Endlich Urlaub! Und in diesen muss viel mitgenommen werden, im Auto ist ja ausreichend Platz. Das ist eine Fehleinschätzung. Darauf macht das Goslar Institut mit konkreten Zahlen und Beispielen aufmerksam.
Einpacken, so viel der Stauraum erlaubt. Nach diesem Prinzip beladen offenbar viele Menschen ihre Autos. Und mit diesen „randvollen“ Fuhren geht es dann über die Fernstraßen Europas, wobei nur allzu oft das Risiko von Pannen oder Unfällen mitfährt, da die Autos nicht selten völlig überladen sind. Dabei hat jedes Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht, das nicht überschritten werden darf.
Buchstabe G informiert über alle wichtigen Details
„Das wusste ich nicht“, versuchen sich Autofahrer häufig herauszureden, wenn sie von der Polizei auf Überladung aufmerksam gemacht werden. Doch diese Ausrede zieht in der Regel nicht, weil die entsprechenden Werte im Fahrzeugschein leicht zu finden sind. Dort ist unter dem Buchstaben F eben jenes Gesamtgewicht angegeben, das ein beladenes Auto nicht überschreiten darf. Und unter dem Buchstaben G führt der Fahrzeugschein das Leergewicht des Fahrzeugs auf. Die Differenz zwischen diesen beiden Angaben ergibt die erlaubte Zuladung: also das Gewicht von Gepäck oder Ähnlichem, das höchstens mitzunehmen gestattet ist.
Der ADAC erläutert diese Problematik an Beispielen: wie etwa einem Fahrzeug der unteren Mittelklasse, das ein Leergewicht von 1.286 Kilogramm auf die Waage bringt. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.725 Kilo verbleiben in diesem Fall noch 439 Kilo Zuladung. Das hört sich nach viel Spielraum an, doch bei einer Urlaubsfahrt beispielsweise reduziert sich der nur allzu schnell.
Denn allein das Gewicht der mitfahrenden Personen – 75 Kilo für den Beifahrer, der Fahrer ist im Leergewicht bereits mit 75 Kilo berücksichtigt – sowie das von zwei Kindern mit Kindersitz – zusammen 90 Kilo – addiert sich schon auf rund 165 Kilo. Bleiben knapp 274 Kilo Zuladung für Gepäck. Und wenn dann noch Fahrräder auf einem Heckträger oder Dachgepäckträger dazukommen, kann das Auto schnell überladen sein.
Lenkung wird träger, Bremsweg verlängert sich
Zu viel Gewicht hat erhebliche negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten von Fahrzeugen. Schon ein im zulässigen Rahmen vollbeladenes Auto fährt sich spürbar anders als gewohnt. Ein überladener Pkw ist nämlich insgesamt schwerfälliger, die Lenkung wird träger, das Auto reagiert deutlich langsamer auf Ausweichmanöver, der Bremsweg verlängert sich erheblich und der Wagen gerät bei heftigem Bremsen oder in Kurven leichter aus der Spur. Zudem werden Bremsen, Reifen und Motor bei Überladung stärker belastet als vorgesehen.
Deshalb ahndet der Gesetzgeber „Übergewicht“ auch mit vergleichsweise saftigen Strafen: Bei mehr als 20 Prozent über dem zulässigen Wert – und das ist schnell der Fall – werden 95 Euro plus ein Punkt im Flensburger Strafregister fällig, bei mehr als 30 Prozent sind es 235 Euro sowie ebenfalls ein Punkt.
Öffentliche Pkw-Waagen in vielen Kommunen
Doch wie kann man sichergehen, nicht zu viel Gewicht im Auto zu haben? Schließlich haben die meisten Autofahrer keine entsprechende Fahrzeugwaage zur Verfügung. Öffentliche Pkw-Waagen gibt es jedoch in vielen Kommunen. Zudem verfügen etliche Wertstoffhöfe, Baustoffhandlungen, Sand- und Kieswerke oder Schrotthändler über derartige Waagen bzw. entsprechende Ausrüstungen. Allerdings ist zu beachten, dass man zum Wiegen mit dem beladenen Fahrzeug fahren muss. Und ist dieses übergewichtig, kann es einem passieren, dass man auf dem Weg zur Waage von der Polizei erwischt und dann entsprechend bestraft wird.
Deshalb bietet es sich an, zu Hause die Zuladung des eigenen Fahrzeugs zu errechnen. Dazu werden die Gepäckstücke auf der heimischen Personenwaage auf ihr Gewicht kontrolliert. Addiert man diese Werte mit dem Gewicht der Passagiere, erhält man einen relativ verlässlichen Hinweis zum Gewicht der Zuladung.
Hintergrundinformationen
Das Goslar Institut ist eine Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern und eine Initiative der Huk-Coburg.
Nachfolgend noch zwei interessante Links:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/ladungssicherung/auto-ueberladen/
https://www.bussgeldkatalog.de/ueberladung/
Quelle: Goslar Institut
Autor(en): versicherungsmagazin.de