Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt den Versicherern mit ihrem neuen Rundschreiben zur Anlagerichtlinie für Hedge-Fonds in den meisten Punkten entgegen. Der erste Entwurf des Papiers sah vor, dass Versicherer nur dann das Risikomanagement auslagern dürfen, wenn sie nicht mehr als ein Prozent ihres Kapitals in Hedge-Fonds investiert haben. Die aktuelle Version sehe keine solche Grenze mehr vor, sagte ein BaFin-Sprecher.
"Ein Unternehmen kann daher das Risikomanagement auch dann auslagern, wenn es mehr als ein Prozent in Hedge-Fonds anlegen möchte". Die Auflage: die Versicherer müssen für qualifiziertes Personal im eigenen Haus sorgen. Außerdem dürfen sie nicht mehr als ein Prozent ihres Kapitals einem Single-Hedge-Fonds anvertrauen. "Damit können wir leben", sagte Hannes Meyburg, zuständiger Referent des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Erst vor zwei Wochen passierte die neue Anlageverordnung für Versicherer den Bundesrat. Sie erlaubt erstmals, dass Versicherer ihr Kapital in Hedge-Fonds anlegen. Diese Wertpapiere gelten wegen ihrer Nutzung von Leerverkäufen und Fremdmitteln als riskant. Die BaFin regelt nun, wie die Verordnung angewandt wird. Die Aufsicht handelte sich Mitte Juni mit ihrem ersten Entwurf des Rundschreibens den Vorwurf von Fondsverbänden ein, mit einer zu strengen Auslegeung das Entstehen einer deutschen Hedge-Fonds-Industrie zu behindern.
Die Verbände haben nach Angaben aus Branchenkreisen bis Ende des laufenden Monats Zeit, um erneut auf den BaFin-Entwurf zu reagieren. Das Rundschreiben wird voraussichtlich Ende August veröffentlicht.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) befürchtete zuvor, dass die BaFin den Versicherern hohe Kosten aufbürden könnte. "Die Investmentgesellschaften müssen ohnehin ein Risikokontrollsystem installieren. Es wäre sinnvoll, wenn sie das Risikomanagement für die Hedge-Fonds-Käufer übernehmen könnten", sagte ein BVI-Sprecher. Ob dies möglich ist, ist noch unklar.
Bereits in der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Aufsicht maßgeschneiderte Single-Hedge-Fonds zulässt. Nun hofft die Branche darauf, dass Versicherer künftig auch mehr als ein Prozent pro Singel-Hedge-Fonds investieren dürften. Der BVI hatte argumentiert, dass die Unternehmen ohnehin nur fünf Prozent ihres gebundenen Vermögens in Hedge-Fonds stecken könnten. Eine weitere Streuung sei nicht notwendig, hieß es in einer Stellungnahme des Verbands. Die BaFin bleibt in diesem Punkt hart. "Der Entwurf des Rundschreibens begrenzt weiterhin die Anlage in einen Single-Hedge-Fonds auf ein Prozent des gebundenen Vermögens. Durch diese Streuung der Anlagen wird das Risiko minimiert", sagte der BaFin-Sprecher. Der GDV befürchtet, dass so kleinere Versicherer benachteiligt werden, die zu wenig Kapital einbringen dürfen, um für Hedge-Fonds interessant zu sein.
Der GDV hatt zudem die unklaren Vorschriften für das Risikomanagement bemängelt. Die BaFin hat jetzt die Kriterien genauer definiert. "Die Mitarbeiter sollen Wissen über Handelsstrategien und besondere Risiken von Hedge-Fonds aufweisen. Bei Investitionen in Single-Hedge-Fonds fordert der Entwurf gute Kenntnisse über das Risikomanagement derivater Finanzinstrumente", sagte der Sprecher der Aufsichtsbehörde.
Quelle: Financial Times Deutschland
"Ein Unternehmen kann daher das Risikomanagement auch dann auslagern, wenn es mehr als ein Prozent in Hedge-Fonds anlegen möchte". Die Auflage: die Versicherer müssen für qualifiziertes Personal im eigenen Haus sorgen. Außerdem dürfen sie nicht mehr als ein Prozent ihres Kapitals einem Single-Hedge-Fonds anvertrauen. "Damit können wir leben", sagte Hannes Meyburg, zuständiger Referent des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Erst vor zwei Wochen passierte die neue Anlageverordnung für Versicherer den Bundesrat. Sie erlaubt erstmals, dass Versicherer ihr Kapital in Hedge-Fonds anlegen. Diese Wertpapiere gelten wegen ihrer Nutzung von Leerverkäufen und Fremdmitteln als riskant. Die BaFin regelt nun, wie die Verordnung angewandt wird. Die Aufsicht handelte sich Mitte Juni mit ihrem ersten Entwurf des Rundschreibens den Vorwurf von Fondsverbänden ein, mit einer zu strengen Auslegeung das Entstehen einer deutschen Hedge-Fonds-Industrie zu behindern.
Die Verbände haben nach Angaben aus Branchenkreisen bis Ende des laufenden Monats Zeit, um erneut auf den BaFin-Entwurf zu reagieren. Das Rundschreiben wird voraussichtlich Ende August veröffentlicht.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) befürchtete zuvor, dass die BaFin den Versicherern hohe Kosten aufbürden könnte. "Die Investmentgesellschaften müssen ohnehin ein Risikokontrollsystem installieren. Es wäre sinnvoll, wenn sie das Risikomanagement für die Hedge-Fonds-Käufer übernehmen könnten", sagte ein BVI-Sprecher. Ob dies möglich ist, ist noch unklar.
Bereits in der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Aufsicht maßgeschneiderte Single-Hedge-Fonds zulässt. Nun hofft die Branche darauf, dass Versicherer künftig auch mehr als ein Prozent pro Singel-Hedge-Fonds investieren dürften. Der BVI hatte argumentiert, dass die Unternehmen ohnehin nur fünf Prozent ihres gebundenen Vermögens in Hedge-Fonds stecken könnten. Eine weitere Streuung sei nicht notwendig, hieß es in einer Stellungnahme des Verbands. Die BaFin bleibt in diesem Punkt hart. "Der Entwurf des Rundschreibens begrenzt weiterhin die Anlage in einen Single-Hedge-Fonds auf ein Prozent des gebundenen Vermögens. Durch diese Streuung der Anlagen wird das Risiko minimiert", sagte der BaFin-Sprecher. Der GDV befürchtet, dass so kleinere Versicherer benachteiligt werden, die zu wenig Kapital einbringen dürfen, um für Hedge-Fonds interessant zu sein.
Der GDV hatt zudem die unklaren Vorschriften für das Risikomanagement bemängelt. Die BaFin hat jetzt die Kriterien genauer definiert. "Die Mitarbeiter sollen Wissen über Handelsstrategien und besondere Risiken von Hedge-Fonds aufweisen. Bei Investitionen in Single-Hedge-Fonds fordert der Entwurf gute Kenntnisse über das Risikomanagement derivater Finanzinstrumente", sagte der Sprecher der Aufsichtsbehörde.
Quelle: Financial Times Deutschland
Autor(en): SN