BaFin und NSSMC rücken näher zusammen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die ukrainische Wertpapieraufsicht National Securities and Stock Market Commission (NSSMC) wollen künftig eng zusammenarbeiten. Erster Meilenstein der Kooperation war ein gemeinsamer Online-Workshop zum Thema Virtual Assets.

Auf der Agenda des ersten gemeinsamen Workshops standen grundsätzliche Fragen zu Virtual Assets, vor allem operative Aufsichtserfahrungen. Zum Umgang mit Krypto-Anlagen läuft zurzeit ein Gesetzgebungsverfahren in der Ukraine. In der Europäischen Union (EU) ist im vergangenen Jahr die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto Assets Regulation – MiCAR) in Kraft getreten.

Kooperation soll alle relevanten Themengebiete der Finanzaufsicht berücksichtigen

BaFin und NSSMC wollen langfristig zusammenarbeiten, auf Grundlage einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung. Die Kooperation soll sich auf alle relevanten Themengebiete der Finanzaufsicht erstrecken.

Die Zusammenarbeit der beiden Aufsichtsbehörden konkretisiert damit auch die gemeinsame Absichtserklärung zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem deutschen und dem ukrainischen Finanzministerium, die Bundesfinanzminister Christian Lindner im August 2023 mit seinem ukrainischen Kollegen Sergii Marchenko unterzeichnet hatte.

„Wir freuen uns sehr über die enge Zusammenarbeit mit unserer Partnerbehörde in der Ukraine“, erklärt Rupert Schaefer, Exekutivdirektor Strategie, Policy und Steuerung der BaFin. „Wir möchten die ukrainische Aufsicht bestmöglich unterstützen und unsere Aufsichtserfahrungen im EU-Rechtsrahmen teilen. Aber genauso wichtig ist es uns, von unseren dortigen Kolleginnen und Kollegen zu lernen.“

Hintergrundinformationen

Die National Securities and Stock Market Commission (NSSMC) ist die Regulierungsbehörde für die Kapitalmärkte in der Ukraine. Die NSSMC beaufsichtigt Wertpapierfirmen, verschiedene Handelsplätze, Investment- und Pensionsfonds und deren Verwaltungsgesellschaften sowie Zentralverwahrer, zentrale Gegenparteien und weitere Unternehmen im Bereich der Finanzmarktinfrastruktur.

Quelle: BaFin

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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