bAV: EU-Kommission mahnt fairen Wettbewerb in Deutschland an

Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für kommunale Angestellte in Deutschland fordert die EU-Kommission fairen Wettbewerb ein. Nachdem der Europäische Gerichtshof vor einem Jahr Deutschland wegen der direkten Vergabe der Versorgungsverträge an einige wenige Anbieter verurteilt hatte, mahnte die Kommission heute schnelle Nachbesserungen an.

Die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und der Gewerkschaft ver.di (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft) vereinbarten 2003 in einem Tarifvertrag, dass die Entgeltumwandlung durch die kommunalen Arbeitgeber über öffentliche Zusatzversorgungseinrichtungen, Mitglieder der Sparkassen-Finanzgruppe oder Kommunalversicherer zu erfolgen hat. Auf Basis dieses Tarifvertrags haben deutsche kommunale Behörden und Betriebe Verträge über Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung ohne transparentes Vergabeverfahren direkt an Dienstleister vergeben, die den im Tarifvertrag genannten drei Gruppen angehören. Dies war nach dem EuGH-Urteil rechtswidrig.

Nach Auffassung der Kommission haben die deutschen Behörden das EuGH-Urteil nicht umgesetzt, denn der Tarifvertrag und die entsprechenden Rahmenverträge sind nach wie vor in Kraft. Erteilen die deutschen Behörden der Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten Auskunft über die Maßnahmen zur Umsetzung des EuGH-Urteils, kann die Kommission erneut den Gerichtshof anrufen und beantragen, dass dieser eine Geldstrafe gegen Deutschland verhängt.

Quelle: EU-Kommission

Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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