markt ist traditionell Großbritannien: Auf Basis der EIOPA-Angaben und ergänzender Recherchen der Longial ergeben sich für 2013 Deckungsmittel in Höhe von circa 2,4 Billionen Euro. Das entspreche einer BIP-Quote von 130 Prozent. Es folge Irland mit 60 Prozent, dann mit großem Abstand Portugal (9 Prozent), Norwegen (7,5 Prozent) und – gleichauf mit Italien – Deutschland (6 Prozent).
Besonderheiten in Deutschland
Allerdings zählten gemäß der Definition der EIOPA in Deutschland nur die Pensionskasse und der Pensionsfonds zu den so genannten EbAVs (Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung), nicht jedoch die drei weiteren Durchführungswege Direktzusage, Direktversicherung und Unterstützungskasse. Daher seien diese Wege in der Vergleichsübersicht nicht enthalten. Nehme man deren Deckungsmittel hinzu, ergebe sich eine Summe von insgesamt 520 Milliarden Euro Anlagevermögen. Dies entspreche einer Quote von 18 Prozent – ein Zehntel dessen, was gemessen am BIP in den Niederlanden an Mitteln zur Altersvorsorge vorhanden sei. „Die Quote spiegelt deutlich die von Politikern und Gewerkschaften beklagte zu geringe Verbreitung der bAV in Deutschland wider“, so der Geschäftsführer des Pensionsberaters.
Vereinheitlichung erfordert Abstimmung
Die bAV-Landschaft in Europa sei sehr unterschiedlich. Bestrebungen der EU-Kommission, die bAV zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, erforderten daher langwierige und schwierige Abstimmungsprozesse. „Als Ergebnis sind daher höchstens grobe Rahmenbedingungen möglich“, kommentiert Dr. Kolvenbach. Diese zielten dann in erster Linie auf die grenzüberschreitende Portabilität erworbener bAV-Anwartschaften und eine Angleichung der arbeitsrechtlichen Bedingungen ab.
Textquelle: Longial
Autor(en): versicherungsmagazin.de